- Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa»
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Die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa» war eine Volksinitiative, die am 4. März 2001 zur Abstimmung gelangte und abgelehnt wurde. Sie verlangte die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union. Die Abstimmung wurde vom Initiativkomitee lanciert, nachdem die Stimmberechtigten 1994 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum abgelehnt hatten und den bilateralen Weg 1999 angenommen hatten. Die Befürworter und Initianten machten geltend, dass die Schweiz wegen der bilateralen Abkommen an verschiedene Gesetze der Europäischen Union gebunden ist, jedoch kein Mitsprache- und Entscheiderecht hätte. Die schweizerische Regierung – der Bundesrat – sowie die beiden Parlamentskammern empfahlen der Bevölkerung, die Volksabstimmung abzulehnen. Im Abstimmungsbüchlein (Informationsbroschüre für die Abstimmung) schrieb der Bundesrat, dass er den Beitritt zur Europäischen Union anstrebe, die Initiative jedoch ein zu schnelles Vorgehen fordere.
Inhaltsverzeichnis
Wortlaut der Initiative
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
- Art. 23 (neu)
- Die Schweiz beteiligt sich am europäischen Integrationsprozess und strebt zu diesem Zweck den Beitritt zur Europäischen Union an.
- Der Bund nimmt ohne Verzug Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union auf.
- Der Beitritt zur Europäischen Union wird Volk und Ständen gemäss Artikel 89 Absatz 5 zur Abstimmung unterbreitet.
- Art. 24 (neu)
- Bei den Beitrittsverhandlungen und der Anpassung des schweizerischen Rechts an das Recht der Europäischen Union achten alle Behörden darauf, dass insbesondere die demokratischen und föderalistischen Grundwerte sowie die sozialen und ökologischen Errungenschaften durch geeignete Massnahmen gesichert werden.
- Art. 25 (neu)
- Der Bund berücksichtigt bei der Umsetzung des Beitrittsvertrages und der Weiterentwicklung der Europäischen Union sowie bei anderen Fragen der europäischen Integration die Kompetenzen der Kantone und wahrt ihre Interessen. Er informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend, hört sie an und zieht sie bei der Vorbereitung von Entscheiden bei.
Ergebnis
Die Initiative wurde mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Bei einer Stimmbeteiligung von 55,8% votierten nur 23,2% für die sofortige Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen, 76,8% dagegen.[1]
Sämtliche Kantone stimmten mehrheitlich gegen den Vorschlag.[2] Die höchste Zustimmung erhielt die Volksinitiative in den Kantonen Genf, Neuenburg und Jura mit 41,1% bzw. jeweils 44,2% Ja-Stimmen. Die deutlichste Ablehnung erfuhr sie in Uri mit 90,6% und Appenzell Innerrhoden mit 93,2% Nein-Stimmen.
Weblinks
- Dossier Schweiz–Europa des Parlaments
- Alle Volksabstimmungen vom 4. März 2001
- Resultate der Volksabstimmung «Ja zu Europa»
- Stellungnahme des Bundesrates (PDF-Datei; 11 kB)
Einzelnachweise
Kategorien:- Eidgenössische Volksinitiative
- Außenpolitik (Schweiz)
- Politik 2001
- Art. 23 (neu)
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