- Emser Punktation
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Emser Punktation war eine im August 1786 beschlossene Erklärung der Erzbischöfe des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Darin wurde die Unabhängigkeit der bischöflichen Gewalt gegenüber der päpstlichen betont. Der Kongress tagte im heutigen Bad Ems im sogenannten Mainzer Haus auf der linken, damals kurmainzischen Lahnseite.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Auslöser war die Errichtung einer päpstlichen Nuntiatur in München, bei der alle Dispensationen und sonstigen geistlichen Bewilligungen, die zuvor die Erzbischöfe erteilt hatten, eingeholt werden sollten. Der Nuntius Cäsar Zoglio zog sofort fast die gesamte geistliche Gerichtsbarkeit an sich, während die Erzbischöfe ihren Untertanen verboten, sich an den päpstlichen Nuntius zu wenden.
Die Emser Punktation wurde auf dem Emser Kongress, einer Zusammenkunft der Abgeordneten der Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln und Salzburg sowie des Bischofs von Freising am 25. August 1786 in Ems verabschiedet und hatte den Zweck, den Eingriffen der päpstlichen Kurie in die erzbischöflichen Rechte Schranken zu setzen.
Inhalt
Die Erzbischöfe Friedrich Karl Joseph von Erthal (Mainz), Clemens Wenzeslaus von Sachsen (Trier), Maximilian Franz von Österreich (Köln) und Hieronymus von Colloredo (Salzburg) forderten darin, dass der Papst in ihren Sprengeln weder ihre Jurisdiktion durch Exemtionen, noch ihre Dispensationsgewalt durch Reservationen, noch ihre gesetzgebende Macht durch eigenmächtig erlassene Verordnungen beschränken dürfe. Die Erbfolge in den geistlichen Pfründen sollte aufhören, Pfründen in Deutschland auch nur mit geborenen Deutschen besetzt werden. Als dritte Appellationsinstanz sollten Provinzialsynodalgerichte errichtet, die Aschaffenburger Konkordate revidiert und, falls der Papst diese Beschlüsse nicht genehmigte, die Beschwerden der Bischöfe durch ein allgemeines deutsches Nationalkonzil erledigt werden. Die Bischöfe stützten sich dabei auf den Grundsatz, dass jeder Bischof seine Gewalt ebenso von Gott habe wie der Papst die seinige.
Wirkung
Der Kaiser erklärte sich zwar bereit, die Rechte der Erzbischöfe zu schützen, in der Hoffnung, dass die Erzbischöfe mit ihren Suffraganbischöfen im Einvernehmen wären. Diese sahen in den Emser Beschlüssen aber nur einen Versuch, die Metropolitangewalt zu erweitern. Der Kaiser verfolgte die Angelegenheit nicht weiter, die Erzbischöfe selbst wurden unter sich uneins. Der Versuch, das katholische Deutschland von Rom zu emanzipieren, endete mit einem den vier Erzbischöfen von Seiten des Papstes erteilten Verweis.
Literatur
- Ernst Hermann Münch: Geschichte des Emser Kongresses und seiner Punktate. Müller Verlag, Karlsruhe 1840.
- Otto Mejer: Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage. Mohr, Freiburg/B. 1885 (5 Bde.; Nachdr. d. Ausg. Rostock 1871).
- Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. 1888/89.
- Heinrich Aloys Arnoldi, Matthias Höhler (Hrsg.): Tagbuch über die zu Ems gehaltenen Zusammenkunft der vier Erzbischöflichen deutschen Herrn Deputirten, die Beschwerde der deutschen Natzion gegen den Römischen Stuhl u. sonstige geistliche Gerechtsame betr. 1786. Kirchheim, Mainz 1915.
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