- Erwerbspersonenpotential
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Das Erwerbspersonenpotenzial als Maß für das Arbeitskräfteangebot umfasst nach Definition des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Summe aus Erwerbstätigen, Erwerbslosen und Stiller Reserve. Das Konzept des Erwerbspersonenpotenzials ist damit umfassender als das der Erwerbspersonen, die sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen zusammensetzen. Das Erwerbspersonenpotenzial versucht zusätzlich noch die Stille Reserve zu quantifizieren und stellt in gewisser Weise eine Obergrenze für das Arbeitskräfteangebot dar. Allerdings wird die Stille Reserve in offiziellen Statistiken nicht erfasst und muss deshalb eigens geschätzt werden.[1]
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die übliche Erfassung von Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit gibt kein vollständiges Bild des Arbeitsmarktes, weil im Konjunkturabschwung ein Teil derjenigen aus den Statistiken verschwindet, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Obwohl sie nicht mehr erwerbstätig sind, tauchen sie auch nicht in der Arbeitslosenstatistik auf. Umgekehrt wird im Konjunkturaufschwung ein Teil der neuen Arbeitsplätze von Personen eingenommen, die vorher nicht als arbeitslos registriert waren. Erst die Erfassung aller Bewegungen am Arbeitsmarkt ermöglicht der Arbeitsmarktpolitik, angemessen zu reagieren.[2]
Das Erwerbspersonenpotenzial einer Volkswirtschaft findet in der Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine natürliche Begrenzung, jedoch ist es durch die Gesellschaft und die Politik zu beeinflussen, zum Beispiel durch die Länge der Schulzeit und das Renteneintrittsalter.
Situation in der Bundesrepublik Deutschland
Von 1960 bis 2008 ist das Potential der Erwerbspersonen von 26,3 Mio. auf 44,4 Mio. Personen gewachsen (+ 69%). Entscheidende Faktoren des Wachstums waren Zuwanderung, die deutsche Einheit und die zunehmende Erwerbsneigung von Frauen.
Dagegen ist das Volumen der insgesamt vorhandenen Arbeit (Arbeitsvolumen) in diesem Zeitraum lediglich um 2,3% gewachsen. Die ungleiche Entwicklung von Erwerbspersonenpotential und Arbeitsvolumen wurde von 1960 bis 1973 durch eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit von 4 Wochenstunden ausgeglichen. Danach wurde die tarifliche Arbeitszeitverkürzung zunehmend durch Teilzeitarbeit ersetzt.[3] Dadurch betrug 2007 die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Voll- und Teilzeitbeschäftigten im Durchschnitt nur noch 30,31 Stunden, so dass 2007 etwa 7,2 Mio. Menschen von Unterbeschäftigung betroffen waren.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ IAB-Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, BeitrAB 250, S. 79 ff.
- ↑ Johann Fuchs: Erwerbspersonenpotenzial und Stille Reserve - Konzeption und Berechnungsweise, in: Gerhard Kleinhenz (Hrsg.) (2002): IAB-Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, BeitrAB 250, S. 79-94.
- ↑ Workingtime developments 2007 - European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Dublin 2008
- ↑ Jörg Melz, Lars Niggemeyer: 7 Millionen ohne Arbeit, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 11/2007; IAB Kurzbericht 04/2009; Statisches Bundesamt 2007 - Mikrozensus
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