EU-Emissionshandel

EU-Emissionshandel
Das Kohlekraftwerk Werdohl-Elverlingsen ist eine der Anlagen, deren CO2-Emissionen durch das EU ETS erfasst werden.[1]

Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS) ist ein marktwirtschaftliches Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen unter minimalen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Der Emissionshandel ist eines der Mittel, mit denen die Europäische Union versucht, das im Kyoto-Protokoll festgelegte Klimaschutzziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2008–2012 um acht Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu erreichen.

Das EU ETS ist der erste grenzüberschreitende und weltweit größte Emissionsrechtehandel. Es wurde 2003 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beschlossen und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Das europäische ETS fungiert dabei auch als Vorreiter eines möglichen globalen Systems.[2] Aktuell umfasst und begrenzt das EU ETS den Kohlendioxidausstoß von rund 11.000 Anlagen in 30 europäischen Ländern (27 EU-Staaten plus Liechtenstein, Island und Norwegen) in der Stromerzeugung sowie einigen Sektoren der Industrie wie Zementfabriken, die zusammen etwas mehr als die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen verursachen.[3]

Der Emissionsrechtehandel erfolgt in mehrjährigen Handelsphasen, um Schwankungen etwa in Folge von extremen Wetterlagen auszugleichen (milde Winter zum Beispiel bedeuten geringere Emissionen) und längerfristige Investitionssicherheit zu schaffen. Bisher ist die Pilotphase I (2005–2007) abgeschlossen. Momentan läuft Phase II (2008–2012). Im April 2009 wurden bereits die rechtlichen Rahmenbedingungen für Phase III (2013–2020) fixiert.

In den ersten beiden Phasen wurde von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt, wie viele Emissionszertifikate (sprich Treibhausgasemissionen) den Unternehmen insgesamt zur Verfügung gestellt werden und unter welchen Bedingungen dies geschehen sollte. Die Verteilung der Emissionsberechtigungen auf die konkreten Anlagen oblag dagegen weitgehend der Entscheidungsfreiheit der Nationalstaaten. Sie wurde in sogenannten nationalen Allokationsplänen (NAPs) geregelt. In Phase III wird es keine nationalen Allokationspläne mehr geben. Stattdessen werden die Emissionszertifikate zentral von der Europäischen Kommission vergeben. Zuständig ist hierfür der Kommissar für Klimaschutz.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Hintergrund und Entstehungsgeschichte

Die atmosphärische Konzentration von Kohlendioxid steigt seit Jahrzehnten stark an. Kohlendioxid ist für den Großteil des anthropogenen Treibhauseffektes und damit für die globale Erwärmung verantwortlich.

Der europäische Emissionshandel konnte erst nach einem zweifachen Fehlschlag entstehen: Ursprünglich wollte die Europäische Kommission Anfang der 1990er Jahre eine Kohlenstoff- und Energiesteuer einführen. Der Vorschlag scheiterte aber am Widerstand der Mitgliedstaaten, die darin den Einstieg in die Erhebung von Steuern durch die EU sahen, was einen Kernbereich ihrer staatlichen Souveränität betroffen hätte.[4] Der zweite Fehlschlag betrifft den erheblichen, aber letztlich nicht erfolgreichen Widerstand der EU-Delegation bei den Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll zwischen 1995 und 1997 gegen eine Verankerung des Emissionshandels. Vor allem die US-Amerikaner hatten darauf gedrungen, „flexible Mechanismen“ in das Kyoto-Protokoll mit aufzunehmen, zu denen auch ein Emissionhandel gehörte, und waren letztlich damit erfolgreich. Mit diesen Entwicklungen konfrontiert, wandelte sich daraufhin die Meinung innerhalb der Kommission, und sie begann mit der konzeptionellen Arbeit am späteren EU ETS.[5]

Im Kyoto-Protokoll von 1997 hat sich die Europäische Union verpflichtet, bis zum Zeitraum 2008-2012 die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen um acht Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern, um der globalen Erwärmung entgegenzuwirken. Nach dem Prinzip der Lastenteilung (burden sharing) haben die EU-Mitgliedstaaten dieses durchschnittliche Reduktionsziel untereinander aufgeteilt. Dabei hat sich Deutschland beispielsweise zu einer Verringerung seiner Treibhausgas-Emissionen um 21 Prozent verpflichtet, Großbritannien soll um 12,5 Prozent reduzieren, Frankreich stabilisiert seinen Ausstoß auf dem Niveau von 1990, und Spanien kann seine Emissionen noch um 15 Prozent steigern. Nach einer unilateralen Selbstverpflichtung der EU sollen die Emissionen bis 2020 sogar um 20 Prozent gesenkt werden (im Falle eines internationalen Übereinkommens um 30 Prozent).[6]

Um das Klimaschutzziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten 2003 im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels als ein zentraler Baustein der Klimapolitik der Europäischen Union.[7]

Rechtliche Basis

Der Rechtsweg zum EU-Emissionshandel

Europäische Rechtsgrundlage des Emissionshandels bildet die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG), die am 13. Oktober 2003 in Kraft trat. Diese Richtlinie musste von den EU-Mitgliedstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden.

In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), seit 15. Juli 2004 in Kraft, in deutsches Recht umgesetzt. Darin wird die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes mit der Ausgabe von Zertifikaten und der Überwachung der Emissionen beauftragt. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Rahmen der NAPs ist in den Zuteilungsgesetzen ZuG 2007 und ZuG 2012 geregelt.

In Österreich ist der Handel mit Emissionsberechtigungen im Emissionszertifikategesetz geregelt.

Funktionsweise

Das europäische Emissionsrechtehandelssystem ETS funktioniert nach dem Prinzip des cap & trade – beschränken und handeln. Einerseits wird die Höhe der Treibhausgasemissionen beschränkt, andererseits können die Emissionsberechtigungen frei gehandelt werden. Dadurch soll ein ökonomischer Anreiz entstehen, den Ausstoß schädlicher Klimagase dort zu senken, wo es am effizientesten ist.

Das System ist anlagenbasiert, das heißt jede der aktuell etwa 11.000 abgedeckten Fabriken und Kraftwerke wird einzeln erfasst, und nicht ganze Unternehmen oder Länder. Jede dieser Anlagen erhält für einen bestimmten Zeitraum, die Handelsperiode, eine nach festen Regeln bestimmte Menge Emissionsberechtigungen (European Union Allowance, EUA), die das politisch festgelegte Emissionsminderungsziel berücksichtigt. Eine EUA berechtigt zur Emittierung von einer Tonne Kohlendioxid (umgerechnet 0,27 Tonnen Kohlenstoff) oder eine vergleichbare Menge Treibhausgase mit demselben Treibhauspotenzial.

