- Erstmilch
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Das Kolostrum (lat. colostrum, auch Colostrum) ist die Erstmilch für Säugetiere, die von der weiblichen Milchdrüse produziert wird, um das Neugeborene in den ersten Tagen optimal zu ernähren. Es wird auch als Vormilch, Kolostralmilch, Biestmilch (bei Kühen) oder Erstmilch bezeichnet und besteht aus Proteinen, Enzymen, Vitaminen, Mineralien, Wachstumsfaktoren, Aminosäuren und Antikörpern. Auf diese Weise wird die Stärkung und die Immunabwehr des Jungtiers oder Kindes unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
Menschliche Vormilch
Aufgrund seines hohen Eiweißgehaltes ist das Kolostrum etwas schleimig, dickflüssig und von gelblicher Farbe, manchmal auch mit Blut versetzt. Es wird dem Neugeborenen direkt nach der Geburt zur Verfügung gestellt und ändert beim Menschen innerhalb der nächsten 18 bis 36 Stunden seine Zusammensetzung, bis nach etwa fünf Tagen die „normale“ Milch erzeugt wird. Die Kolostralmilch ist sehr reich an Antikörpern, was sie für das noch relativ krankheitsanfällige Neugeborene sehr wichtig macht und sollte deshalb so schnell wie möglich gegeben werden. Sie bedeckt die empfindliche Magen- und Darmschleimhaut mit einem schützenden Film.
Kuh-Kolostrum
Bei Kühen wird das Kolostrum auch „Biestmilch“ genannt, gilt als gesundes Lebensmittel und wirkt u. a. stärkend auf das Immunsystem. Kolostrum wird auch zur Mitbehandlung von Allergien, bakteriellen und viralen Infekten und Pilzerkrankungen, Magen-Darminfekten, Bluthochdruck, Diabetes mellitus und Depressionen eingesetzt.
Kolostrum wird auch als Grundstoff für Brot und Käse herangezogen. In Finnland ist Käse aus Biestmilch unter dem Namen Leipäjuusto (Brotkäse) in jedem Lebensmittelgeschäft erhältlich und mit Multbeerkonfitüre eine beliebte Nachtischspeise.
Lebensmittelrechtliche Situation
Als Milch oder als Erzeugnis auf Milchbasis darf das Kolostrum („Gemelk der ersten fünf Tage nach dem Kalben“) nach § 18 (2) Milchverordnung in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz dazu darf Kolostrum in Deutschland als Lebensmittel der eigenen Art, beispielsweise als diätetisches Lebensmittel, in den Verkehr gebracht werden. Die Verwendung von Kolostrum in Nahrungsergänzungsmitteln befindet sich gegenwärtig in fachlicher und rechtlicher Diskussion. Werbeaussagen zur Wirkung von Kolostrum unterliegen ab dem 1. Juli 2007 den Anforderungen der neuen Health-Claims-Verordnung, die eine wissenschaftlich hinreichende Absicherung vorschreibt.
Zur Einfuhr von Lebensmitteln aus Kolostrum müssen die tierseuchenrechtlichen Bedingungen erfüllt werden. Es gelten die Bedingungen der Entscheidung der Kommission 95/343/EG.
Siehe auch
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