- Einbindetiefe
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Als Einbindetiefe bezeichnet man in der Baustatik die Tiefe, die ein Fundament oder Bauelement in den Boden hineinreicht, das heißt in ihm gründet. Mittels erdstatischer Berechnungsmethoden wird abhängig von der Belastung, der Festigkeit des Untergrundes und der Breite des Bauteils die minimale Einbindetiefe festgelegt. Die berechneten Werte sollen sicherstellen, dass keine Instabilität des Bauwerks zum Beispiel durch Grundbruch auftritt. Bei komplexen Untergrundverhältnissen, die keine sichere Berechnung zulassen, wird zum Teil experimentell die notwendige Einbindetiefe ermittelt.
Einzelnachweise
- Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Sicherheitsnachweise für den hydraulischen Grundbruch“ des Aachener Hochschulinstituts für Geotechnik im Bauwesen vom 30. September 2008 (Aktenzeichen ZP52-5-11.73-1299/08)
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