Erster Offizier (Handelsschifffahrt)

Erster Offizier (Handelsschifffahrt)

Ein Nautischer Offizier (Abk. NO, auch: Nautischer Schiffsoffizier) ist ein leitender Seemann in der Handelsschifffahrt. Je nach Schiffsgröße gibt es einen Ersten, Zweiten, Dritten oder Vierten NO. Bei größeren Schiffen gibt es neben den Nautischen Offizieren auch Technische Offiziere, wie den Leitenden Ingenieur bzw. den Leitenden Technischen Offizier.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Erster Offizier

Der Erste Offizier auf einem Schiff ist der Verantwortliche für die Seetüchtigkeit, die ordnungsgemäße und sichere Beladung des Schiffes sowie für die Instandhaltung und Wartung des Decksbereiches. Er ist der Vorgesetzte aller weiteren nautischen Offiziere, ggf. auch des Funkoffiziers sowie des Bootsmanns und der an Deck beschäftigten Mannschaften. In dieser Eigenschaft organisiert und überwacht der Erste Offizier den täglichen Betrieb dieser Bereiche. Der erste NO ist unmittelbar dem Kapitän nachgeordnet und bei dessen Ausfall oder Abwesenheit sein Stellvertreter.

Zweiter Offizier

Der Zweite Offizier nimmt auf See und im Hafen in den meisten Fällen die Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers wahr und ist verantwortlich für die Wartung und Pflege der Navigationseinrichtungen einschließlich der Seekarten und aller nautischen Dokumente und Schriften. Den Vorgaben des Kapitäns folgend plant in der Regel der Zweite Offizier die Durchführung der Fahrt (Reise) des Schiffes unter Beachtung der relevanten nationalen und internationalen Bestimmungen.

Dritter und Vierter Offizier

Der Dritte und eventuell der Vierte Offizier sind auf See und im Hafen wie der Zweite Offizier als Wachoffiziere tätig. Zusätzlich ist der Dritte Offizier verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen an Bord. Er hilft bei der Durchführung von Sicherheitsmanövern und übernimmt diverse administrative Aufgaben.

Abweichend von diesen regulären Zuordnungen können die Reeder des Schiffes zusätzliche oder andere Aufgabenbereiche für diese Offiziersränge bestimmen.

Ausbildung

Die Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung regelt die Ausbildung zum Nautischen Wachoffizier. Sie schreibt den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung an einer Seefahrtschule bzw. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Nautik/Seeverkehr bzw. des Schiffsbetriebs und ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Mit dieser Ausbildung können Aufgaben des nautischen Dienstes auf allen Kauffahrteischiffen, außer Fischereifahrzeugen, in allen Fahrtgebieten ausgeübt werden. Nach 12 Monaten Seefahrtszeit als Nautischer Wachoffizier kann das Befähigungszeugnis "Erster Offizier" erworben werden. Nach weiteren, mindestens 24 Monaten als Nautischer Wachoffizier, bzw. nach mindestens 12 Monaten als Erster Offizier ist der Erwerb des Zeugnisses über die Befähigung als Kapitän möglich. Es ist möglich, die Ausbildung zu den technischen (C-Patente) und nautischen (A-Patente) Befähigungszeugnissen zu kombinieren. Das in beiden Bereichen gleichermaßen qualifizierte Besatzungsmitglied kann dann als Schiffsbetriebsoffizier im Gesamtschiffsbetrieb eingesetzt werden.

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