- Emser Kongress
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Emser Punktation war eine im August 1786 beschlossene Erklärung der Erzbischöfe des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Darin wurde die Unabhängigkeit der bischöflichen Gewalt gegenüber der päpstlichen betont. Auslöser war die Errichtung einer päpstlichen Nuntiatur in München. Der Kongress tagte im heutigen Bad Ems im sogenannten Mainzer Haus auf der linken, damals kurmainzischen Lahnseite.
Die Emser Punktation wurde auf dem Emser Kongress, einer Zusammenkunft der Abgeordneten der Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Salzburg sowie des Bischofs von Freising im Sommer 1786 in Ems verabschiedet und hatte den Zweck, Eingriffen der päpstlichen Kurie in die erzbischöflichen Rechte Schranken zu setzen. Auslöser war die Errichtung einer Nuntiatur zu München, bei der alle Dispensationen und sonstigen geistlichen Verwilligungen, welche früher die Erzbischöfe erteilt hatten, eingeholt werden sollten. Der Nuntius Cäsar Zoglio zog sofort fast die gesamte geistliche Gerichtsbarkeit an sich, während die Erzbischöfe ihren Untertanen verboten, sich unter irgend welchem Vorwand an den päpstlichen Nuntius zu wenden.
Im Sommer 1786 wurde in Ems die sogenannte Emser Punktation aufgesetzt, in welcher die Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Salzburg, sich stützend auf den Grundsatz, dass jeder Bischof seine Gewalt ebenso von Gott habe wie der Papst die seinige, forderten, dass der Papst in ihren Sprengeln weder ihre Jurisdiktion durch Exemtionen, noch ihre Dispensationsgewalt durch Reservationen, noch ihre gesetzgebende Macht durch eigenmächtig erlassene Verordnungen beschränken dürfe. Die Erbfolge in den geistlichen Pfründen sollte aufhören, Pfründen in Deutschland auch nur mit geborenen Deutschen besetzt werden. Als dritte Appellationsinstanz sollten Provinzialsynodalgerichte errichtet, die Aschaffenburger Konkordate revidiert und, falls der Papst diese Beschlüsse nicht genehmigte, die Beschwerden der Bischöfe durch ein allgemeines deutsches Nationalkonzil erledigt werden. Der Kaiser erklärte sich zwar bereit, die Rechte der Erzbischöfe zu schützen, in der Hoffnung, dass die Erzbischöfe mit ihren Suffraganbischöfen im Einvernehmen wären. Diese sahen in den Emser Beschlüssen aber nur einen Versuch, die Metropolitangewalt zu erweitern. Der Kaiser verfolgte die Angelegenheit nicht weiter, die Erzbischöfe selbst wurden unter sich uneins. Der Versuch, das katholische Deutschland von Rom zu emanzipieren, endete mit einem den vier Erzbischöfen von Seiten des Papstes erteilten Verweis.
Quellen
- Meyers Konversationslexikon, 1888/89 (4. Auflage)
- Münch: Geschichte des Emser Kongresses u. seiner Punktate (Karlsr. 1840)
- Mejer: Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage (Rost. 1871).
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