Um das Emissionshandelssystem möglichst ohne ökonomische Verwerfungen einzuführen, wurden die Emissionsberechtigungen zunächst kostenlos zugeteilt. Sind die Kohlendioxidemissionen eines Unternehmens geringer als die zugeteilten Emissionsberechtigungen, zum Beispiel als Folge eigener Emissionsminderungen, kann das Unternehmen nicht benötigte Berechtigungen am Markt verkaufen. Alternativ kann es auch Emissionszertifikate zukaufen, falls Maßnahmen zur eigenen Emissionsminderung teurer ausfallen würden. In diesem Fall erhält ein anderer Marktteilnehmer Geld (als Tausch für die Emissionsberechtigung), um seinerseits Treibhausgase zu senken. Die Tonne eingespartes Kohlendioxid (1 EUA) erhält damit einen Wert, der am Markt anhand von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Er bewegt sich seit Beginn 2009 zwischen 13 und 17 Euro mit leichter Tendenz nach oben (Stand: Juni 2011).[8] Der geplante Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie und die damit einhergehende verstärkte Nutzung fossiler Energieträger dürfte die Nachfrage und damit den Preis der Emississionszertifikate um rund fünf Euro pro Tonne erhöhen.[9] In Summe werden dadurch Emissionsminderungsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind. Zudem werden Investitionen in Kohlendioxid sparende Technologien attraktiver.

Jeweils zum 30. April eines Jahres müssen die Anlagenbetreiber Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben. Kann ein Unternehmen nicht die erforderliche Menge an Zertifikaten nachweisen, muss es eine Strafe von 100 Euro pro fehlendem EUA zahlen und außerdem ein Zertifikat nachreichen. In der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007 lag die Strafe bei 40 Euro.[10]

Um die Funktionsweise des Emissionshandels zu gewährleisten, muss die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen geringer sein als die prognostizierten Emissionen. Nur so entsteht auf die Verursacher Druck, ihre Emissionen zu senken. Entsprechend plant die Europäische Union, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen (und damit die Emissionen selbst) in den kommenden Jahren sukzessive zu verringern.

Umfang

Große Industrieanlagen wie dieses Zementwerk des Schweizer Unternehmens Holcim im niedersächsischen Höver werden ebenfalls vom EU-Emissionshandel erfasst.

Der europäische Emissionshandel umfasst zurzeit nur einen Teil aller Treibhausgasemissionen und Verursacher. Von Anfang an einbezogen sind die Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken ab 20 MW Leistung (Beispiele) und aus den fünf Industriebranchen: 1) Eisen- und Stahlverhüttung, 2) Kokereien, Raffinerien und Cracker, 3) Zement- und Kalkherstellung, 4) Glas-, Keramik- und Ziegelindustrie, sowie 5) Papier- und Zelluloseproduktion. Zusammen machen diese Industrien etwa 50 Prozent der europäischen Kohlendioxidemissionen und 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der teilnehmenden Länder aus. Nicht erfasst werden andere Treibhausgase wie Methan oder Distickstoffoxid (Lachgas). Außerdem sind der Transportsektor (24,2% der Treibhausgasemissionen im Jahr 2007), die Privathaushalte (inklusive Dienstleistungen 12,4%), die Landwirtschaft (8,6%) und andere Industrien und Gewerbe ausgenommen.[3]

Mit einem Emissionsvolumen von gut zwei Milliarden Tonnen CO2 erfasst das ETS etwa acht Prozent aller globalen CO2-Emissionen. In Zukunft soll das System auf weitere Treibhausgase (zum Beispiel Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe) und Verursacher (zum Beispiel Flugverkehr) ausgedehnt werden.

Handel und technischer Ablauf

Obwohl von EU-Emissionszertifikaten die Rede ist, existieren diese nicht als Dokumente in Papierform. Der Handel findet in einem rein elektronischen System statt und erfolgt über Börsen, Makler oder over the counter (OTC), also direkt zwischen den Beteiligten. Marktteilnehmer, die Emissionszertifikate kaufen oder verkaufen wollen, müssen ein elektronisches Konto eröffnen, mittels dessen die Transaktionen abgewickelt werden.

Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, zum Beispiel die European Climate Exchange (ECX) in London, die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig oder die Energy Exchange Austria (EXAA) in Wien. In Leipzig dient der EEX Carbon Index, kurz Carbix, als Referenzpreis für Emissionsberechtigungen. Der Carbix ist ein Spotmarktpreis, der börsentäglich um 11.00 Uhr per Auktion ermittelt wird. Der Ausgang der Auktion wird meist zehn Minuten später auf der Homepage der EEX mitgeteilt. Eine globale Handelsplattform bietet das transatlantische Börsenunternehmen NYSE Euronext mit der Umweltbörse BlueNext.[11] Im Jahr 2005 wurden mindestens 362 Millionen Zertifikate (Tonnen CO2) im Wert von ca. 7,2 Milliarden Euro gehandelt. Im Jahr 2006 stieg das Handelsvolumen auf eine Milliarde, 2007 auf 1,6 Milliarden und 2008 auf nahezu 3,1 Milliarden Zertifikate an. Auf den europäischen Handel entfielen etwa 73 Prozent des globalen Zertifikatehandels, der 2008 einen Wert von 92,4 Milliarden Euro umfasste.[3]

Die EU-Emissionszertifikate sind eingeschränkt kompatibel zu den Zertifikaten des Kyoto-Protokolls (Assigned Amount Unit (AAU), Emission Reduction Unit (ERU) aus Joint Implementation und Certified Emission Reduction (CER) aus CDM-Projekten). Emissionsrechte aus anderen Ländern, die im Rahmen des Clean Development Mechanism erworben wurden, können im ETS unter bestimmten Bedingungen begrenzt angerechnet werden (siehe Phase II). Neben dem ETS findet noch ein zweiter Handel mit Emissionsrechten statt: Unter dem Kyoto-Protokoll können Staaten bilateral ihre Senkungsverpflichtungen handeln.

Das Ausmaß der Emissionen der einzelnen Anlagen wird in der Regel über die Erfassung der verbrannten Energieträger ermittelt. Durch die Verbrennung einer Tonne Kohlenwasserstoffe entstehen knapp drei Tonnen Kohlendioxid. Dieser Wert ist bei Kohle etwas höher als bei Öl und dieser wiederum höher als bei Erdgas.

