- Tagesordnung
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Unter einer Tagesordnung oder Traktandenliste (schweizerisch), in diesem Zusammenhang auch „Agenda“ genannt, versteht man die zeitliche Strukturierung einer Sitzung, Besprechung oder Versammlung. Dazu werden einzelne Themen als sog. Tagesordnungspunkte (TOP, Traktanden (schweiz.)) festgelegt, die im Regelfall mit der Einladung den Mitgliedern sowie ggf. weiteren Eingeladenen zur Kenntnis gebracht werden.
Inhaltsverzeichnis
Vereine
Im Vereinswesen kommt der Tagesordnung besondere Bedeutung zu. Sie ist sowohl für Mitgliederversammlungen, wie auch für Vorstandssitzungen festzulegen und im Regelfall vorab den Beteiligten zur Kenntnis zu bringen. Dabei kann in den Vereinssatzungen eine Regelung über Zeitpunkt, Fristen und Modalitäten der Bekanntgabe getroffen werden.
Ein Fehler bei Erstellung, Versendung oder Beschluss der Tagesordnung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ist etwa die Versendung der Tagesordnung an Versammlungsteilnehmer 14 Tage vor Versammlungsbeginn vorgeschrieben, kann eine verspätete Versendung Beschlüsse der Versammlung ungültig machen, wenn dies in Satzung, Geschäftsordnung oder durch gängige Praxis so geregelt ist.
Zu Punkten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann in der Regel kein Beschluss getroffen werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass der „Gegenstand der Beschlussfassung“ bei der Einladung bezeichnet wird (§ 32 Abs. 1 BGB).
Sitzungsverlauf und Änderungen von Tagesordnungspunkten
Der Verlauf der Sitzung oder Beratung orientiert sich an der Tagesordnung und es existieren unterschiedliche Varianten, ob und wie Tagesordnungspunkte im Verlauf der Sitzung ergänzt werden können.
Mitunter kann nach Sitzungsbeginn die Tagesordnung nur einstimmig ergänzt oder geändert werden, manchmal auch nur dann, wenn alle geladenen Sitzungsteilnehmer anwesend sind. Gibt ein Thema Anlass zu Unklarheiten oder ist die Entscheidungsfindung schwierig, kann es auf die nächste Sitzung vertagt werden, um zusätzliche Unterlagen oder externe Beratungen zu ermöglichen.
In den meisten Fällen gibt die Tagesordnung nicht nur die Themen und deren Reihenfolge vor, sondern hat auch eine logische Sequenz, in der Regel derartig, dass weitestgehende Tagesordnungspunkte früher behandelt werden und Beschlüsse, die sich auf andere Beschlüsse der Tagesordnung beziehen erst nach diesen behandelt oder gegebenenfalls gestrichen werden. Unter Umständen, die häufig in Satzung, Geschäftsordnung oder durch gängige Praxis geregelt sind, kann die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte, beispielsweise per Mehrheitsbeschluss, verändert werden.
Die Tagesordnung kann auch im Vorfeld durch die voraussichtlichen Teilnehmer oder anders definierte Mitglieder, Personen oder Gruppen geändert werden, wenn eine Satzung oder Geschäftsordnung dies vorsieht. In diesem Fall muss eine erste Einladung zeitgerecht versandt werden und ein Termin für das Einbringen abweichender Tagesordnungspunkte benannt sein.
Die Tagesordnung legt häufig auch fest, welche Punkte zur Information, zur Beratung oder zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Sitzungen der Europäischen Kommission unterscheiden zwischen A-Items und B-Items. A-Items gelten, wenn der Tagesordnung zugestimmt wird, als angenommen, B-Items erfordern eine gesonderte Abstimmung der Teilnehmer.
Sprichwörtlich
Eine Besonderheit ist die sprichwörtliche Verwendung des Begriffs, die auf die eigentliche Bedeutung zurück geht.
- „Es steht etwas auf der Tagesordnung“
bedeutet etwa, dass es regelmäßig Thema ist (beispielsweise auch bei informellen Treffen „auf dem Tapet“ steht) oder zum üblichen Verfahren bzw. Gebrauch gehört.
Alternativer Begriff für Agenda: Traktand. Die Punkte der Tagesordnung heißen dann Traktanden. Diese Begrifflichkeiten werden vor allem in der Schweiz verwendet.
Literatur
- Hermann Meier: Zur Geschäftsordnung - Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen. 3. Auflage. VS-Verlag, Opladen 2011, ISBN 9783531178356
Weblinks
Siehe auch
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