Ersuchter Richter

Ersuchter Richter

Der ersuchte Richter ist der zum Zwecke der Beweiserhebung von einem anderen Gericht mit der Durchführung eines bestimmten Beweisvorganges, meist mit der Vernehmung eines Zeugen beauftragte Richter. Die Möglichkeit, einen Richter in dieser Weise zu ersuchen, wurde aus prozessökonomischen Gründen geschaffen, um etwa dem Zeugen die Anreise zu einem weit entfernten Gericht zu ersparen und es dem ortsnäheren Richter zu ermöglichen, die Beweiserhebung vorzunehmen. Im Unterschied zum beauftragten Richter, der vom Prozessgericht mit der Durchführung der Beweiserhebung beauftragt wurde, gehört der ersuchte Richter seiner Funktion entsprechend immer einem fremden Gericht an.

In Deutschland ist der ersuchte Richter in § 229 Zivilprozessordnung normiert.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Ersuchter Richter — ist derjenige Richter, an den sich ein Prozeßgericht zu wenden hat, wenn es Rechtshilfe (s.d.) bedarf. Er ist, im Gegensatz zum »beauftragten Richter« (s.d.), kein Mitglied des Prozeßgerichts. Nach § 158 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • ersuchter Richter — ersuchter Richter,   der aufgrund eines Ersuchens um Rechtshilfe angegangene Richter, der in seinem Bezirk für das ersuchende auswärtige Gericht eine Amtshandlung (z. B. Beweisaufnahme) vornimmt (§§ 156 ff. GVG); zuständig ist stets das… …   Universal-Lexikon

  • Klauselerinnerung — Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist. Inhaltsverzeichnis 1 Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers 2 Erinnerung gegen Entscheidungen …   Deutsch Wikipedia

  • Kostenerinnerung — Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist. Inhaltsverzeichnis 1 Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers 2 Erinnerung gegen Entscheidungen …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtspflegererinnerung — Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist. Inhaltsverzeichnis 1 Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers 2 Erinnerung gegen Entscheidungen …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungserinnerung — Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist. Inhaltsverzeichnis 1 Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers 2 Erinnerung gegen Entscheidungen …   Deutsch Wikipedia

  • kommissarische Vernehmung — kommissarische Vernehmung,   die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafprozesses durch einen Richter des für die Entscheidung zuständigen Gerichts (beauftragter Richter) oder durch einen auswärtigen… …   Universal-Lexikon

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