- Einzelfall
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Als Einzelfall wird ein konkretes Vorkommnis, in der Regel von Verantwortlichen, bewertet, wenn dieses Vorkommnis besser nicht vorgekommen wäre und die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Vorkommnis wieder auftritt, nach Ansicht des Bewertenden vernachlässigbar gering sei.
Das Wort Einzelfall soll darauf hindeuten, dass das Vorkommnis einzigartig sei. Damit ist auch Verantwortung für dieses Vorkommnis ebenso abzulehnen (»Wer hätte denn dies wissen können?« oder »Jeder macht mal Fehler.«) wie Gegenmaßnahmen für zukünftige solche Vorkommnisse (»Das wird nicht wieder passieren.«)
Verwendung
Die Bezeichnung Einzelfall wird insbesondere dann gerne aufgeführt, wenn der Nachweis, dass etwas Unzulässiges passiert sei, schwierig zu führen ist. In solchen Fällen ist es möglich und die Regel, dass gleichartige unzulässige Vorkommnisse tatsächlich mit genügender Regelmäßigkeit und Wahrscheinlichkeit stattfinden, indes der Nachweis dafür bisher nur für wenige Fälle erbracht werden konnte.
Kategorie:- Statistischer Grundbegriff
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