Nationale Allokationspläne

Die Verteilung der Zertifikate wird von jedem teilnehmenden Land in sogenannten Nationalen Allokationsplänen (NAP) geregelt. Diese bestehen aus zwei Komponenten: Der Makroplan legt fest, wie viel Emissionszertifikate an die Anlagen in einem Land insgesamt ausgegeben werden sollen. Er legt dar, wie viel der im Kyoto-Protokoll festgelegten Einsparung durch den ETS-Sektor (Stromerzeugung, Raffinerien, Stahlerzeugung etc.) und wie viel durch den nicht-ETS-Sektor (Haushalte, andere Gewerbe, Transport, Landwirtschaft etc.) erreicht werden sollen. Er wird von der Europäischen Kommission auf die Erreichbarkeit der Kyoto-Ziele hin überprüft. Deutschland etwa hatte für die aktuelle Phase II 482 Mio. Zertifikate jährlich beantragt, die Kommission hat dies aber auf 453 Millionen Stück gekürzt.[12]

Im zweiten Teil des NAP, dem Mikroplan, wird die Verteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen festgelegt. Alle Staaten verfahren bisher in erster Linie nach dem Prinzip des Grandfathering. Demnach erhalten die Anlagen kostenlose Zertifikate gemäß ihren bisherigen Emissionen. Ein geringer Teil der Zertifikate wird in einigen Ländern auch versteigert. Außerdem haben viele NAP Sonderregelungen, um Firmen zu belohnen, die bereits vor Einführung des Emissionshandels emissionsmindernde Maßnahmen gesetzt haben (Early action). Weitere Ausnahmen gibt es in Deutschland etwa für Kraft-Wärme-Kopplung und die Abschaltung von Atomkraftwerken. Die deutschen Industriebetriebe erhalten ihre Anfangsausstattung in Phase II komplett kostenfrei, die Stromerzeuger allerdings nur zu 91,2 Prozent. Die verbleibenden 8,8 Prozent werden von der staatlichen KfW Bankengruppe über die Börse verkauft. Dadurch werden monatlich etwa 80 Millionen Euro erzielt. Auch der Mikroplan wird von der Kommission geprüft, besonders bezüglich der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen und der Einhaltung des EU-Wettbewerbsrecht.

Ökonomisch gesprochen ist mit den Emissionszertifikaten ein neues knappes Gut auf dem Markt eingeführt worden, das als Produktionsfaktor bei der Herstellung von Produkten eingesetzt oder am Markt weiterverkauft werden kann. Werden die Zertifikate zur Herstellung von Produkten verwendet, wird der Hersteller ihre Marktpreise in der Regel bei der Kalkulation als Opportunitätskosten berücksichtigen. Auch wenn das Klimaschutzziel schon allein durch die Deckelung der Emissionen erreicht wird, ist eine Einpreisung aus der systematischen Sicht des Emissionsrechtehandels insofern wünschenswert, als die dadurch entstehenden Knappheitsignale an den Verbraucher die Lenkungswirkung im Sinne einer effizienten Durchführung des Emissionshandels verstärken.[13][14] Inwieweit ein Hersteller emissionshandelsbedingte Kosten tatsächlich an den Kunden weitergeben kann, hängt von der jeweiligen Marktsituation ab. Bei Einführung des EU-Emissionshandels 2005 stieg der Strompreis in nur zwölf Monaten um 22 Euro/MWh. Gleichzeitig konnte man eine sehr hohe Korrelation zwischen dem Zertifikatspreis und dem Strompreis registrieren.[15] Da große Teile der Emissionszertifikate kostenlos zugeteilt wurden, brachte diese Preisentwicklung den deutschen Stromerzeugern 2005 laut einer Schätzung des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft so genannte Marktlagengewinne (windfall profits) in Höhe von fünf Mrd. Euro.[16] Empirischen Beobachtungen zufolge variierte der Anteil der Opportunitätskosten, der in Phase I an den Verbraucher weitergereicht wurde, je nach Staat, Marktstruktur, Nachfrageelastizität und Preislage zwischen 60 und 100 %.[14]

Kritik an der Umsetzung in Deutschland

Die von Deutschland festgelegten Emissionsreduktionen bleiben deutlich hinter der Verpflichtung durch das Kyoto-Protokoll sowie früheren, weiter gehenden Reduktionszielen zurück. Das deutsche Umweltministerium unter Jürgen Trittin hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen, also eine Reduktion um zirka fünf Prozent vorgesehen, doch scheiterten diese Vorgaben am Widerstand des Wirtschaftsministeriums unter Wolfgang Clement. Nach einem langen und medienwirksamen Konflikt haben sich die Minister schließlich in einer Koalitionsvereinbarung am 30. März 2004 geeinigt, die Kohlendioxidemissionen für Industrie und Energiewirtschaft bis 2007 auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen, bis 2012 auf 495,5 Millionen Tonnen.[17] Das entspricht einer Reduktion von zwei Prozent. Um das Kyoto-Ziel von maximal 962 Mio. t CO2-Äquivalenten an Gesamtemissionen zu erreichen wäre eine Reduktion von zirka vier Prozent notwendig gewesen. Das Ziel lässt sich damit nur durch zusätzliche Anstrengungen in anderen Bereichen erreichen.(Quelle?)

Weiterhin wird kritisiert, dass bei der Zuteilung der Emissionszertifikate die besonders CO2-intensiven Kohlekraftwerke, auch Neuanlagen, gegenüber den wesentlich effizienter arbeitenden Gaskraftwerken (GuD-Kraftwerken) bevorzugt, indem ihnen doppelt so viele CO2-Zertifikate zugeteilt wurden wie Gaskraftwerken mit gleicher Leistung, wobei es anteilsmäßig zum bisherigen Emissionsausstoß aber gleich ist. Die politischen Gründe gegen eine Bevorzugung von Gaskraftwerken liegen in der Abhängigkeit von Erdgasimporten.[18] [19]

Der eingetragene Verein TheCompensators* setzt sich für Änderungen im Emissionshandel ein und kauft als politisches Zeichen mit Spendengeld Emissionszertifikate aus dem EU-Emissionshandel, die er danach löschen lässt.[20]

