Entschuldigungsgründe

Entschuldigungsgründe

Als Enschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht die Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen ausnahmsweise die Schuld entfällt.

Diese Gründe sind insbesondere:

Anders als bei den Entschuldigungsgründen entfällt bei Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Hauptbeispiel: Notwehr) bereits die Rechtswidrigkeit der Tat.

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