- Ehrendomherr
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Bischöfliche Ehrentitel sind analog zu den Päpstlichen Ehrentiteln Auszeichnungen, die der Bischof verleiht.
Dabei gibt es zwei Stufen von Ehrentiteln: Geistlicher Rat und Ehrendomherr.
Der Titel Geistlicher Rat wird sehr häufig an verdiente Mitglieder des Klerus der jeweiligen Diözese verliehen. Der Ehrentitel rührt davon her, dass auch die Gesamtheit der Räte eines Bischofs, also die Ordinariats- und Generalvikariatsräte bzw. Domkapitulare als Geistlicher Rat bezeichnet wird und somit auch die einzelnen Mitglieder des Geistlichen Rates selbst so genannt werden können.
Ein Ehrendomherr (auch Ehrendomkapitular) ist Ehrenmitglied eines Domkapitels aufgrund besonderer Verdienste um die Diözese. Dieser Titel wird auch an Angehörige anderer Diözesen verliehen.
Beispiele für Ehrendomherren, die nicht später Bischof wurden, sind: Konrad Algermissen, Joseph Bauer, Edmund Dillinger, Hermann Hoberg, Matthias Joseph Johnen, Johann Baptist Knebel, Bernhard Kötting, Wilhelm Maxen, Josef Plöger, Helmut Riedlinger, Augustin Schuldis, Richard Schulte-Staade, Jean-Marie Vianney, Karl Weinmann, Wilhelm Wenker, Zacharias Werner.
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