Extremismus und Radikalismus

Extremismus und Radikalismus

Als Radikalismus bezeichnet man eine politische Einstellung, die grundlegende Veränderungen an einer derzeit herrschenden Gesellschaftsordnung anstrebt. Das Adjektiv „radikal“ ist vom lateinischen radix (Wurzel) abgeleitet und beschreibt das Bestreben, gesellschaftliche und politische Probleme „an der Wurzel“ anzugreifen und von dort aus möglichst umfassend, vollständig und nachhaltig zu lösen. Der Begriff bezieht sich auf die Entschlossenheit und Konsequenz des Handelns, nicht auf eine bestimmte politische Richtung.

Ursprünglich bezeichnete der Begriff die bürgerlich-liberale Freiheits- und Demokratiebewegung des 19. Jahrhunderts, die mit der Linken im politischen Spektrum identifiziert wurde. Heute wird er auch auf rechtsgerichtete und andere vom Mehrheitskonsens stark abweichende politische Richtungen bezogen und dann umgangssprachlich ähnlich wie Fanatismus verstanden.

In der Bundesrepublik Deutschland ersetzten Staatsbehörden den Begriff seit 1975 durch den Begriff Extremismus, der eine äußerste Randposition im Verhältnis zur angenommenen Mitte des politischen Spektrums, eine Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und Gewaltbereitschaft bezeichnet. Diese Fremdsicht wird von Gruppen, die sich selbst als Radikale verstehen, in der Regel abgelehnt.

Inhaltsverzeichnis

Liberaler Radikalismus

Als „Radikale“ wurden im Europa des 19. Jahrhunderts die Anhänger des politischen Liberalismus bezeichnet, die sich zum „linken“ Flügel der liberalen Bewegung zählten (siehe auch Linksliberalismus). Die Bereitschaft, freiheitlich-nationale Ziele im Rahmen einer Revolution gegen restaurative Staatsordnungen unter Umständen auch mit Gewalt durchzusetzen, kann dabei zunächst nicht als besonderes Merkmal gewertet werden, das die Radikalen von anderen liberalen Gruppen unterschieden hätte. Vielmehr zielten alle liberalen Ansätze ursprünglich auf eine nachhaltige Veränderung der politischen Verhältnisse ab. Im Vordergrund standen insbesondere die Forderung nach einer Verfassung (Konstitutionalismus) und die Absage an ein absolutistisches und autokratisches Herrschaftsverständnis. Wesentliche Unterschiede zwischen den von Anfang an heterogenen Bestandteilen des liberalen Bürgertums kristallisierten sich erst im Laufe der Zeit und von Land zu Land in unterschiedlicher Weise heraus, wobei sich die Radikalen im Wesentlichen durch besonders weit gehende politische Ziele und die Schärfe der Auseinandersetzung von gemäßigteren Liberalen unterschieden. In vielen Fällen lässt sich eine Differenzierung des liberalen Spektrums dieser Zeit insbesondere daran festmachen, ob eine konstitutionelle Monarchie gefordert oder das radikalere Ziel einer Republik (Abschaffung der Monarchie) verfolgt wird.

Generell sahen sich die Liberalen (im deutschsprachigen Raum auch „Freiheitliche“, „Fortschrittliche“ oder „Freisinn“ genannt) seit dem Wiener Kongress in der Opposition gegen die konservative Ordnung der Restaurationszeit und forderten von den Fürsten mehr oder weniger vehement die allgemeinen Freiheitsrechte ein. Zu einer Differenzierung innerhalb des liberalen Lagers kam es zum ersten Mal während der Herrschaft des anfänglich selbst der liberalen Bewegung zugerechneten „Bürgerkönigs“ Louis-Philippe in Frankreich, der durch eine bürgerlich-liberale Revolution (Julirevolution von 1830) an die Macht gekommen war, welche das reaktionäre Regime der Bourbonen gestürzt hatte. Das französische Bürgertum zeigte sich aber zunehmend enttäuscht von der Julimonarchie und die Radikalen forderten insbesondere, das Zensuswahlrecht durch ein allgemeines, freies Männerwahlrecht zu ersetzen, und wollten die völlige und sofortige Ablösung der feudalen Grundlasten erreichen. Die Unzufriedenheit der radikaleren Liberalen führte schließlich zur Februarrevolution 1848 und den dadurch ausgelösten revolutionären Umwälzungen in ganz Europa.

