Entweihung (Gebäude)

Entweihung (Gebäude)

Mit Profanierung oder Profanation (beides seit dem 17. Jahrhundert aus lateinisch profanum, ursprünglich „sich vor dem Heiligtum befindend“, auch „gemein“, „weltlich“, von lateinisch fanum, „heiliger Ort“ und pro-, „vor-“ [1]) ist die Entweihung oder Entwürdigung eines materiellen oder immateriellen Wertes durch Personen mit einer anderen Religion oder Weltanschauung gemeint.

So galt zum Beispiel wegen der Heiligenverehrung Marias die Verwendung als Personenname bzw. Vorname jahrhundertelang als Profanierung und wurde gemieden.

Inhaltsverzeichnis

„Profanisierung“

Als sprachlich falsch, wenn auch deutlich häufiger benutzt, gilt die Ableitung „Profanisierung“ (vom „falschen“ Verb „profanisieren“; richtig gebildet ist es profanieren).

Synonym für Säkularisation

Im Sinne einer Säkularisation, also einer Entflechtung von weltlichen und geistlichen Angelegenheiten, spricht man eher abwertend von Profanierung.

Entweihung (Gebäude)

Die Profanierung oder Entweihung ist im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche der Vorgang, der die kirchliche Nutzung eines Kirchengebäudes beendet, etwa wegen Abriss oder einer anderen Nutzung. Sie ist das Gegenstück zur Kirchweihe. Staatskirchenrechtlich hat das in Deutschland die Wirkung einer Entwidmung.

Eine Entweihung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Sie findet in der Regel im Rahmen einer letzten Eucharistiefeier im betroffenen Gebäude statt. [2]

Siehe auch

Literatur

  • René Pahud de Mortanges, Jean-Baptiste Zufferey: Bau und Umwandlung religiöser Gebäude. Le parimoine religieux face a l'immobilier et la construction. Zürich 2007

Einzelnachweise

  1. Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage
  2. Entweihung: Seite der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland zum Thema

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