- Europäisches Saarstatut
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Saarstatut bezeichnet in der Geschichte des Saargebiets zwei unterschiedliche Dinge: zum einen die Verfassung des unter der Regierung des Völkerbundes stehenden Saargebiets von 1920 bis 1935 in der Folge des Ersten Weltkriegs, zum anderen den Entwurf eines Europäischen Saarstatuts in der Folge des Zweiten Weltkriegs, das für das Saargebiet – im Rahmen der Westeuropäischen Union – einen Sonderstatus vorsah. Dieses wurde jedoch in der vorgesehenen Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 abgelehnt.
Inhaltsverzeichnis
Das autonome Saargebiet von 1920 bis 1935
Das erste Saarstatut trat am 10. Januar 1920 mit dem Friedensvertrag von Versailles in Kraft. Dieses ist in den Artikeln 45 bis 50 des Versailler Vertrages nebst Anlage enthalten.
Es sprach für 15 Jahre Frankreich die Eigentumsrechte an den saarländischen Kohlengruben und an den Eisenbahnen westlich der Saar, das Saarbecken-Gebiet zu. In dieser Zeit verwaltete eine vom Völkerbund eingesetzte Regierungskommission das Gebiet. 1922 wurde mit dem so genannten Landesrat eine politische Mitbestimmung der Saarländer geschaffen – eine demokratisch gewählte parlamentarische Vertretung fast ohne Befugnis.
Wirtschaftlich bedeutete das Saarstatut einen erheblichen Einschnitt, denn durch die Verlegung der Zollgrenzen erfolgte eine Umorientierung der saarländischen Wirtschaft vom deutschen zum französischen Markt. Wegen der Einführung des französischen Franc als Währung am 1. Juni 1923 blieb der saarländischen Bevölkerung die Hyperinflation im Deutschen Reich und deren verheerende soziale Auswirkungen erspart.
Der politische, wirtschaftliche und kulturelle Einfluss Frankreichs, die militärische Besetzung und die neue politische Grenze waren für die Mehrheit der Saarländer eine ständige Provokation, und nur ein verschwindend geringer Teil sympathisierte offen mit Frankreich, zumal es eine demokratische Ordnung faktisch nicht gab.
Auf Grund des Ergebnisses der Volksabstimmung vom 13. Januar 1935, in der sich 90,3 Prozent für eine Rückgliederung ins Deutsche Reich ausgesprochen hatten, kehrte das Saargebiet im Februar 1935 in das deutsche Zollgebiet zurück. Wieder gab es große Umstellungsprobleme - diesmal umgekehrt.
Europäisches Saarstatut
Das zweite Saarstatut wurde als Teil der Pariser Verträge von 1954 zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Pierre Mendès-France und dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer ausgehandelt und am 23. Oktober im Rahmen dieser unterzeichnet und sah im wesentlichen eine Europäisierung des Saarlandes vor, die jedoch an einer ablehnenden Volksabstimmung durch die Saarländer scheiterte.
Die Vorgeschichte dieser Regelung bestand vor allem aus der französischen Besatzung des Saarlandes nach dem Zweiten Weltkrieg: Frankreich wollte – nachdem das Saargebiet nach Ablösung der US-amerikanischen Besatzung am 10. Juli 1945 zur französischen Besatzungszone gehörte – das Industrierevier an der Saar stärker an sich binden, so wie nach dem Ersten Weltkrieg. Wegen des Widerstands der Alliierten gab es diesen Wunsch zugunsten einer Währungs-, Wirtschafts- und Verteidigungsunion bei einer ansonsten gewährten Autonomie des Saarlandes auf.
Am 8. Oktober 1946 bildete sich eine Verwaltungskommission und am 22. Dezember 1946 schloss Frankreich die Grenze des Saarlandes zum übrigen Deutschland und trieb damit die Entwicklung im französischen Sinne voran - etwa durch die Einführung des französischen Franc als Währung am 20. November 1947 und durch die Verabschiedung einer eigenen Verfassung am 15. Dezember 1947. Anfängliche Annexionsbestrebungen seitens Frankreichs wurden bereits 1946 fallengelassen.
Ab 1950 begann der ungelöste Status des Saargebiets die westeuropäische und atlantische Zusammenarbeit zu behindern. Frankreichs Außenminister Robert Schuman hatte, um die unter dem Zankapfel Saarland leidende deutsch-französische Verständigung in Gang zu bringen, 1952 eine Europäisierung der Saar ins Gespräch gebracht.
