- Energy-Star
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Energy Star ist eine amerikanische Produktkennzeichnung für energiesparende Geräte, Baustoffe, öffentliche/gewerbliche Gebäude oder Wohnbauten.
Der Energy Star bescheinigt z. B. elektrischen Geräten, dass sie die Stromsparkriterien der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) und des US-Department of Energy erfüllen. Ein wichtiges Kriterium dabei ist, dass sich ein eingeschaltetes Gerät nach einiger Zeit selbstständig zurückschaltet. Bei Computern muss die Prozessorleistung heruntergefahren und die Festplatte abgeschaltet werden. In diesem Standby-Modus darf der Stromverbrauch nicht über 30 Watt liegen.
Insbesondere im EDV-Bereich gibt es viele Geräte (z. B. PCs, Monitore, Drucker (Peripheriegerät), Faxgeräte, Kopierer, Scanner, Multifunktionsgeräte) mit diesem Kennzeichen.
Den Energy Star kann jeder Hersteller verwenden, der glaubt, dass sein Gerät diesen Standard erfüllt. Es genügt eine Mitteilung an die EPA, eine Prüfung erfolgt nicht.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Seit dem Jahr 1992 gibt es den Energy Star, der von der amerikanischen Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) ins Leben gerufen wurde. Im Jahr 2003 wurde der Energy Star durch eine EU-Verordnung auch offiziell in Europa eingeführt.
Kriterien für den Energy Star
- Ein/e eingeschaltetes Gerät/Komponente muss sich nach einer gewissen Zeit zurückschalten.
- Die Leistung im Standby-Modus darf nicht über einem bestimmten Wert liegen.
- Für jedes Gerät gibt es bestimmte Kriterien.
Neufassung für PCs
Am 20. Juli 2007 ist eine neue Fassung (Version 4.0) der Kriterien für PCs in Kraft getreten, die einige Begrenzungen des Strombedarfs festlegt. Hierbei ist zu beachten, dass auch beispielsweise Spielekonsolen als Desktop-PCs gelten:
- Das Netzteil muss ab 20% Last durchgehend einen Wirkungsgrad von über 80 % haben.
- Desktop-PCs mit nur einem Prozessorkern oder mehreren Kernen und nur 512 MB RAM dürfen maximal 50 W im Leerlauf benötigen (Kategorie A).
- Desktop-PCs mit 2 oder mehr Prozessorkernen und mindestens 1 GB RAM dürfen maximal 65 W im Leerlauf benötigen (Kategorie B).
- Desktop-PCs mit 2 oder mehr Prozessorkernen, einem dedizierten Grafikchip (mindestens 256 MB eigener Speicher) und 1 der 3 folgenden Kriterien: TV-Tuner, mindestens 2 GB RAM und mehrere Festplatten dürfen maximal 95 W im Leerlauf benötigen (Kategorie C).
- Desktop-PCs dürfen ausgeschaltet noch maximal 2 W verbrauchen, im Standby 4 W.
- Laptops ohne dedizierten Grafikchip dürfen maximal 14 W im Leerlauf verbrauchen (Kategorie A), Geräte mit Grafikchip 22 W (Kategorie B).
- Laptops müssen ausgeschaltet unter 1 W, im Standby-Modus unter 1,7 W verbrauchen.
- Server dürften im Leerlauf maximal 35 % ihres Vollastverbrauchs verbrauchen.
Kritik
Das Energy-Star-Label wird weit verbreitet ob seiner sehr geringen Wirkung kritisiert. Zum einen erfolgt keinerlei Überprüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, zum anderen sind diese verglichen mit dem heutigen Stand der Technik extrem lasch, so verbraucht ein heutiger PC im Standby-Modus in der Regel eher nur 3 W. Auch die neu gefassten Regeln für Desktop-PCs erfüllen eigentlich alle aktuellen Systeme, obwohl die Regeln keine Verkaufsvorschrift, sondern ein Gütesiegel sein sollen.
Weblinks
- www.energystar.gov (englisch)
- www.eu-energystar.org
- www.thema-energie.de
- www.heise.de - Mit „80-Plus“-Netzteilen zum Energy Star 4.0
- EU-Verordnung zum Energy Star
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