- Emission (Akustik)
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Als Schallemission (von lat. emittere = aussenden) wird in der Akustik die Aussendung von Schall (Schallereignis) von einer Schallquelle bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Lärmschutz
Der Begriff hat eine wesentliche Bedeutung auf dem Gebiet des Lärmschutzes und dient dort zur Kennzeichnung von einzelnen oder von Gruppen von Objekten (z. B. Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge), die Lärm erzeugen. Lärm kann damit direkt dem Verursacher zugeordnet werden (Verursacherprinzip). Die Schallemission wird quantitativ durch den Schallleistungspegel als eine von der Umgebung unabhängige Größe oder durch einen Emissions-Schalldruckpegel, also einen in einer bestimmten Entfernung von der Quelle unter bestimmten Umgebungsbedingungen erfassten Schalldruck bestimmt. Beide Kenngrößen können durch Messung oder eine rechnerische Prognose bestimmt werden.
Jede Schallemission der Quellursache nimmt mit der Entfernung am Hörort ab und wirkt als Schallimmission am Ort der Einwirkung (Immissionsort) auf Menschen, Tiere und Pflanzen ein. Die Körperschall-Emissionen z. B. von Maschinen lassen sich mit Methoden der Schwingungsisolierung reduzieren.
Der von der Stör-Schallquelle ausgesendete Schalldruck nimmt als Schallimmission am Einwirkungsort mit der Entfernung mit 1/r immer mehr ab. Bei einer Messung der Schallimmission muss die Entfernung r (der Abstand) der Messung angegeben werden, denn es gilt für die Schalldruckmessung das Entfernungsgesetz für Schallfeldgrößen.
Die Maschinenlärm-Informationsverordnung schreibt in Deutschland vor, dass der Hersteller bei Maschinen und Geräten die Schallemission angeben muss.
Zerstörungsfreies Prüfverfahren
Der Begriff Schallemission spielt auch für eine bestimmte Klasse von zerstörungsfreien Prüfverfahren zur Werkstoffprüfung eine Rolle. Bei diesen Verfahren wird ausgenutzt, dass plötzliche Veränderungen im Gefüge eines Werkstoffs, die durch chemische, mechanische oder thermische Vorgänge ausgelöst werden, auch zur Emission von Schall führen. Die Analyse dieser Emissionen erlaubt dann Rückschlüsse auf den Zustand des Werkstoffs bzw. des Bauteils.
Siehe auch
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