Bankdienstleistung

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Finanzdienstleistungen sind im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben. Diese können sowohl von Kreditinstituten als auch durch Institute wie Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenorganisationen etc. angeboten werden.[1]

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung des Begriffs Finanzdienstleistungen

Juristische Begriffsdefinition

Finanzdienstleistungen sind im engeren Sinne nach § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG) Dienstleistungen von Finanzdienstleistungsinstituten. Dazu zählen

Zu den Finanzdienstleistungen im erweiterten Sinne zählen auch alle von Kreditinstituten erbrachten Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG. Ferner werden die von Versicherungen erbrachten Dienstleistungen ergänzend aufgenommen.

Originäre Finanzdienstleistungen

Unter originären Finanzdienstleistungen werden Dienstleistungen verstanden, die zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder sie sogar ganz übernehmen.[2] Beispielhaft sind solche Funktionen bei privaten Haushalten das Ausgeben beziehungsweise Einnehmen von Geld sowie das Sparen oder die Vermögensbildung…

Derivative Finanzdienstleistungen

Wenn neben der oben geschilderten originären Finanzdienstleistung zusätzlich zum Finanzprodukt eine Beratung erfolgt, so wird sie als derivative Finanzdienstleistung bezeichnet.[3] Aus der originären Finanzdienstleistung "Sparen" würde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung, wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform (Bausparen, Tagesgeld, Sparbuch…) durch einen Vermögensberater oder Bankangestellten beraten wird.

Verwendung als Branchenbezeichnung

Unter dem Begriff „Finanzdienstleister“ als Branchengattung firmieren am Markt Vertriebsorganisationen, welche Privatverbrauchern gegenüber die Vermittlung diverser Finanzprodukte von Drittunternehmen (meist Versicherungen oder Fonds) anbieten (Allfinanz).

Anbieter

Finanzdienstleister sind

Aufsicht

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel mit Sitz in Frankfurt und Bonn. Grundlage dieser Aufsicht sind das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Investmentgesetz für die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz für die Aufsicht über Versicherungen. Daneben ist die BaFin für die Aufsicht über die Einhaltung einer Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Gesetze verantwortlich, so für das Wertpapiererwerbs- und Übernahmengesetz (WpÜG), das Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das Verkaufsprospektgesetz (VerkaufProspG) und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

Siehe auch

Literatur

  • Prätsch, Joachim und Dieter Leuthold (Hrsg.): Innovative Strategien für Finanzdienstleister. - Bremen 2008 (= Bd. 3 der Schriftenreihe des IFD/ Institut für Finanz- und Dienstleistungsmanagement an der Hochschule Bremen)
  • Beck/Samm/Kokemoor: Gesetz über das Kreditwesen. C.F. Müller Verlag, Heidelberg, KWG Kommentar mit Materialien und ergänzenden Vorschriften; Loseblattsammlung, 132. Aktualisierung August 2008, [1]

Weblinks

Quellenangaben

  1. Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (1993), S. 1132
  2. Vgl. Haller, M., Die Durchdringung der Banken und Versicherungsmärkte – Warum jetzt (1987), S. 64
  3. Vgl. Geitner, D., Finanzdienstleistungen in Deutschland (1989), S. 555

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