- Einzigartigkeit
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Unikat (lat. unus einer, ein einziger) bezeichnet die Einzigartigkeit eines Objektes, beispielsweise eines Schriftstücks, Gemäldes oder einer Fotografie.
Im Kunsthandwerk und in der Kunst allgemein sind fast alle von Menschen erstellten Anfertigungen einzigartig. Eine Einzigartigkeit entsteht oft schon alleine durch kleine Beeinflussungen in der Technik, die der Mensch nicht im selben Maß gleichförmig ausführen kann wie beispielsweise eine Maschine. Der Begriff Unikat betont gegenüber einer Massenware die Besonderheit und den gesteigerten Wert des Einzelnen, das durch Kunstfertigkeit oder Zufall entsteht. In diesem Sinne kann auch die manuell ausgeführte Reproduktion eines Kunstwerks, z. B. eines alten Meisterwerks, ein Unikat darstellen, insofern es sich um die Nachempfindung eines Originalkunstwerks handelt, die niemals eine hundertprozentige Kopie desselben sein kann.
In der Fotografie wird die Bezeichnung für Aufnahmen verwendet, die, bedingt durch das Aufnahmeverfahren (siehe Polaroid), nicht vervielfältigt werden können.
Durchschriften und Fotokopien bei Schriftstücken sowie Kopien von Foto-Negativen bzw. Dias bezeichnet man als Duplikat.
In der Produktion ist ein Unikat ein eindeutig identifizierbares Teil (Seriennummer behaftet) zwecks Rückverfolgbarkeit (Traceability) des gesamten Produktionsprozesses und aller nachgelagerten Prozesse.
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