Eigengeschäft

Eigengeschäft

Eigenhandel bezeichnet die Geschäfte mit Finanzinstrumenten (u. a. Wertpapiere, Devisen, Derivaten, Rohstoffe), bei dem der Handelnde (meistens Kreditinstitute und Finanzdienstleister), im Gegensatz zum Kommissionshandel (dem Kundengeschäft), auf eigenen Namen und eigene Rechnung handelt. Hierbei sind alle möglichen Anlagestrategien und -zeiträume denkbar, sowohl kurzfristiges Trading als auch das Eingehen längerfristiger, strategischer Positionen.

Eine spezielle Form des Eigenhandels stellt das market-making dar, bei der sich ein Börsenmakler oder ein Kreditinstitut verpflichtet, für bestimmte Finanzinstrumente verbindliche An- und Verkaufskurse zu stellen.

Siehe auch


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  • Eigengeschäft — Eigengeschäft,   Eigenhandel, ein Geschäft, bei dem jemand im eigenen Namen für eigene Rechnung kauft oder verkauft. Im Wertpapierhandel fungieren Kreditinstitut bei Geschäften in amtlich nicht notierten Werten, bei ohne Maklervermittlung… …   Universal-Lexikon

  • Eigengeschäft — ↑Propergeschäft …   Das große Fremdwörterbuch

  • Eigengeschäft — Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z.B. bei Importen; getätigt von ⇡ Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen ⇡ kooperativer Gruppen oder ⇡ Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Propergeschäft — ⇡ Eigengeschäft …   Lexikon der Economics

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