- Bankdienstleistung
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Finanzdienstleistungen sind im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben. Diese können sowohl von Kreditinstituten als auch durch Institute wie Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc. angeboten werden.[1]
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzung des Begriffs Finanzdienstleistungen
Juristische Begriffsdefinition
Finanzdienstleistungen sind im engeren Sinne nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG) Dienstleistungen von Finanzdienstleistungsinstituten. Dazu zählen
- die Anlagevermittlung,
- die Anlageberatung,
- der Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
- das Platzierungsgeschäft,
- die Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten,
- die Finanzportfolioverwaltung,
- die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (Eigenhandel),
- die Vermittlung von Einlagen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung),
- das Finanztransfergeschäft,
- das Sortengeschäft,
- das Kreditkartengeschäft einschließlich Reiseschecks und
- das Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung ohne Vorliegen einer Dienstleistung für andere).
Zu den Finanzdienstleistungen im erweiterten Sinne zählen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG. Ferner werden die von Versicherungen erbrachten Dienstleistungen ergänzend aufgenommen.
Originäre Finanzdienstleistungen
Unter originären Finanzdienstleistungen werden Dienstleistungen verstanden, die zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder sie sogar ganz übernehmen.[2] Beispielhaft sind solche Funktionen bei privaten Haushalten das Ausgeben beziehungsweise Einnehmen von Geld sowie das Sparen oder die Vermögensbildung…
Derivative Finanzdienstleistungen
Wenn neben der oben geschilderten originären Finanzdienstleistung zusätzlich zum Finanzprodukt eine Beratung erfolgt, so wird sie als derivative Finanzdienstleistung bezeichnet.[3] Aus der originären Finanzdienstleistung "Sparen" würde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung, wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform (Bausparen, Tagesgeld, Sparbuch…) durch einen Vermögensberater oder Bankangestellten beraten wird.
Verwendung als Branchenbezeichnung
Unter dem Begriff „Finanzdienstleister“ als Branchengattung firmieren am Markt Vertriebsorganisationen, welche Privatverbrauchern gegenüber die Vermittlung diverser Finanzprodukte von Drittunternehmen (meist Versicherungen oder Fonds) anbieten (Allfinanz).
Anbieter
Finanzdienstleister sind
- Kreditinstitute (auch Banken genannt). Sie bieten die Bankgeschäfte an. Die Kapitalbeteiligungs- und -anlagegesellschaften (Investmentfonds) zählen bankaufsichtsrechtlich zu den Kreditinstituten. Ebenso zählen die Direktbanken hierzu.
- Finanzdienstleistungsinstitute. Sie bieten die Finanzdienstleistungen i.e.S. an. Zu dieser Gruppe der Anbieter zählen die Discount Broker.
- Versicherungsunternehmen. Sie bieten Versicherungen an.
- Finanzberater für private Haushalte.
- vor allem in Entwicklungsländern auch Mikrofinanzinstitute.
Aufsicht
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Grundlage dieser Aufsicht sind das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentgesetz für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufsicht über Versicherungen. Daneben ist die BaFin für die Aufsicht über die Einhaltung einer Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Gesetze verantwortlich, so für das Wertpapiererwerbs- und Übernahmengesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Verkaufsprospektgesetz (VerkaufProspG) und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Siehe auch
Literatur
- Prätsch, Joachim und Dieter Leuthold (Hrsg.): Innovative Strategien für Finanzdienstleister. - Bremen 2008 (= Bd. 3 der Schriftenreihe des IFD/ Institut für Finanz- und Dienstleistungsmanagement an der Hochschule Bremen)
- Beck/Samm/Kokemoor: Gesetz über das Kreditwesen. C.F. Müller Verlag, Heidelberg, KWG Kommentar mit Materialien und ergänzenden Vorschriften; Loseblattsammlung, 132. Aktualisierung August 2008, [1]
Weblinks
- Homepage der BaFin
- Aktuelles Kreditwesengesetz
- Übersicht über die wichtigsten Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/f_nrw_matrix_062008.pdf
Quellenangaben
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