Kritik an der Umsetzung in Österreich

Österreich hat sich verpflichtet im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 seinen Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 13 Prozent auf 68,8 Millionen Tonnen zu reduzieren. Die im Zuge des EU-Emissionsrechtehandels festgelegten Emissionsreduktionen reichen nicht aus, um diese Ziele zu erreichen. Aufgrund der dominierenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (zirka 60 Prozent)[21] und der bereits vergleichsweise effizienten Industrieanlagen sind die gewünschten Einsparungen in diesen Sektoren nicht realisierbar. Im Jahr 2006 lag der Ausstoß bereits 15 Prozent über dem Ausgangswert.[22] Hauptverantwortlich für die schlechten Zahlen ist der Verkehrsbereich. Hier haben sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis Ende 2009 um 54 Prozent erhöht, wenngleich sie von 2008 auf 2009 um 0,9 Millionen Tonnen leicht abgenommen haben. Für das Jahr 2010 wird aufgrund der besseren Wirtschaftslage erneut mit einem Anstieg der Treibhausgasemissionen gerechnet.[23] Der Transitverkehr war im Jahr 2006 für maximal acht Millionen Tonnen bzw. 30 Prozent der Emissionen im Verkehrsbereich verantwortlich.[24] Damit lag Österreich Ende 2007 bereits um 8,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente hinter seiner Verpflichtung zurück, und dies obwohl der milde Winter 2006 den CO2-Ausstoß im Bereich der Raumwärme dämpfte. Rechnet man die Emissionen hinzu, für die lediglich Vorsorge in Form von Zertifikaten für treibhausgasarme Projekte getroffen wurden, dann verfehlte Österreich das Ziel im Jahr 2007 sogar um knapp 20 Mio. Tonnen.[25] Im Jahr 2008 konnte Österreich die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,4 Mio. auf 86,6 Mio. Tonnen senken.[26] Im Jahr 2009 sank der Wert auf 80,1 Millionen Tonnen.[23] Insbesondere der Treihausgasausstoß der Betriebe war aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von ursprünglich angenommenen 31,8 Mio. Tonnen auf 27,3 Mio. Tonnen um 14,5 Prozent zurückgegangen.[27] Für das Jahr 2010 wird angesichts der besseren Wirtschaftslage allerdings bereits wieder mit einem Emissionsanstieg auf das Niveau von 2008 gerechnet.[23]

In zwei Tranchen kaufte Österreich seit 2008 3,5 Millionen CO2-Zertifikate von Lettland, der Kaufpreis blieb geheim. Insgesamt soll Österreich seit Beginn des Emissionsrechtehandels 45 Millionen Zertifikate zu je einer Tonne CO2 von Ländern wie Spanien, Japan, Niederlande, Estland, Lettland und Tschechien gekauft haben. Der Durchschnittspreis wird mit 9 Euro pro Tonne angegeben.[28] Im Jänner 2011 rechnete der österreichische Umweltminister Nikolaus Berlakovich mit Ausgaben von 600 Millionen Euro, um fehlende CO2-Zertifikate aus dem Ausland zuzukaufen und die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen.[23] In Summe dürfte Österreich aufgrund der voraussichtlichen Verfehlung der Klimaziele 800 Millionen bis eine Milliarde Euro zahlen müssen.[29]

Entwicklung des ETS

Phase I (2005–2007)

In Phase I mussten die Nationalstaaten 95 Prozent der Zertifikate kostenlos abgeben. Fünf Prozent konnten versteigert werden. Nur wenige Mitgliedstaaten nutzten ihren Spielraum. Somit wurden fast alle Emissionsberechtigungen verschenkt.

Preisentwicklung der EU-Emissionszertifikate in Phase I.

Phase I stand unter dem Zeichen einer massiven Überallokation an Berechtigungen. Insgesamt wurden etwa 2.150 Millionen Zertifikate pro Jahr ausgegeben. Tatsächlich wurden aber nur 2.012 Millionen Tonnen (2005), 2.034 Mio. t (2006) beziehungsweise 2.050 Mio. t (2007) CO2 von den erfassten Anlagen emittiert, also jährlich gut 100 Millionen Tonnen weniger als durch Zertifikate erlaubt gewesen wäre.[30] Speziell der Energiesektor erhielt zu viele Emissionsberechtigungen.[31] Insgesamt standen den 15 alten EU-Staaten in Phase I nicht weniger, sondern 4,3 Prozent mehr Emissionszertifikate zur Verfügung als im Basisjahr 1990. Lediglich Großbritannien und Deutschland verpflichteten sich in Phase I zu einer CO2-Reduktion.[32]

Nachdem Ende April 2006 bekannt wurde, dass die französischen Unternehmen im Jahr 2005 knapp 12 Prozent weniger Kohlendioxid emittierten als sie eigentlich dürften, brach der Preis der Emissionshandelszertifikate vom historischen Höchstwert von 30 Euro auf 9,13 Euro ein (siehe Grafik).[33] Verantwortliche sprechen von einer „Testphase“ für das System. Der kontinuierliche Preisverfall zum Ende des Jahres 2007 ist darauf zurückzuführen, dass die Zertifikate nicht in die nächste Periode mitgenommen werden konnten. Entsprechend näherte sich ihr Wert gegen Null.

Wissenschaftliche Bewertung

Um ein Emissionshandelssystem bezüglich seines Erfolges einschätzen und bewerten zu können, reicht ein einfacher Vergleich von Zertifikate-Zuteilung und tatsächlichen Emissionen nicht aus. Werden den Treibhausgasverursachern mehr Emissionsberechtigungen zugeteilt als diese brauchen, könnte das einerseits auf eine zu hoch angesetzte Begrenzung der Zertifikate (Überallokation), jedoch genauso gut auf unerwartete Einsparungen von Seiten der Industrie hindeuten.

Umweltökonomen des Massachusetts Institute of Technology schätzen die Reduzierung von CO2-äquivalenten Emissionen als Folge der Einrichtung des EU-Emissionshandels in den Jahren 2005 und 2006 auf 50 bis 100 Mio. Tonnen pro Jahr. Dies würde immerhin zwischen 2,5 und 5 Prozent der gesamten Emissionen im EU-Emissionshandelssektor entsprechen. Das Ergebnis deutet eher auf unerwartete Ersparnisse vonseiten der Industrie hin, was einem – zumindest kleinen – Erfolg des Emissionshandels in dieser Phase gleichkommt. Die Forscher weisen jedoch darauf hin, dass einige der zugrunde gelegten Daten (Emissionen der Jahre 2000 bis 2002, die auch für die Erstellung der nationalen Allokationspläne verwendet wurden) nicht sehr verlässlich sind, da sie von der Industrie und unter Zeitdruck zur Verfügung gestellt wurden.[34]

Veränderung der Treibhausgasemissionen des ETS-Sektors in Phase I (2005-2007)[35]

