- Entschuldigungsgrund
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Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht die Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen der Schuld- und Unrechtsgehalt sehr weit herabgesetzt wird und daher nicht mehr strafwürdig ist. Im Gegenzug zu den Entschuldigungsgründen gibt es die Schuldausschließungsgründe.
Diese Entschuldigungsgründe sind insbesondere:
- entschuldigender Notstand § 35 dStGB
- Notwehrüberschreitung § 33 dStGB
- dienstliche Anordnungen/Weisungen/Befehle (z. B. § 56 II 3 BBG)
- entschuldigende Pflichtkollisionen
Beispiele für Schuldausschließungsgründe:
- unvermeidbarer Verbotsirrtum
- Schuldunfähigkeit
Anders als bei den Entschuldigungsgründen entfällt bei Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Hauptbeispiel: Notwehr) bereits die Rechtswidrigkeit der Tat.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)
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