- Einwohnerversammlung
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Eine Bürgerversammlung ist eine Versammlung von Bürgern in der Regel auf kommunaler Ebene.
Dieses Treffen kann im Rahmen einer politisch verordneten Weise stattfinden, wie z. B. die Bauernrechnung in Niedersachsen. Es kann aber auch von den Bürgern selber ausgehen, um sich zu organisieren und z. B. eine Bürgerinitiative zu gründen. Bürgerversammlungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Bayern
In Bayern muss der erste Bürgermeister einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates auch öfter, eine Bürgerversammlung einberufen. (Art. 18 GO) Sie muss auch innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn 2,5% (Gemeinde >10000 Einwohner) - 5% der Gemeindebürger diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. In diesem Fall kann dies jedoch nur einmal jährlich beantragt werden. Den Vorsitz in der Versammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter.
Dort ist jeder Bürger der Gemeinde berechtigt zu erscheinen und hat Rederecht. Empfehlungen der Bürgerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.
Rheinland Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise die Vorschrift, dass eine Bürgerversammlung auf Gemeinde- und Verbandsgemeindeebene mindestens einmal im Jahr stattfindet. Dort hat jeder Bürger Rederecht und der Bürgermeister muss Rede und Antwort stehen.
Im Baurecht werden die betroffenen Anlieger in Teilbürgerversammlungen zu den geplanten Maßnahmen, die Bebauungspläne betreffen, gehört. Bürger haben dort Einspruchs- und Vorschlagsrechte, mit denen sich das entsprechende politische Gremium (Gemeinde- oder Stadtrat) auseinandersetzen muss.
Themen
Typische Themen für die Einwohner-/Bürgerversammlungen sind:
- Flächennutzungsplanung
- Schulentwicklungsplanung
- Verkehrsplanung
- Sportentwicklungsplanung
- Altenplanung
Weblinks
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