Forscher der Katholischen Universität Löwen kommen zum Ergebnis, dass durch den EU-Emissionshandel alleine im Bereich der Stromproduktion im Jahr 2005 88 Millionen Tonnen Kohlendioxid und im Jahr 2006 rund 59 Millionen Tonnen eingespart werden konnten. Deutschland zeichnet demnach für 35,3 Millionen Tonnen (2005) bzw. 27,4 Millionen Tonnen (2006) verantwortlich, was rund 40 Prozent (oder rund 47 Prozent für 2006) der EU-weiten Emissionsminderung entspricht. Laut Studienautoren ist dies auf den überproportional hohen Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken zurückzuführen, welche vom Emissionshandel besonders betroffen sind.[36]

Laut Berechnungen der Europäischen Kommission (Stand Oktober 2008) lagen die Treibhausgasemissionen der EU-15 (ETS und nicht-ETS-Sektor) im Jahr 2006 um 2,7 Prozent unter dem Ausgangswert von 1990, und das obwohl die Wirtschaft dieser Länder im selben Zeitraum um 40 Prozent wuchs. Die Emissionen der EU-27 fielen demnach um 10,8 Prozent unter den Basiswert. Laut eigenen Prognosen wird die EU ihr selbst gestecktes Ziel (siehe Abschnitt Hintergrund und Entstehungsgeschichte) somit voraussichtlich erreichen oder sogar übertreffen.[37] Zumindest die jüngsten Erfolge basieren jedoch auf Einsparungen abseits des Emissionshandels. Schließlich sind die Emissionen des ETS-Sektors zwischen 2005 und 2007 nicht gesunken, sondern um 1,9 Prozent gestiegen (siehe Grafik).

Phase II (2008–2012)

Die zweite Phase läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen. Die 2007 neu der EU beigetretenen Staaten Rumänien und Bulgarien nehmen nun genauso teil wie die EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.

Nach Genehmigung der 27 nationalen Allokationspläne durch die EU-Kommission stehen seit 2008 nur mehr Emissionsberechtigungen für 2,08 Mrd. t CO2 pro Jahr zur Verfügung. Dies entspricht lediglich einer Unterausstattung von 40 Mio. t CO2 (-1,9 Prozent) gegenüber den Emissionen im Jahr 2005.[38]

Im Gegensatz zur ersten Handelsperiode können fehlende CO2-Emissionsberechtigungen auch durch Emissionsreduzierungen in Drittländern, aus sogenannten Clean Development Mechanism (CDM) oder Joint Implementation-Projekten (JI) ausgeglichen werden. Beide Mechanismen ermöglichen es vor allem Industrieländern, ihre Reduktionsverpflichtungen bis zu einem gewissen Grad auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets (etwa in Entwicklungsländern) einzulösen, wobei Aufforstungsprojekte ausgenommen sind. Einerseits sollen dadurch die Kosten der Emissionsveringerung möglichst niedrig gehalten werden. Andererseits soll der Transfer von Geld und Technologie den Entwicklungsländern eine ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Die zulässige Höhe der so ausgeglichenen Emissionen kann jeder Staat eigenständig festlegen; in Deutschland wurde sie auf 22 Prozent der jeder einzelnen Anlage zugeteilten Emissionszertifikate begrenzt.[39]

Außerdem werden etwas mehr Anlagen erfasst als in der ersten Periode, etwa Cracker in Chemiefabriken (insgesamt 52 Millionen Tonnen pro Jahr).

Bezüglich der Allokation der Zertifikate haben die Länder in ihren NAPs mehr Freiheiten: Sie können bis zu zehn Prozent ihrer Zertifikate versteigern. Deutschland verkauft momentan 8,8 Prozent der Zertifikate über die Börse.[40] Dies wird von der staatseigenen KfW Bankengruppe abgewickelt.[41]

Luftverkehr
Der Luftverkehr in der EU-25 verursacht jährlich gut 130 Millionen t CO2, etwa drei Prozent aller Emissionen.[42]

Am 20. Dezember 2007 einigten sich die EU-Umweltminister ab 2012 auch den Luftverkehr in den EU-Emissionsrechtehandel einzubeziehen. Damit müssen alle Fluglinien, die in der EU starten oder landen, in Zukunft unabhängig von ihrer Herkunft Emissionszertifikate kaufen – auch für Interkontinentalflüge. Damit soll der seit 1990 um 87 Prozent gewachsene CO2-Ausstoß des Luftverkehrs verringert werden. Der Preis eines Tickets für einen Hin- und Rückflug innerhalb der EU dürfte laut einer Studie der EU-Kommission dadurch um bis zu neun Euro teurer werden. Bei Langstrecken-Flügen sei mit Preiserhöhungen von bis zu 40 Euro zu rechnen.[43]

Im Gegensatz zu den Industrie- und Stromunternehmen gibt es für den Flugverkehr keine NAPs. Stattdessen werden die Zertifikate direkt durch die Kommission verteilt. Außerdem werden nicht maximal zehn, sondern 15 Prozent der Zertifikate versteigert und die kostenlose Verteilung erfolgt nicht nach Grandfathering-Regeln, sondern anhand eines technologischen Benchmarks (best available technology, BAT).[44] Damit werden zahlreiche Vorschläge der EU-Kommission für Phase III bereits antizipiert (siehe nächster Abschnitt).

Das Europäische Parlament war in den Verhandlungen als Verfechter strengerer Regeln aufgetreten. So sollte der Flugverkehr bereits 2011 einbezogen, weniger Zertifikate zugeteilt und zudem ein größerer Anteil (nämlich 25 Prozent) versteigert werden.[45]

Phase III (2013–2020)

In der am 23. April 2009 von der EU beschlossenen dritten Handelsphase kommt es bei der Vergabe der Zertifikate zu massiven Veränderungen.[46] So wird es in Zukunft keine 27 nationalen Allokationspläne mehr geben. Stattdessen gibt die Europäische Kommission eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vor. Diese wird im Jahr 2013 nur noch 1,97 Mrd. t CO2 betragen. Die Menge wird danach jährlich um 1,74 Prozent gesenkt, um sie schließlich im Jahr 2020 auf 1,72 Milliarden Tonnen oder 79 Prozent der Emissionen des Jahres 2005 zu begrenzen.[47] Weiters gibt es CO2-Emissionsgrenzen für die Herstellung einzelner Produkte. So dürfen bei der Erzeugung von Zement pro Kilo nur mehr maximal 766 Gramm, pro Kilo Stahl 1328 Gramm CO2 entweichen.[47]

Auch die Abdeckung des Handelssystems wird erhöht. Künftig werden auch andere klimaschädliche Substanzen wie Lachgas und vollhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe in das Emissionshandelssystem miteinbezogen. Es gibt allerdings bedeutende Ausnahmen für energieintensive und exportorientierte Unternehmen.

