Einstrahlung (Sozialversicherung)

Einstrahlung (Sozialversicherung)

Einstrahlung ist ein Begriff des Sozialversicherungsrechts (Arbeitnehmerentsendung). Gem. § 5 SGB IV liegt Einstrahlung vor, wenn ein Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Grundgesetzes vorübergehend beschäftigt wird, der bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes seinen Sitz hat und die Entsendung im voraus zeitlich begrenzt ist. Der Arbeitnehmer ist dann nicht in der deutschen Sozialversicherung sozialversichtungspflichtig.

Siehe auch

Ausstrahlung (Sozialversicherung)

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