- European Technical Approval
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Die Europäische Technische Zulassung bzw. European Technical Approval (ETA) ist ein allgemein anerkannter Nachweis zur technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Sinne der Bauproduktenrichtlinie in den Mitgliedsstaaten der der EU.
Inhaltsverzeichnis
Nationale Zuständigkeiten
In Deutschland wird diese Richtlinie bundesweit hoheitlich durch das Bauproduktengesetz (BauPG) geregelt, wogegen in Österreich der Sachverständigenbeirat für Fragen der Österreichischen Technischen Zulassung (SVBÖTZ) für die Zulassung in Koordinierung mit den Bundesländern Empfehlungen erlässt, die Zulassungen jedoch entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften durch die betreffenden Ämter der Landesregierungen erteilt werden.
Zulassungen
Zulassungen gemäß der ETA beruhen auf Prüfungen, Untersuchungen und technischen Gutachten durch Institutionen, welche von den Mitgliedstaaten der EU hierfür zugelassen und bestimmt worden sind. Eine Zulassung umfasst dabei alle wichtigen Produktmerkmale, welche für die Erfüllung der baurechtlichen Anforderungen in den Mitgliedstaaten bedeutsam sind. wobei die jeweils erforderlichen Leistungsniveaus national unterschiedlich sein können.
Die Europäische Technische Zulassung wird für Bauprodukte erteilt, für welche keine einheitlichen europäischen Normen gemäß der Bauproduktenrichtlinie vorliegen oder auch in wesentlichen und vorwiegend aus nationalen bzw. regionalen von einer harmonisierten Norm abgewichen wird.
Grundlagen der ETA
Grundlagen für die Beurteilung der Brauchbarkeit sind entweder Zulassungsleitlinien (ETAGs), die von der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (European Organisation for Technical Approvals – EOTA) für die entsprechenden Produktbereiche erstellt wurden, oder speziell für einen Zulassungsantrag mit anderen EOTA-Stellen abgestimmte Beurteilungskriterien gemäß dem CUAP-Verfahren. Nachweise der Hersteller, die bereits im nationalen Zulassungsverfahren erbracht wurden, werden so weit wie möglich auch im europäischen Verfahren berücksichtigt.
Die erteilte Europäische Technische Zulassung erlaubt dem Produkthersteller die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts und damit den ungehinderten Zugang zum europäischen Markt bzw. deren Vertragsstaaten. Mit einer CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller somit, dass er das hierzu vorgeschriebene Nachweisverfahren durchgeführt hat und eine Konformität seines Produkts mit der Zulassung gegeben ist.
CUAP-Verfahren
Das CUAP-Verfahren (Common Understanding of Assessment Procedure) ist Einholung bzw. Zusammenfassung der Stellungnahmen aller Europäischen Technischen Zulassungsstellen, für die Einzelzulassung gemäß der Europäischen Technischen Zulassung (ETZ). Die Entscheidung über eine ETZ trifft letztendlich die Europäische Kommission.
Österreichisch Technische Zulassung
Die österreichische technische Zulassung ist der formelle Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes, für das keine einheitliche europäische Zulassung gibt, und ist auf höchstens drei Jahre befristet. Die alleinige österreichische technische Zulassung berechtigt jedoch nicht zur Anbringung der CE-Konformitätskennzeichnung.
Weblinks
- Bauproduktengesetz (Deutschland)
- Österreichische Technische Zulassungen (ÖTZ)
- Europäische Technische Zulassung und CE-Kennzeichnung
- Liste der Publikationen zum Thema "Europäische Technische Zulassung"
- Rechtsgrundlage als Richtlinie 89/106/EWG des Europäischen Rates vom 21. Dezember 1988
Literatur
- Europäische Technische Zulassung für den Bau. Bauprodukte Zeitschriftenartikel aus: "ÖSTERREICHISCHE bauzeitung" Nr.37, 2006, Autor Krecek, Dorian; Seite 36-37, Abb.
- Baumaterialien und deren Zulassung, Zeitschriftenartikel aus: "Wohnbauforschung in Österreich". wbfö, Nr.2, 2000, Autor Schmid, Ferdinand; Seite 11-14
- Springers Handbücher der Rechtswissenschaft Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, ISBN 978-3-211-36858-9, Verlag Springer Wien, Autoren Michael Holoubek und Michael Potacs
Landesgesetzblätter der Bundesländer in Österreich
- Landesgesetzblatt Nr. 51/1999 im Burgenland
- Landesgesetzblatt Nr. 45/1999 in Kärnten
- Landesgesetzblatt Nr. 0816-0/1999 in Niederösterreich
- Landesgesetzblatt Nr. 62/1999 in Oberösterreich
- Landesgesetzblatt Nr. 87/1999 in Salzburg
- Landesgesetzblatt Nr. 80/1999 in Steiermark
- Landesgesetzblatt Nr. 102/1999 in Tirol
- Landesgesetzblatt Nr. 41/1999 in Vorarlberg
- Landesgesetzblatt Nr. 32/1999 in Wien
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