Während in der ersten und zweiten Phase die Emissionszertifikate großteils gratis verteilt wurden, werden diese in Zukunft verstärkt durch Versteigerung vergeben. 2013 soll der Anteil der auktionierten Zertifikate 20 Prozent betragen (bisher bis zu zehn Prozent). In den folgenden Jahren wird der Anteil Schritt für Schritt bis auf 70 Prozent (2020) und schließlich 100 Prozent (2027) erhöht.[48] Laut ursprünglichem Kommissionsvorschlag sollten bereits 2020 sämtliche Emissionszertifikate versteigert werden. Der Rat der EU setzte sich jedoch schließlich mit dem weniger ambitionierten Ziel durch.[49] Die Stromproduzenten müssen bereits ab 2013 alle benötigten Zertifikate bezahlen, ausgenommen davon sind - vor allem osteuropäische - Mitgliedstaaten, deren Kraftwerke einen vergleichsweise hohen Kohleanteil aufweisen. Die Betreiber dieser Kraftwerke erhalten zu Beginn noch bis zu 70 Prozent der Zertifikate gratis, müssen diese jedoch spätestens 2020 ebenfalls zur Gänze ersteigern.[50][51]

Darüber hinaus kommt es zu einer Neuregelung der Vergabe von Gratiszertifikaten. Jene Zertifikate, die weiterhin kostenfrei bleiben, werden in Zukunft nicht mehr nach dem Grandfathering (die Orientierung an historischen Emissionen der Anlage) vergeben, sondern nach dem Prinzip der besten verfügbaren Technologie (best available technology, BAT, Orientierung am technischen Standard der Anlagenklasse). Einem Stahlwerk etwa werden nicht mehr danach Zertifikate zugeteilt, wie viel CO2 es bisher ausgestoßen hat, sondern gemessen an dem Maßstab, wie hoch der Ausstoß eines modernen und effizienten Stahlwerks der gleichen Größenordnung ist. Ausgangspunkt für die Festlegung der Benchmarks ist die Durchschnittsleistung der zehn Prozent effizientesten Anlagen eines Sektore bzw. Teilsektors in der Gemeinschaft in den Jahren 2007 und 2008. Die Benchmarks werden dann für die einzelnen Produkte ermittelt und berücksichtigen die "effizientesten Techniken, Ersatzstoffe, alternative Herstellungsprozesse, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, effiziente energetische Verwertung von Restgasen, die Verwendung von Biomasse sowie die Abscheidung und Speicherung von CO2, sofern entsprechende Anlagen zur Verfügung stehen."[52] Jene energieintensiven Betriebe, die zu den umweltfreundlichsten zehn Prozent ihrer Branche in Europa zählen, werden mit Gratisemissionszertifikaten belohnt.[53]

Ebenfalls kostenlos sind Emissionszertifikate für Industrieunternehmen, deren Produktionskosten durch die CO2-Abgaben um mehr als fünf Prozent steigen würden und die ihre Umsätze zu mehr als zehn Prozent im Export außerhalb der EU erlösen oder sofern eines dieser beiden Kriterien 30 Prozent beträgt[54]. Dadurch sollen Wettbewerbsnachteile gegenüber Mitbewerbern verhindert werden, die in Staaten operieren, die sich nicht am globalen Klimaschutz beteiligen. Welche Sektoren in Zukunft von diesem sogenannten „Carbon Leakage“ profitieren, wird bis zum 31. Dezember 2009 von der EU-Kommission bestimmt und danach alle fünf Jahre neu festgelegt.[55]

Die Einnahmen in Höhe eines hohen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrages werden zum Teil an die Mitgliedstaaten ausgeschüttet, zum Teil einen Klimafonds speisen. Reiche EU-Staaten müssen 12 Prozent der ihnen zustehenden Emissionsrechte an ärmere Staaten abgeben, um deren Kosten durch den Emissionshandel abzufedern.[56] Im Detail werden die zur Auktionierung vorgesehen Emissionsberechtigungen wie folgt an die Mitgliedstaaten verteilt:

  • 88 Prozent gehen an die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer Emissionsanteile im Jahr 2005.
  • 10 Prozent werden entsprechend dem Umverteilungsvorschlag der Kommission (Annex 2) an 19 ärmere bzw. wachstumsschwache Mitgliedstaaten verteilt.
  • 2 Prozent gehen an jene neun neuen EU-Mitgliedstaaten, deren Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2005 um 20 Prozent sanken. Rumänien erhält davon einen Anteil von 29 Prozent, Polen 27 Prozent und Bulgarien 15 Prozent.[55]

Betrügereien in Verbindung mit dem EU-Emissionshandel

Betrug durch Karussellgeschäfte

Im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandel kam es 2008 und 2009 zu so genannten Karussellgeschäften. Emissionsrechte wurden in einem betrügerischen System mehrfach über EU-Landesgrenzen hinweg verkauft und die dabei anfallende Mehrwertsteuer unrechtmäßig vom Finanzamt an den Händler erstattet. Dabei werden die bei inner- und zwischenstaatlichem Handel in der EU geltenden Besonderheiten und unterschiedlichen Fristen für die Zahlung und Erstattung von Mehrwert- und Umsatzsteuer ausgenutzt.[57] Die europäische Polizeibehörde Europol teilte im Dezember 2009 mit, dass in einigen Staaten bis zu 90 % des Volumens im Markt für Verschmutzungsrechte auf Betrug zurückgehen könnten. Den EU-Staaten Großbritannien, Frankreich, Dänemark, die Niederlande, Spanien und Deutschland sei durch den Steuerverlust bereits ein finanzieller Schaden von 5 Mrd. Euro entstanden. Als erste Konsequenz wurde in Großbritannien und Frankreich die Mehrwertsteuer auf Emissionszertifikate ausgesetzt; in den Niederlanden und Spanien wurde im Reverse-Charge-Verfahren die Steuerschuld für Umsätze vom Verkäufer auf den Käufer verlagert.[58] Durch das Gesetz zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben wird es ab dem 1. Juli 2010 auch in Deutschland zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beim Handel mit Emissionszertifikaten kommen.[59]

Das System, das die Betrüger nutzen, um Steuergelder zu erschwindeln, hat mit dem Emissionshandel selbst nichts zu tun und hat somit auch keine direkten Folgen für den Klimaschutz.[60] Dennoch warnte Rob Wainwright, Direktor von Europol, diese kriminellen Aktivitäten würden die Glaubwürdigkeit des EU-Emissionshandels gefährden.[58] Die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde forderte, den Handel mit Emissionsrechten einer geeigneten Kapitalmarktaufsicht zu unterwerfen.[61]