In verschiedenen Kantonen der Schweiz kam es bereits kurz nach der Julirevolution von 1830 zu dezidiert „radikalen“ Umstürzen, der so genannten liberalen „Regeneration“. Gegen den konservativ regierten Kanton Luzern organisierten die Radikalen 1844/45 so genannte Freischarenzüge, um einen gewaltsamen Umsturz herbeizuführen. Nach 1847 wurden die Bezeichnungen „radikal“ und „freisinnig“ bzw. „liberal“ in der Schweiz oft bedeutungsgleich verwendet. In der französischsprachigen Schweiz nennt sich die Freisinnig-Demokratische Partei noch heute Parti radical-démocratique Suisse und wird im Volksmund les radicaux („die Radikalen“) genannt.

In Deutschland waren radikaldemokratische und frühsozialistische Revolutionäre 1848 besonders stark in Baden vertreten. Später nannte man den linken Flügel der Liberalen im Unterschied zu den Nationalliberalen ausdrücklich Radikalliberale. Als solche verstanden sich die in der Deutschen Volkspartei, später der Deutschen Freisinnigen Partei gebündelten demokratisch-republikanischen Kräfte des Kaiserreichs.

In katholisch geprägten Ländern wie beispielsweise Spanien (Partido Progresista) oder Chile (Partido Radical), in denen die Kirche als Grundpfeiler der konservativen Gesellschaftsordnung fungierte, stand der radikale Flügel der (insgesamt ohnehin laizistisch geprägten) liberalen Bewegung für einen besonders radikalen und häufig auch militanten Antiklerikalismus.

„Radikal“ war dieser Flügel der Liberalen also sowohl hinsichtlich seiner Ziele (radikaldemokratisch) als auch der eingesetzten Mittel (Umsturz der Regierungen). Auch für sozialrevolutionäre Tendenzen, die etwa seit 1871 (Pariser Kommune) die politische Diskussion der Linken immer stärker beherrschten, zeigte sich das radikale Spektrum im Allgemeinen offen, wenngleich es im Unterschied zur Arbeiterbewegung und Sozialdemokratie (mit denen die Radikalen häufig Bündnisse eingingen) stets durch seine bürgerliche Herkunft geprägt blieb.

Die weitgehende Verwirklichung wichtiger radikaler Ziele wie der Trennung von Staat und Kirche sowie die Ablösung des kritischen Bürgertums durch das Arbeiterproletariat als der treibenden Kraft der Gesellschaftsveränderung ab dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts und die generell zunehmende Demokratisierung der politischen Systeme der westlichen Welt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts führten zur Eingliederung des liberalen Radikalismus in das etablierte Spektrum der linken Mitte. Die Nivellierung der Unterschiede zwischen Arbeitern und Bürgern als Träger linksoppositioneller Strömungen im Zuge der fortschreitenden Verbürgerlichung der westeuropäischen Mittelstandsgesellschaft in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts brachten dann letztlich den Bedeutungswandel des politischen Begriffs „Radikalismus“ mit sich, der heute im deutschsprachigen Raum im Allgemeinen nicht mehr als Bezeichnung einer betont liberalen und demokratischen politischen Gesinnung dient.

