Ein-Kind-Regelung

Ein-Kind-Regelung
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Parole im ländlichen Sichuan mit der daran erinnert werden soll, dass es verboten ist, weibliche Babys zu misshandeln oder auszusetzen.

Die Ein-Kind-Politik ist eine Politik zur Kontrolle des Bevölkerungswachstums in der Volksrepublik China, nach der eine Familie nur ein Kind haben darf, wobei es zu dieser Regel zahlreiche Ausnahmen gibt. So dürfen beispielsweise Ehepaare aus Einzelkindern zwei Kinder bekommen [1], ebenso Paare ethnischer Minderheiten und Paare in ländlichen Gegenden.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Hungersnöte, Naturkatastrophen und Kriege hielten Jahrhunderte lang die Zunahme der chinesischen Bevölkerung in Grenzen. Erst nach 1949 begann das explosionsartige Wachstum. Um dem entgegenzuwirken, wurde 1979/1980 die Ein-Kind-Politik eingeführt, um Hungersnöte zu verhindern und einen wirtschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen, nachdem schon vorher versucht worden war, die Zahl der Geburten auf zwei pro Familie zu begrenzen. Eheleuten, die sich nicht daran hielten, drohte eine Geldstrafe, Augenzeugen berichten außerdem von staatlich erzwungenen Schwangerschaftsabbrüchen sowie Sterilisationen. In der Praxis zeigte sich allerdings, dass die Ein-Kind-Politik nur in den Städten weitgehend durchgesetzt werden konnte, während sie in den ländlichen Regionen schon von Anfang an nur bedingt erfolgreich war. So gab es Ausnahmeregelungen, dass Bauernfamilien ein zweites Kind haben dürfen, wenn das erste ein Mädchen ist. Die nationalen Minderheiten waren gänzlich von den Einschränkungen der Bevölkerungspolitik ausgenommen. Die umstrittene Regelung hat nach Angaben der chinesischen Regierung in den Jahren von 1994 bis 2004 die Zahl der Geburten um 300 Millionen verringert. Das Ziel, die Bevölkerungszahl Chinas auf maximal 1,2 Mrd. Menschen zu begrenzen, wurde dennoch um etwa 70 Mio. überschritten.

Im April 2004 wurde die Regelung erneut gelockert: In Shanghai dürfen seitdem Geschiedene und wiederverheiratete Partner Nachwuchs bekommen, auch wenn sie schon ein Kind aus einer früheren Ehe haben. Auch Paare, die selbst Einzelkinder sind, dürfen seitdem ein zweites Kind haben. An weitere Lockerungen der Ein-Kind-Politik wird momentan nicht gedacht, da das Überbevölkerungsproblem immer noch schwerwiegend ist.

Soziale Folgen

Die Ein-Kind-Politik hat außer den Spannungen durch die Zwangsausführung auch andere soziale Probleme erzeugt. Das bekannteste Problem ist - vor allem in den Städten - die Entstehung einer Generation von Einzelkindern (die "kleinen Kaiser"), die besonders von ihren Eltern und Großeltern verwöhnt werden und so wenig Sozialkompetenz entwickeln können.

Das zweite Problem ist die Überalterung der Gesellschaft; zusammen mit dem Umbruch, den die wirtschaftliche Dynamik erzeugt hat und der die sozialen Beziehungen der Menschen (Auflösung der Großfamilie) stark verändert hat, wird das ab dem Jahr 2010 zu großen Problemen (zum Beispiel Rente oder Gesundheitsversorgung) führen. Der demographische Wachstumsbonus durch wenige Kinder kehrt sich dann ins Gegenteil um. Dies gilt allerdings in erster Linie für die Stadtbevölkerung. Die Bevölkerung der ländlichen Regionen setzt die Ein-Kind-Politik nicht dermaßen strikt um, so dass die Altersstruktur dort weniger schnell überaltern wird.

Eine weitere Folge ist, dass häufig Schwangerschaften mit weiblichen oder behinderten Embryonen und Föten abgebrochen werden beziehungsweise Mädchen und Kinder mit Behinderung in Waisenhäuser gegeben werden (in schlimmeren Fällen töten die Eltern ihre Kinder auch, wenn es ein Mädchen ist oder ihr Kind eine Behinderung hat). In den 90er Jahren wurde bekannt, dass die Kinder dort vernachlässigt werden und es dadurch zu zahlreichen Todesfällen kommt. Da viele chinesische Familien gerne einen Sohn haben möchten, führte dies zu einem Überschuss an Jungen. Hierauf hat die chinesische Regierung mit einem Verbot reagiert, welches es untersagt, das Geschlecht des Ungeborenen zu bestimmen. So müssen Ärzte und auch Eltern mit hohen Geldstrafen in Höhe eines Jahresgehalts (bis zu 30.000 Yuan), manchmal auch mit Gefängnisstrafen rechnen, wenn sie das Geschlecht des Kindes per Ultraschall untersuchen.[2]

Regeln

Die nachfolgenden Regeln sind seit Oktober 2003 teilweise aufgehoben. Eine Heirat ist weitgehend möglich.