Diebstahl elektronischer Emissionszertifikate

Am 20. Januar 2011 wurde bekannt, dass unbekannte Hacker bis zu zwei Millionen Emissionsberechtigungen im Wert von 28 Millionen Euro gestohlen haben.[62][63] Die EU-Kommission hat daraufhin den gesamten Spot-Handel mit Verschmutzungsrechten (rund ein Fünftel der gesamten Marktaktivitäten) bis auf weiteres ausgesetzt.[64] Lediglich die Zuteilung und die Abtretung von Verschmutzungsrechten bleiben erlaubt. Zuvor hatten bereits die Pariser CO2-Börse BlueNext und die Registrierungsstellen der betroffenen Länder Tschechien, Griechenland, Estland, Polen und Österreich ihren Betrieb eingestellt. In Tschechien wurden nach Angaben eines Marktteilnehmers 470.000 EUAs im Wert von 6,7 Millionen Euro gestohlen.[65] In Österreich beträgt der Schaden laut Bundespolizeidirektion Wien 7,5 Millionen Euro. Es ist der bisher größte Störfall im europäischen Handel mit Verschmutzungsrechten.[63]

Seit 4. Februar 2011 läuft der EU-Emissionshandel wieder an. Die Europäische Kommission gab bekannt, dass die nationalen Handelsregister Deutschlands, Frankreichs, der Niederlande, der Slowakei und Großbritanniens ihren Betrieb wieder aufnahmen. Die fünf Staaten hatten gegenüber der Kommission zuvor nachgewiesen, dass ihre nationalen Handelssysteme alle notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllen.[66]

Experten machen die laxen Sicherheitsregeln einzelner Länder für den Vorfall verantwortlich. So sei die Abfrage der Identität mangelhaft gewesen. Europaweit stehen laut EU-Kommission 14 Länder im Verdacht, die Sicherheitsanforderungen nicht zu erfüllen. Der Generaldirektor für Klimaschutz, Jos Delbeke kündigte an, alle Mitgliedstaaten zu ihren Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Hackerangriffen und Diebstählen zu befragen. Der Chef der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), Hans-Jürgen Nantke sprach sich für eine Harmonisierung der europäischen Sicherheitsstandards aus. Bereits Ende November 2010 waren in Rumänien 1,6 Millionen Zertifikate verschwunden.[62]

Literatur

  • FutureCamp Climate GmbH: Emissionshandel und Klimastrategien. Weka Media, Kissing 2010, ISBN 978-3-8111-1938-3
  • Walter Frenz: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Springer Verlag., Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22818-7.
  • Ines Zenke, Thomas Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C.H. Beck Verlag, München 2006, ISBN 978-3-406-55245-8.
  • Timo Hohmuth: Emissionshandel und deutsches Anlagenrecht. Carl Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26471-8
  • Yvonne Kerth: Emissionshandel im Gemeinschaftsrecht. Die EG-Emissionshandelsrichtlinie als neues Instrument europäischer Klimaschutzpolitik, Band 29 der Reihe „Jus Europaeum“, Nomos-Verlag, Baden-Baden 2004, 356 S., ISBN 3-8329-0709-2
  • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer Verlag., Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
  • Ines Zenke, Ralf Schäfer (Hrsg.): Energiehandel in Europa - Öl, Gas, Strom, Derivate, Zertifikate. C.H. Beck Verlag, München 2005, ISBN 3-406-52443-5.
  • Raimund Körner, Hans-Peter Vierhaus: Treibhausgasemissionshandelsgesetz und Zuteilungsgesetz 2007. Kommentar, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52551-2
  • Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Hrsg), Rechtsprobleme des Emissionszertifikategesetzes 2006 ISBN 978-3-902460-27-1

Fachartikel

Weblinks

Offizielle Dokumente und Beschlüsse

  • EG-Richtlinie 2003/87/EG zum Emissionshandel] – Emissionshandelsrichtlinie der ersten Handelsperiode (PDF, 116 KB)
  • Revidierter NAP 2008–2012 von Deutschland (PDF, 207 KB)
  • NAP 2005–2008 von Deutschland (PDF, 393 KB)
  • Entscheidung der Kommission vom 27 April 2011 über die EU-weiten Regeln zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [2] Abgerufen am 24.Mai 2011

