Entführungsehe

Entführungsehe

Bei der Entführungsehe handelt es sich um eine Art der Eheschließung im frühen Mittelalter.

Normalerweise wurde die Braut in der üblichsten Eheform, der Muntehe, von ihrer Familie verkauft. War der Bräutigam aber nicht bereit, den Brautpreis zu bezahlen, so konnte er die Braut

  • rauben (ohne Zustimmung der Braut - Raubehe)
  • entführen (mit Zustimmung der Braut)

Diese Art der Eheschließung war zwar illegal und wurde streng bestraft, war aber in der germanischen Zeit und im Frühmittelalter durchaus üblich. Da die Entführung oder der Raub an sich noch keine eheschließende Funktion hatten, musste noch eine rechtliche Eheschließung in Form einer Munt- oder Friedelehe stattfinden. Der Regelfall war das Zustandekommen einer Friedelehe, da es bei einer Muntehe erforderlich gewesen wäre, dass der Vater der Braut die Vormundschaft an den Bräutigam übergibt.

Da aber bei der Entführungsehe die Rechte der Familie und des Vormundes der Braut verletzt wurden, kam es häufig zu Fehden zwischen der Familie der Braut und der des Bräutigams.

In traditionellen Hochzeitszeremonien hat sich diese Form in der Brautentführung (bei welcher die Gäste während der Festlichkeit die Braut entführen und der Bräutigam sie suchen und materiell oder mit einem Versprechen auslösen muss) spielerisch bis heute erhalten.

Ebenso erhalten bis heute ist das klassische "Durchbrennen" zweier Partner, ehedem nach Gretna Green.


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