- Extravaganten
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Die Extravaganten (lat. die außerhalb Umherschweifenden) sind ein Bestandteil des Corpus Iuris Canonici.
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war Extravagantes ein Fachterminus für Werke oder Schriften, die „umherirrten“, das heißt nicht in offiziellen Sammlungen enthalten waren. Ein Beispiel hierfür sind die kirchenrechtlichen Schriften der Extravagantes Communes aus dem 12. bis 15. Jahrhundert, die erst nach 1500 offiziell editiert wurden.
Kategorie:- Rechtsquelle (Kanonisches Recht)
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