Erschließungsfunktion

Erschließungsfunktion

In Deutschland werden alle Straßen in Straßenkategorien (auch Straßenklasse) eingeteilt.

Diese Einteilung erfolgt gemäß RAS-N (Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Leitfaden für die funktionale Gliederung des Straßennetzes) in so genannte Kategoriengruppen und Verbindungsfunktionsstufen.

In nächster Zeit wird die RAS-N voraussichtlich durch die RIN (Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung) ersetzt werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich noch auf die momentan gültige RAS-N.

Inhaltsverzeichnis

Straßenfunktionen

Die RAS-N unterscheidet zwischen drei verschiedenen Straßenfunktionen:

  • Verbindungsfunktion
  • Erschließungsfunktion
  • Aufenthaltsfunktion

Aus diesen Funktionen, die auch gemischt auftreten können, lassen sich im Folgenden Kategoriegruppen bilden.

Kategoriegruppen

Bei den Kategoriengruppen unterscheidet man zwischen der Lage der Straße, ob diese angebaut oder anbaufrei ist und nach der hauptsächlichen Funktion der Straße. Dabei handelt es sich um folgende Kategorien:

  • A - außerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei und mit Verbindungfunktion
  • B - innerhalb bebauter Gebiete, anbaufrei und mit Verbindungsfunktion
  • C - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und mit Verbindungsfunktion
  • D - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und mit Erschließungsfunktion
  • E - innerhalb bebauter Gebiete, angebaut und mit Aufenthaltsfunktion

Straßen der Kategorie A, B und C werden als Verbindungsstraßen bezeichnet.

Verbindungsfunktionsstufen

Bei der Verbindungsfunktion unterscheidet man 6 Gruppen:

  • I - großräumige Straßenverbindung
  • II - überregionale/regionale Straßenverbindung
  • III - zwischengemeindliche Straßenverbindung
  • IV - flächenerschließende Straßenverbindung
  • V - untergeordnete Straßenverbindung
  • VI - Wegeverbindung

Kombination aus Kategorie und Funktion

Die Verknüpfungsmatrix aus der Straßenkategorie und der Verbindungsfunktion ergibt theoretisch 30 verschiedene Kombinationsmöglichkeiten, z. B. B III. Allerdings werden nicht alle in der Praxis umgesetzt, da sie zu unlogischen Verbindungen führen oder sich gravierende Nutzungskonflikte ergeben. Die Kombinationen D I, E I, und E II werden als nicht vertretbar angesehen, die Kombinationen C I, D II und E III gelten als sehr problematisch, die Kombinationen B I, C II, D III und E IV gelten als problematisch und die Kombinationen B V, B VI, C V, C VI und D VI kommen in der Regel nicht vor und haben deshalb keine praktische Bedeutung.

I II III IV V VI
A
B
C
D
E
    Stand der Technik
    problematisch
    sehr problematisch
    nicht vertretbar
    keine praktische Bedeutung

Entwurfsvorschriften

Die Einteilung in Straßenkategorien legt den so genannten Ausbaustandard fest. Darunter fallen zum Beispiel die Breiten der Fahrstreifen oder die Entwurfsgeschwindigkeit vE. Gleichzeitig wird damit auch festgelegt, welche Straßenbaurichtlinien für diese Straßen gelten. Straßen der Gruppe A und der Kategorie B I und B II werden nach den „Richtlinien für die Anlage von Straßen“ RAS-L, RAS-Q und RAS-K geplant. Für die Straßen der Kategorie BIII, C I, C III, D II, D III sowie E III gelten die Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen, für alle übrigen Straßenkategorien die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen.

Siehe auch


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