Akademische Gerichtsbarkeit
- Akademische Gerichtsbarkeit
-
Die akademische Gerichtsbarkeit waren Privilegien von einzelnen Universitäten im Mittelalter.
Im Gegensatz zur einheitlichen Staatsgewalt kannte das Mittelalter ein gleichberechtigtes Nebeneinander verschiedener Rechtskreise, wie Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht, Hofrecht und Kirchenrecht. Die Gerichtsverhältnisse wurden durch solche besonderen Gerichte für bestimmte Personengruppen und Angelegenheiten kompliziert und schließlich durch die gleichzeitige Unterscheidung zwischen hoher und niederer, zum Teil auch noch mittlerer Gerichtsbarkeit unübersichtlich.
Die ältesten deutschen Hochschulen urteilten auch über Kapitalverbrechen (Prag bis 1397, Wien seit 1384, Heidelberg am Anfang sowie Leipzig, Rostock, Basel, Freiburg und Ingolstadt). Ein solches Gerichtsprivileg war Wesenselement einer Hochschule. Jüngere Universitäten erhielten meist nur noch eingeschränkte Gerichtsprivilegien. Auf eine reine Disziplinargerichtsbarkeit wurden die Universitäten und damit auch der Karzer als Gefängnis- bzw. Arrestzelle erst mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 reduziert, das alle Sondergerichtsbarkeiten im Deutschen Reich abschaffte.
Literatur
- Peter Woeste: Akademische Väter als Richter - Zur Geschichte der akademischen Gerichtsbarkeit der Philipps-Universität. In: Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur. 22, Marburg 1987; ISBN 3-923820-17-8
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
akademische Freiheit — akademische Freiheit, die besonderen Rechte der Hochschulen und ihrer Angehörigen (Universität). Aus älteren Wurzeln stammend, gehört die akademische Freiheit besonders seit der humboldtschen Universitätsreform zu den Fundamenten der deutschen… … Universal-Lexikon
Gerichtsbarkeit — Gerichtsbarkeit, Jurisdiktion, die staatsrechtliche Befugnis der Ausübung der Rechtspflege, zerfällt in die Zivil G., bei Privatrechtsstreitigkeiten, und in die Straf G., bei Strafrechtsfällen; beide Arten werden auch als streitige G. bezeichnet… … Kleines Konversations-Lexikon
Mittlere Gerichtsbarkeit — Die Mittlere Gerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und dem frühen neuzeitlichen Recht und umfasst die Gerichtsbarkeit über bestimmte Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten und/oder zivilrechtliche Streitigkeiten.… … Deutsch Wikipedia
Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden — Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und… … Deutsch Wikipedia
Universitas magistrorum et scholarium — Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und… … Deutsch Wikipedia
Universität — Universitäten (verkürzt vom lateinischen universitas magistrorum et scholarium, „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“) sind Hochschulen mit Promotionsrecht[1], die der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und… … Deutsch Wikipedia
Karzerstrafe — Würzburger Karzer um 1828 Karzer in Göttingen … Deutsch Wikipedia
Studentenkarzer — Würzburger Karzer um 1828 Karzer in Göttingen … Deutsch Wikipedia
Kölner Gerichtswesen vom Mittelalter zur Neuzeit — Kölner Ratsherr im 16. Jahrhundert, zur typischen Amtstracht gehörten schwarzer Hut und Mantel … Deutsch Wikipedia
Karzer — Würzburger Karzer um 1828 … Deutsch Wikipedia