Evokation

Evokation

Der Begriff Evokation (lat. evocatio „Aufruf“, von evocare „herausrufen“) hat mehrere Bedeutungen:

  • Evokationsrecht ist im Bereich der Staatsanwaltschaft das Recht der übergeordneten Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (zu übernehmen) und auch wieder abzugeben. Geregelt in §§ 74a Abs. 2 GVG, § 120 Abs. 2 GVG, § 386 AO (Nr. 267 RiStBV)
  • allgemein das Erwecken bzw. Hervorrufen oder Wachrufen von Gedanken und Assoziationen;
  • das Recht der mittelalterlichen Könige, einen Prozess an das Hofgericht zu ziehen (Verzicht auf dieses Recht in der Goldenen Bulle von 1356);
  • heutzutage allgemein das Recht übergeordneter politischer Instanzen, Entscheidungen von einer nachgeordneten Entscheidungsebene an sich zu ziehen (Bsp.: Evokationsrecht des Hamburgischen Senats gegenüber den Bezirksversammlungen) sowie das Recht eines Gerichtes, ein Verfahren an sich zu ziehen;
  • Im Personalvertretungsrecht bezeichnet man als Evokationsrecht das Recht der obersten Dienstbehörde (Regierung, Magistrat, Gemeindevorstand) im Mitbestimmungsverfahren sich einer an sich bindenden Entscheidung einer Einigungsstelle nicht anzuschließen, sondern selbst zu entscheiden, „wenn die Entscheidung im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwohl wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist.“ Zitat aus § 71 Abs. 5 HPVG, ähnlich auch in anderen Landespersonalvertretungsgesetzen - nicht jedoch im Bundespersonalvertretungsgesetz.
  • im Okkultismus und der Religionsphänomenologie eine Praxis der Magie, in der Geistwesen, bestimmte Gottheiten oder Tote aus der Unterwelt beschworen werden, den Platz zu wechseln (siehe Beschwörung).
  • im antiken Rom, wird der Ausdruck u.a. in der naturalis historia belegt.

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Evokation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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  • Evokation — (lat.), eigentlich das Herausrufen, Evocatio sacrorum, bei den Römern die feierliche Aufforderung an den Schutzgott einer belagerten Stadt, dieselbe zu verlassen und nach Rom überzusiedeln, mit dem Gelöbnis, ihm dort ein Heiligtum zu errichten.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Evokation — (lat.), das Hervorrufen, Vorfordern; Vorladung vor ein auswärtiges Gericht, im Mittelalter bes. das dem Papste zustehende Recht, von den bischöfl. Gerichten ab und nach Rom zu berufen. Evokatorĭum, Vorladungsschreiben; evozieren, aufrufen,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Evokation — Evokation,die:⇨Vorladung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Evokation — Heraufbeschwören * * * Evo|ka|ti|on 〈[ vo ] f. 20〉 1. Erweckung von Vorstellungen (bei der Kunstbetrachtung) 2. 〈veraltet〉 Vorladung (eines Beklagten) [<lat. evocatio] * * * Evo|ka|ti|on, die; , en [lat. evocatio = das Heraus , Hervorrufen, zu …   Universal-Lexikon

  • Evokation — E|vo|ka|ti|on 〈 [ vo ] f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. 〈veraltet〉 Vorladung (eines Beklagten) 2. Erweckung von Vorstellungen (bei der Kunstbetrachtung) [Etym.: <lat. evocatio] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Evokation — Ansichziehen einer noch nicht erledigten Rechtssache oder Verwaltungsangelegenheit durch die übergeordnete Dienststelle …   Lexikon der Economics

  • Evokation — Evo|ka|ti|on die; , en <aus lat. evocatio »das Herausrufen, die Aufforderung« zu evocare, vgl. ↑evozieren>: 1. Erweckung von Vorstellungen od. Erlebnissen bei der Betrachtung eines Kunstwerkes. 2. das Recht eines Königs bzw. des Papstes,… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Evokation — Evo|ka|ti|on, die; , en <lateinisch> (Erweckung von Vorstellungen bei Betrachtung eines Kunstwerkes; Rechtssprache Vorladung eines Beklagten vor ein höheres Gericht) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Heraufbeschwören — Evokation * * * he|rauf|be|schwö|ren [hɛ rau̮fbəʃvø:rən], beschwor herauf, heraufbeschworen <tr.; hat: 1. durch [unüberlegte, unbedachte] Handlungen (ein Unglück) verursachen: die Äußerungen des Ministers beschworen eine ernste Krise herauf.… …   Universal-Lexikon

  • Beschwörung — eines gehörnten Dämons Unter einer Beschwörung versteht man sowohl eine flehentlich oder auch vehement vorgetragene Bitte an einen Mitmenschen oder an ein höheres Wesen, als auch die Herbeirufung von Dienstbarmachung von übernatürlichen Wesen.… …   Deutsch Wikipedia

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