- Electronic System for Travel Authorization
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Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika, das vom Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten (Department of Homeland Security, DHS) zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden eingeführt wurde.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Grundlage für das neue Online-Reisegenehmigungsverfahren ist eine Änderung des Paragrafen 217 des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes der USA. Demnach ist das Ministerium für Innere Sicherheit verpflichtet, die Sicherheit des Visa-Waiver-Programms (VWP) zu verbessern. Mit ESTA wird in erster Linie das Ziel verfolgt, die Daten aller ESTA-registrierten Reisenden vor Reiseantritt mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abzugleichen. Die Umstellung auf die elektronische Variante nach australischem Vorbild steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Liste von Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind.[1]
Gültigkeit
Seit dem 1. August 2008 ist ESTA online für Staatsbürger und teilnahmeberechtigte Staatsangehörige der am VWP teilnehmenden Länder über das Internet zugänglich. Seit dem 12. Januar 2009 sind alle Reisenden, einschließlich Kinder, im Rahmen des VWP dazu verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen, bevor sie an Bord eines Transportmittels mit Reiseziel USA gehen. Reisende mit einem gültigen Visum müssen ESTA nicht benutzen. Eine Reisegenehmigung ist bis zu zwei Jahren gültig, sofern sie nicht widerrufen wird, oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Reisenden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Genehmigung gilt für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten. Bei zukünftigen Reiseplänen oder falls sich die Zieladresse oder Reiseroute des Antragsstellers ändert, können diese Informationen über die ESTA-Website aktualisiert werden.
Kritik
Aus mehreren Gründen steht das System in der Kritik. Fraglich ist der tatsächliche Gewinn an Sicherheit, der durch den Abgleich mit der Watch List erreicht wird. Datenschutzaspekte sind ungeklärt [2]. Bislang ersetzt ESTA noch nicht in jedem Fall das Ausfüllen der grünen Einreiseformulare: Reisende müssen dieselben Daten, die sie online bereits übermittelt haben, auch weiterhin in das I-94W Papierformular eintragen, sofern ihre Fluggesellschaft nicht mit ESTA kommuniziert.[3]
Antragstellung
- Reisende sollten mindestens 72 Stunden vor dem Abflug in die Vereinigten Staaten die ESTA-Webseite besuchen, um ihren ESTA-Antrag zu stellen.
- Familienmitglieder können die Registrierung für Verwandte vornehmen, zum Beispiel Eltern für ihr Kind. Reisebüros können ihre Kunden registrieren.
- Jeder Reisende muss Personaldaten, Reisepassinformationen und einige Fragen über die persönliche Vergangenheit beantworten. Das grüne I-94W-Formular existiert seit 1. Juli 2010 nicht mehr.[4]
- Das ESTA erteilt eine Bestätigung in der Form „Reisegenehmigung ja/nein” meist innerhalb weniger Sekunden. Die Genehmigung bezieht sich auf die Anreise; über die Einreise entscheidet wie in jedem Land der Grenzbeamte vor Ort.
- Zur Antragsstellung ist noch keine Angabe konkreter Reisepläne nötig; über die Registriernummer kann man Reisedetails einer bestehenden ESTA-Genehmigung nachträglich ändern.
Gebühr
Seit dem 8. September 2010 kostet der Antrag 14 Dollar, davor war er kostenfrei.[5] Die Gebühr wird bei Beantragen der ESTA-Erlaubnis fällig und muss innerhalb einer Woche per Kreditkarte bezahlt werden. Der US-Senat hatte einer entsprechenden Gesetzesinitiative zugestimmt, die ursprünglich eine bei der Antragstellung zu entrichtende Einreisegebühr von 10 US$ vorsieht. Die EU-Kommission hat „große Bedenken“ gegenüber der geplanten Gebühr für die ESTA-Nutzung, mit der touristische Reisen in die USA gefördert werden sollen: „Die EU hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Einführung einer ESTA-Gebühr EU-Bürger mit Reiseziel USA zusätzlich belasten würde und mit der wiederholt versprochenen Förderung der transatlantischen Beziehungen und Zusammenarbeit unvereinbar sei.“[6]
Dubiose Angebote
Nur die offizielle Seite des Ministeriums für Innere Sicherheit bietet ein sicheres Übertragungsprotokoll (https) an. Diese Seite, erreichbar auch über den untenstehenden Link, führt das originale ESTA-Logo und das DHS-Siegel.
Es gibt jedoch private Webseiten, die ebenfalls offiziell auftreten und das ESTA-Formular zum Ausfüllen anbieten, und die dann unberechtigt finanzielle Forderungen erheben.
Ablehnung der Reisegenehmigung
Wurde die Anreise durch ESTA nicht genehmigt, muss der Betroffene vor seiner Reise in die Vereinigten Staaten bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein Nichteinwanderungsvisum beantragen.
Siehe auch
Weblinks
- ESTA - elektronisches Reisegenehmigungssystem für visumfreies Reisen in die USA Offizielle Antrags-Seite der US-Behörde DHS (deutschsprachige Version durch Auswahl in Titelleiste möglich)
- Informationsseite der US-Botschaft in Berlin
- Informationen zur Einreise in die USA auf den Seiten des Auswärtigen Amtes
- Informationsseite der U.S. Customs and Border Protection
- Focus online: Neues US-Einreiseverfahren - Zehn Fakten zur Online-Meldepflicht 31. Juli 2008
- Spiegel online – Reise: Per Klick in die USA: Wie das neue Online-Einreiseformular funktioniert 12. Januar 2009
Einzelnachweise
- ↑ Extending Travel Opportunities To Our Allies
- ↑ Bundesdatenschutzbeauftragter 2008
- ↑ "After Jan. 12, 2009, a VWP traveler with a valid ESTA will not be required to complete the paper Form I-94W when arriving on a carrier that is capable of receiving and validating messages pertaining to the traveler’s ESTA status as part of the traveler’s boarding status. " - DHS
- ↑ tatsächlich? Quelle? Hier wird es noch immer genannt: http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/i-94_instructions/cbp_i94w_form.xml
- ↑ Neue Touristengebühr ab 8. September – Der Eintritt in die USA kostet künftig 14 Dollar auf tagesschau.de vom 7. August 2010
- ↑ Fünfter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht, S. 11
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