Energy Star

Energy Star
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Energy Star ist eine US-amerikanische Produktkennzeichnung für energiesparende Geräte, Baustoffe, öffentliche/gewerbliche Gebäude oder Wohnbauten.

Der Energy Star bescheinigt z. B. elektrischen Geräten, dass sie die Stromsparkriterien der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) und des US-Department of Energy erfüllen. Ein wichtiges Kriterium dabei ist, dass sich ein eingeschaltetes Gerät nach einiger Zeit selbstständig zurückschaltet. Bei Computern muss die Prozessorleistung heruntergefahren und die Festplatte abgeschaltet werden. Dieser Standby-Modus hat einen sehr niedrigen Stromverbrauch zur Folge. In den Spezifikationen 5.0 ist festgelegt, dass der Bildschirmschoner spätestens nach 15 Minuten Inaktivität und der Ruhezustand im Speicher (S3) spätestens nach 30 Minuten Inaktivität eingeschaltet werden müssen.

Insbesondere im EDV-Bereich gibt es viele Geräte (z. B. PCs, Computermonitore, Drucker (Peripheriegerät), Faxgeräte, Kopierer, Scanner, Multifunktionsgeräte) mit diesem Kennzeichen.

Den Energy Star kann jeder Hersteller verwenden, der glaubt, dass sein Gerät diesen Standard erfüllt. Es genügt eine Mitteilung an die EPA oder im Falle von Büro- und EDV-Geräten in Europa eine Mitteilung an die EU-Kommission. Eine Prüfung erfolgt nicht.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Seit dem Jahr 1992 gibt es den Energy Star, der von der amerikanischen Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) ins Leben gerufen wurde. Im Jahr 2003 wurde der Energy Star durch eine EU-Verordnung auch offiziell in Europa eingeführt.

Es gab einige Vorgänger wie das GEEA-Label der Group for Energy Efficient Appliances, die sich zu Gunsten des Energy Star auflöste.

Kriterien für den Energy Star

  • Ein/e eingeschaltetes Gerät/Komponente muss sich nach einer gewissen Zeit zurückschalten.
  • Für jedes Gerät gibt es Kriterien für den maximal zulässigen Energieverbrauch über eine bestimmte Zeitdauer.

Neufassung für Computer

Am 1. Juli 2009 ist eine neue Fassung (Version 5.0)[1] der Spezifikationen für Computer in Kraft getreten, die ein neues Grenzwert-System auf Basis einer Formel vorsieht:

  • Es gibt nun keine festen Grenzen pro Gerätetyp mehr. Vielmehr werden die Grenzwerte nach einer differenzierten Formel berechnet.
  • Die Formel besteht aus einem Basifaktor 8,76, der mit den Verbrauchswerten in Watt für "Ausgeschaltet", "Ruhezustand im Speicher (S3) und "Leerlauf" sowie einer von Energy Star für den Gerätetyp festgelegten "typischen" Nutzungsweise (z.B. für einen PC ist das 55% "Aus", 5% "Ruhezustand" und 40% "Leerlauf") multipliziert wird.
  • Zudem werden Kategorien festgelegt, beispielsweise nach Zahl der Prozessorkerne oder danach, ob der Computer eine dedizierte Grafikkarte hat.
  • Das Ergebnis für den individuellen Computer darf die von Energy Star definierten Grenzwerte nicht überschreiten (für einen PC mit Doppelkernprozessor ohne eigene Grafikkarte gilt beispielsweise der Wert von 175 kWh).
  • Für über die von Energy Star festgelegte Basiskonfiguration hinausgehende Bauteile (beispielsweise mehr Arbeitsspeicher) können auf den Grenzwert weitere Zusatzwerte hinzugerechnet werden (z.B. pro 1GB Arbeitsspeicher über 2GB in der PC-Kategorie B jeweils 1 kWh mehr zum Grenzwert 175 kWh).

Kritik

Das Energy-Star-Label, obwohl es weit verbreitet ist, wird wegen seiner sehr geringen Wirkung aus zwei Gründen kritisiert: Die Kriterien sind zu schwach und werden von über 70% der elektrischen Geräte am Markt erfüllt und es erfolgen keinerlei Überprüfungen, ob die Hersteller ihre Geräte korrekt messen und korrekt deklarieren. Die Regeln stellen keine Verkaufsvorschrift dar, sondern sollen ein Gütesiegel sein.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Spezifikationen „ENERGY STAR 5.0“

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