Staatliche Informationsseiten

Europäische Union

Deutschland

Österreich

Großbritannien

Nichtregierungsorganisationen, Firmen und Forschungsinstitute

Einzelnachweise

  1. Energieeffizienz bei der Stromerzeugung, Umweltbundesamt, Februar 2009
  2. The European Union Emissions Trading System Review of Environmental Economics and Policy 2007
  3. a b c EU-Maßnahmen gegen den Klimawandel: Das Emissionshandelssystem der EU, Ausgabe 2009, Europäische Kommission
  4. Siehe beispielsweise den Kasten Background im Euractiv-Artikel Swedes to push for CO2 tax at EU helm vom 12. Mai 2009
  5. Convery, Frank J (2009): Origins and Development of the EU ETS. In: Environment and Resource Economics, Vol. 43, S. 391-412, doi:10.1007/s10640-009-9275-7
  6. Das EU-Klimapaket , Europäisches Parlament, 17. Dezember 2008
  7. Bericht über die Errichtung eines globalen Kohlenstoffmarkts – KOM(2006) 676 (79 KB), Europäische Kommission, 13. November 2006
  8. Emission Allowances - Prices and Trading Volumes Tagesaktuelle Spot-Preise an der Emissionshandelsbörse European Energy Exchange
  9. Germany's nuclear phase-out will cause UK emissions to fall, report says, Guardian, 22. Juni 2011
  10. Emissionshandel, Deutsches Umweltbundesamt, März 2009
  11. Neue Weltumweltbörse für CO2-Emissionshandel, Hamburger Abendblatt, 23. Januar 2008
  12. Alle NAPs der zweiten Phase (2008–2012) zum Download (Englisch und Landessprache), Europäische Kommission, 2. März 2009
  13. Ecologic (2005): Strompreiseffekte des Emissionshandels – Bewertung und Lösungsansätze aus ökonomischer Sicht. Kurzgutachten für Greenpeace. (PDF), S. 2
  14. a b Regina Betz, Karoline Rogge, Joachim Schleich: EU emissions trading: an early analysis of national allocation plans for 2008–2012, S. 374. In: Michael Grubb, Regina Betz,Karsten Neuhoff (Hrsg.): National Allocation Plans in the EU Emissions Trading Scheme: Lessons and Ímplications for Phase II, Earthscan, 2007, ISBN 978-1-8440-7472-3, S. 361–394
  15. Momtchil Michliachki: Die Schlüsselrolle der deutschen Stromwirtschaft im europäischen Emissionshandel, 2009, ISBN 3-86815-250-4, Seite 24 ff
  16. VIK-Berechnungen zu den Windfall Profits der Strombranche durch den CO2-Emissionshandel, 2005, PDF
  17. Clement bekommt seinen Klima-Kompromiss, Welt Online, 30. März 2004
  18. [1]
  19. Eine Kritik am Emissionshandel (S. 3), Eurosolar, Februar 2008
  20. Matthias Urbach: Kohlenstoffkiller, Technology Review, 21. Dezember 2006, Online
  21. e-control: Ökomengen Gesamtjahr 2010, aufgerufen 16. April 2011
  22. Greenhouse gas emission trends and projections in Europe 2008 - Austria profile, Europäische Umweltagentur, 2009
  23. a b c d Österreich kommt wieder nicht in Kyoto an, Der Standard, 12. Jänner 2011
  24. Kyoto-Ziele: Österreich weit hinten, Die Presse, 27. November 2007
  25. Ziel auch 2007 verfehlt, Der Standard, 12. Jänner 2009
  26. Klimaschutzbericht 2010, Österreichisches Umweltbundesamt, 1. Juni 2010
  27. CO2-Rechte der Wirtschaft: 4,5 Mio. Tonnen zu viel, ORF Online, 2. April 2010
  28. Österreich kaufte von Lettland 3,5 Mio. CO2-Zertifikate, ORF Online, 13. Februar 2011
  29. Kyoto-Ziel wieder weit verfehlt, Salzburger Nachrichten, 13. Jänner 2011
  30. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  31. Analysis of NAPs for the EU ETS (PDF, 886 KB), Ecofys August 2004
  32. Climate Action Network Europe (2006): National Allocation Plans 2005-7: Do they deliver? (PDF, 360 KB)
  33. Emissions trading: 2007 verified emissions from EU ETS, CO2 Handel.de, 25. Mai 2008
  34. Ellerman D. & Buchner B. (2008): Over-Allocation or abatement? A Preliminary Analysis of the EU ETS Based on the 2005–2006 Emissions Data. MIT Joint Program on the Science and Policy of Global Change, Report no. 141 (PDF, 292 KB).
  35. EU-Emissionshandelssystem: die geprüften Emissionen der EU-EHS-Betriebe im Jahr 2007, Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 23. Mai 2008
  36. Delarue, E., K. Voorspools, and W. D’haeseleer (2008): „Fuel Switching in the electricity sector under the EU ETS“, Journal of Energy Engineering
  37. Prognosen zum Klimaschutz: EU auf dem Weg zur Umsetzung der Ziele von Kyoto, EU Pressemitteilung, 16. Oktober 2008
  38. Emissionshandel: EU-Kommission entscheidet über Änderungen am nationalen Zuteilungsplan der Slowakei für 2008–2012, Pressemitteilung der EU-Kommission, 7. Dezember 2007
  39. Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (PDF, 293 KB), BMU, 22. Juni 2007
  40. Nationaler Allokationsplan 2008–2012 für die Bundesrepublik Deutschland, BMU, 28. Juni 2006 (PDF, 337 KB)
  41. Veräußerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland – Monatsbericht Juni 2008 (KfW), BMU (PDF, 121 KB)
  42. Flugverkehr in den CO2-Emissionshandel einbeziehen, Greenpeace, 15. Juni 2006
  43. EU zwingt Airlines zum Klimaschutz, Welt Online, 8. Juli 2008
  44. Pressemitteilung von Peter Liese, Hans-Peter Liese (Mitglied des Europäischen Parlaments)
  45. EU-Parlament verschärft Emissionsziele für Flugzeuge, Financial Times Deutschland, 13. November 2007
  46. Official Journal of the European Union, L 140/63, 5. Juni 2009: DIRECTIVE 2009/29/EC OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 April 2009 amending Directive 2003/87/EC so as to improve and extend the greenhouse gas emission allowance trading scheme of the Community (PDF)
  47. a b Emissionshandel: Das Geschäft mit dem CO2, DieZeit, 1. April 2011
  48. Siehe Änderung 12, Art. 10a Abs. 11, RL 2009/29/EG (PDF)
  49. Einigung auf verwässertes Klimapaket, derStandard Online, 12. Dezember 2008
  50. Europas Energie-Fresser kommen glimpflich davon, Spiegel Online, 12. Dezember 2008
  51. Siehe Änderung 12, Art. 10c Abs. 2, RL 2009/29/EG (PDF)
  52. Richtlinie 2009/29/EG, Artikel 10a (siehe Punkt 2 und 8), EUR-Lex Amtsblatt der Europäischen Union, 27. April 2011
  53. Klimapaket mit Krisenrabatt, Die Presse (Printausgabe), 13. Dezember 2008
  54. Kernelemente der neuen EU-Richtlinie zum Emissionshandel, Bundesumweltministerium
  55. a b Richtlinie über die Dritte Phase des Europäischen Emissionshandelssystems , Europäisches Parlament, 8. Dezember 2008
  56. Fauler Kompromiss zum Emmissionshandel, Wirtschaftswoche Online, 16. Dezember 2008
  57. Milliarden-Schaden durch CO2-Emissions-Betrug. www.oe24.at, 9. Dezember 2009, abgerufen am 2. Januar 2009.
  58. a b Ermittlungen der Steuerfahnder: Milliardenbetrug im Klimahandel. Financial Times Deutschland, 10. Dezember 2009, abgerufen am 28. Dezember 2009.
  59. Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben, Deloitte Tax News, 5. März 2010.
  60. Milliardenbetrug mit dem Emissionshandel. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Dezember 2009, abgerufen am 28. Dezember 2009.
  61. Blamierte Vorreiter beim Klimaschutz. Financial Times Deutschland, 10. Dezember 2009, abgerufen am 29. Dezember 2009.
  62. a b Dreckige Geschäfte, Süddeutsche Zeitung, 20. Jänner 2011
  63. a b Hacker klauen Republik tausende CO2-Zertifikate, Der Standard, 20. Jänner 2011
  64. EU-Emissionshandel bleibt wegen Sicherheitslücken eingeschränkt , Stern, 27. Jänner 2011
  65. EU legt Emissionshandel lahm, Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2011
  66. Pressemitteilung der Europäischen Kommission
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