  1. Für die Heirat benötigt ein Paar eine Heiratserlaubnis. Die Frau muss außerdem einen Nachweis erbringen, dass sie mit Maßnahmen der Empfängnisverhütung vertraut ist.
  2. Das Mindestheiratsalter wurde für Frauen auf 20 Jahre, für Männer auf 22 Jahre festgesetzt.[3]
  3. Es gibt ein eigenes Amt für Bevölkerungskontrolle.[4] Wer ein Kind haben will, muss dies vorher beantragen.
  4. Betriebe, teilweise auch Wohngebiete, bekommen Geburtenquoten zugeteilt. Dabei haftet nicht nur der Einzelne, sondern der gesamte Betrieb für deren Einhaltung.

Bevölkerungsentwicklung in China 1680 bis 2005

1680 100 Mio. Einw.
1760 200 Mio. Einw.
1800 270 Mio. Einw.
1850 400 Mio. Einw.
1900 425 Mio. Einw.
1930 421 Mio. Einw.
1950 563 Mio. Einw. (explosionsartiges Bevölkerungswachstum)
1960 650 Mio. Einw.
1970 820 Mio. Einw.
1980 985 Mio. Einw.
1990 1,148 Mrd. Einw.
2000 1,269 Mrd. Einw.
2005 1,306 Mrd. Einw.

Zum Vergleich: 2005 lebten 82,4 Mio. Einw. in Deutschland.

Vergünstigungen und Sanktionen

Vergünstigungen für Ein-Kind-Familien Sanktionen bei mehr als einem Kind
kostenloser Kindergartenplatz Benachteiligung bei Kindergarten- und Schulplätzen
kostenlose Arztbesuche kein Zuschuss zu Arztkosten
Wohnungszuteilung eventuell Räumung der Wohnung
Zuschläge zur Rente
Gratisausbildung bis zum 14. Lebensjahr
Arbeitsplatzgarantie
mehr Urlaub
mehr Land für Bauern
Kindergeld kein Kindergeld

Folgen der Überbevölkerung Chinas

Durch die nicht substanziell untermauerte Überbevölkerung in China brachen immer wieder Hungersnöte und Wirtschaftskrisen aus. Hierbei ist anzumerken, dass die Bevölkerungsdichte Chinas kleiner ist als die vieler europäischer Staaten, sich die Bevölkerung in China aber auf einzelne Gebiete konzentriert. [5]

Folgen der Ein-Kind-Politik

Traditionell war es immer so vorgesehen, dass die Kinder einer Familie später die älteren Familienmitglieder finanziell unterstützen, da es kein Rentensystem gab. Dabei gingen Töchter mit der Heirat in die Familie ihres Mannes und unterstützten dessen Eltern (statt der eigenen). Aussteuer/Mitgift bei der Heirat der Tochter stellten also eine Belastung der Familie dar, für die es andererseits keine Hilfe bei der Altersvorsorge gab. Dies ist die rationale Ursache für das Bevorzugen von Söhnen vor Töchtern. Wenn das einzige erlaubte Kind ein Mädchen war, war dies auch zugleich eine finanzielle Katastrophe für die Eltern.

Da nun pro Familie immer nur noch ein Kind vorhanden ist, das später neben der eigenen auch die Familie des Partners versorgen muss, lastet auf diesen Kindern erheblicher Druck. Eine weitere Folge der Ein-Kind-Politik ist die zunehmende Verwöhnung der Kinder durch die Eltern, die ihr einziges Kind bestmöglich fördern und umsorgen wollen.

Der Männerüberschuss wird auch zu einem immer größeren Problem in China. Knapp ein Fünftel der Männer werden in späteren Jahren keine Partnerin finden. Dazu kommt, dass der Mädchenhandel und die Prostitution weit gefördert werden.

Schwangerschaftsabbrüche

Mittlerweile werden vor allem Schwangerschaften mit weiblichen Embryonen und Föten abgebrochen. So kommen in China auf 100 geborene Mädchen etwa 120 Jungen. Zeitweilig kamen auf 100 Lebendgeborene 30-50 Abtreibungen.[6]

Seit einiger Zeit versucht die chinesische Regierung, die Abtreibung weiblicher Föten zu verhindern. So erhalten die Familien mit zwei weiblichen Kindern besondere Vergünstigungen, wie den Erlass des Schulgeldes und die Erlaubnis ein zweites Kind zu bekommen aber nur in ländlichen Regionen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BBC: China steps up "One-child policy", News vom 25. September 2000
  2. http://www.nzz.ch/2007/02/02/al/articleEVRNP.html
  3. Religionen und Sitten - Sitten und Gebräuche
  4. http://www.bevex.ch/bevexplosion/chinbev.htm
  5. CIA fact book
  6. Thomas Scharping: Bevölkerungspolitik und demographische Entwicklung in China Presse- und Informationsstelle der Universität zu Köln, 7. Januar 1997

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