Eigentlicher Vordenker der Europäisierung war aber Johannes Hoffmann, der Ministerpräsident des Saarlands zu dieser Zeit. Das Saarland sollte zu einem außerstaatlichen Territorium und Standort verschiedener europäischer Institutionen werden.
Das 1954 zwischen Pierre Mendès-France und Konrad Adenauer ausgehandelte und am 24. Oktober unterzeichnete Saarstatut sah dementsprechend bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland die Unterstellung des Saarlandes unter einen Kommissar der Westeuropäischen Union vor. Dieser sollte das Land nach außen vertreten. Die saarländische Regierung sollte jedoch weiter für die inneren Angelegenheiten zuständig und die wirtschaftliche Anbindung an Frankreich erhalten bleiben. Allerdings war auch eine engere wirtschaftliche Vernetzung mit der Bundesrepublik vorgesehen. In der deutschen Innenpolitik wurde Adenauer wegen des Saarstatuts scharf angegriffen. Vor allem die SPD sah darin eine De-facto-Abtretung des Saarlands an Frankreich.
Vor dem endgültigen Inkrafttreten sah das Saarstatut jedoch eine Volksabstimmung vor, um die bald ein heftiger Abstimmungswahlkampf ausbrach. Da das Saarstatut die Wiederherstellung der Meinungs- und Versammlungsrechte vorsah, formierten sich im Sommer 1955 die pro-deutschen Parteien des Saarlandes zum Heimatbund. Da sich darunter auch die CDU befand, ergab sich die paradoxe Situation, dass die Saar-CDU zum Ablehnen des Statuts aufrief, während CDU-Bundeskanzler Adenauer eine Zustimmung propagierte. Während des Wahlkampfes kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit deutsch-nationalistischen Tönen sowie Angriffen auf Ministerpräsident Hoffmann („Der Dicke muss weg!“) und seine von ehemaligen Emigranten getragene Regierung. Zusätzlich hatte die Ablehnung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch Frankreich das Vertrauen in den europäischen Einigungskurs erschüttert und Frankreichs Wirtschaft geriet gegenüber dem deutschen Wirtschaftswachstum ins Hintertreffen. (Zur Rolle der katholischen Kirche im Abstimmungswahlkampf siehe den Artikel über Michael Schulien, den damaligen Päpstlichen Apostolischen Visitator des Saargebietes.)
In der Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 votierten 67,7 Prozent der abstimmenden saarländischen Bürger – bei einer Beteiligung von 96,6 Prozent (620.000 Teilnehmer) – gegen das Saarstatut. Dieses Votum wurde als Ausdruck des Willens zu einem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland angesehen.
Da der deutsch-französische Vertrag von 1954 keine Regelungen für den Fall einer Ablehnung des Saarstatuts enthielt, musste erneut verhandelt werden. Diese Verhandlungen führten zum Luxemburger Vertrag vom 27. Oktober 1956, in dem Frankreich der Rückgliederung des Saarlandes unter deutsche Hoheit zum 1. Januar 1957 zustimmte. Am 14. Dezember 1956 erklärte der saarländische Landtag den förmlichen Beitritt zum Geltungsbereich des bundesdeutschen Grundgesetzes. Durch das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 wurde das Saarland am 1. Januar 1957 in die damalige Bundesrepublik Deutschland eingegliedert (aufgrund des ambivalenten Status von Westberlin kann man nicht sagen, ob als zehntes oder elftes Bundesland). Dieser Beitritt wurde 1990 zum Vorbild für die verfassungsrechtliche Gestaltung der deutschen Wiedervereinigung.
Der Termin für die wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik und die Einführung der D-Mark an der Saar wurde vor der Bevölkerung lange geheim gehalten und als „Tag X“ hoffnungsvoll erwartet. Erst mit dem wirtschaftlichen Anschluss am 6. Juli 1959 war die „Kleine Wiedervereinigung“ vollständig, und so endete nach 14 Jahren der zweite saarländische Sonderweg.
Literatur
- Zur Epoche von 1920–1935
- Philippe Soupault, Theodor Balk, Theodor, Ilja Ehrenburg: Hier spricht die Saar. Ein Land wird interviewt. Drei Reportagen Hg. Ralph Schock. Aus Reihe: Spuren, Gollenstein, Blieskastel 2005, ISBN 3-93573-176-0.
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