- Erhebungszeitraum
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Der Veranlagungszeitraum ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts. Es ist der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden.
Im § 2 (7) des Einkommensteuergesetzes ist festgelegt, dass es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt. § 25 Abs. 1 EStG legt fest, dass Veranlagungszeitraum das Kalenderjahr ist. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist also jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln. Siehe auch Wirtschaftsjahr für die Gewinneinkünfte.
Auch die Körperschaftsteuer ist gemäß § 7 KStG eine Jahressteuer, deren Veranlagungszeitraum entsprechend ein Jahr beträgt.
Der Veranlagungszeitraum der Vermögensteuer betrug drei Jahre.
Bei der Gewerbesteuer spricht man jedoch vom Erhebungszeitraum. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr.
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