Eigenmietwert

Eigenmietwert

Eigenmietwert (eigentlich: "Mietwert für selbstgenutzte Liegenschaften") ist ein Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht. Hier werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die erzielt würden, würde die Immobilie vermietet oder verpachtet. Diese angenommenen Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe des Eigenmietwertes variiert von Kanton zu Kanton erheblich. Mit der Besteuerung des so errechneten zusätzlichen Einkommens sollte ein Ausgleich zwischen Mietern und selbstnutzenden Wohneigentümern geschaffen werden. Das Schweizer Steuerrecht erlaubt es den Vermietern nämlich, die Hypothekarschulden bei der Steuerrechnung in Abzug zu bringen. Die Mieter können keinen entsprechenden Abzug für ihre Wohnkosten machen. Der Eigenmietwert soll dies korrigieren. Die Festlegung erfolgt größtenteils durch amtliche Verkehrswertschätzungen. Das Verfahren ist in der Bevölkerung umstritten, es gibt seit Jahren Initiativen zur Abschaffung oder zumindest Senkung.

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