- Effektenkammer
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Effekten (nur im Plural; v. franz. effets) ist heute primär ein börsentechnischer Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und vertretbare (d. h. fungible) Wertpapiere, die der Kapitalbeschaffung und der Anlage von Kapital dienen. Früher wurde beweglicher Besitz allgemein als Effekten bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Börse
Man kann Effekten nach Art der verbrieften Kapitalanlage in Gläubigereffekten (Schuldverschreibungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Länder/Pfandbriefe/Industrieobligationen/Bankobligationen und Sparkassenobligationen/Auslandsanleihen), in Teilhabereffekten (Aktien/Investmentzertifikate) und in Mischformen (Optionsanleihen/Genussscheine) einteilen.
Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Nicht zu ihnen zählen z. B. Banknoten, Schecks und Wechsel, weil diese entweder keine Wertpapiere oder nicht fungibel sind.
Andere Bedeutungen
Bewegliche Güter und Reisegepäck
Mit Effekten wurde ursprünglich ein allgemeiner Besitz an beweglichen Gütern, insbesondere auf Reisen bezeichnet. Vereinzelt wird auch Reisegepäck als Effekten bezeichnet.
Effektenkammer
Als Effekten werden auch die persönlichen Kleidungsstücke und Gegenstände bezeichnet, die Häftlinge oder Insassen von Anstalten, in denen der Zwang zum Tragen von Anstaltskleidung bestand, bei ihrer Einweisung abzugeben hatten. Sie wurden/ werden in einer Effektenkammer von Wachpersonal oder Kalfaktoren entgegen genommen und bis zur Entlassung aufbewahrt. Effektenkammern bestanden/ bestehen in Zuchthäusern, Arbeitshäusern, „Irrenhäusern“, Gefängnissen, Konzentrationslagern.
Siehe auch
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