Radikaldemokratische Strömungen

Aus der Verbindung zwischen radikal demokratisch gesinnten bürgerlich-liberalen Kräften und im Sozialismus beheimateten basis- und rätedemokratischen Bestrebungen der politischen Linken entstand im Laufe des 20. Jahrhunderts das im Hinblick auf seine Einordnung relativ offene Attribut „radikaldemokratisch“, das auch heute noch als programmatische Bezeichnung verwendet wird, um das Selbstverständnis von Gruppierungen recht unterschiedlicher politischer Ausrichtung zum Ausdruck zu bringen, die ihr entschieden demokratisches Politikverständnis betonen wollen. Das Spektrum dieses Begriffs reicht von eindeutig der linksliberalen „radikalen“ Tradition zuzuordnenden Gruppen wie der in der Spätphase der Weimarer Republik entstandenen Radikaldemokratischen Partei bis hin zu Verfechtern eines demokratischen Sozialismus (etwa den JungdemokratInnen/Junge Linke), die sich heute als radikaldemokratisch verstehen.

Politischer Radikalismus als Bedrohung

Schon die radikalen Bestrebungen des Liberalismus richteten sich von ihrem ursprünglichen Selbstverständnis her auf einen grundlegenden Umbau, gegebenenfalls sogar einen gewaltsamen Umsturz der bestehenden (undemokratischen) Verhältnisse und galten daher aus Sicht der jeweiligen politischen Machthaber und ihrer konservativen Unterstützer stets als Gefahr für das herrschende politische System.

Mit den Veränderungen der politischen Landschaft ging ein Bedeutungswandel einher, wonach „Radikalismus“ politologisch heute in einer Grauzone zwischen „Demokratie“ und „Extremismus“ angesiedelt und nicht mehr als Inbegriff einer liberalen und demokratischen politischen Haltung verstanden wird. Ganz im Gegenteil wird der Ausdruck „politisch radikal“ im gängigen, allgemeinen Verständnis sogar als Synonym für eine antidemokratische Haltung begriffen, die auf eine Abschaffung des freiheitlichen Systems oder des Rechtsstaates zugunsten eines ideologisch geprägten autoritären oder gar totalitären Gesellschaftssystems zielt. Radikalismus wird demzufolge wiederum als Gefahr angesehen, diesmal aber für die (heute herrschende) demokratische Ordnung. Er kann dabei politisch sowohl links als auch rechts angesiedelt sein oder etwa auch in Form eines politisch-religiösen Fundamentalismus vorliegen.

In Westdeutschland kam der Ausdruck „Radikale“ in diesem Sinne besonders in den 1960er und 70er Jahren in Gebrauch, als es aus Sicht der Bevölkerungsmehrheit um die Abwehr von marxistisch oder sozialistisch beeinflussten Strömungen ging, die im Rahmen einer linken Radikalopposition - „Linksradikalismus“ - auf einen Umbau des gesellschaftlichen und politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland zusteuerten. Derartige „Radikale“ sahen die im Bundestag vertretenen Parteien und die staatlichen Organe überwiegend als gefährliche, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik bedrohende Kräfte an. Dieses Misstrauen brachte etwa der 1972 beschlossene Radikalenerlass zum Ausdruck. Später begann man, den Begriff auch auf rechtsextreme Gegner der demokratischen Ordnung auszudehnen und differenzierte zwischen „Rechtsradikalen“ und „Linksradikalen“. Bis 1974 verwendete der Verfassungsschutz den Begriff „Radikalismus“ im Sinne von „als verfassungsfeindlich angesehene Bestrebungen“. Danach wurde der Begriff in dieser Bedeutung zunehmend von dem Ausdruck „Extremismus“ abgelöst.[1]

„Radikalismus“ ist bis heute positiver besetzt als „Extremismus“ und gilt vielen als weniger „bedrohlich“. Das Attribut „radikal“ kann unter Umständen sogar positiv konnotiert sein und für besondere Konsequenz und Entschiedenheit in der Auswahl und bei der Verfolgung und Umsetzung übergeordneter Ziele stehen und wird daher von manchen Gruppierungen, die die bestehende Staats- und/oder Wirtschaftsordnung grundsätzlich kritisieren und verändern wollen, auch als Selbstbezeichnung verwendet. Schon die APO der 68er nahm die ursprünglich abwertende Fremdbezeichnung rasch für sich in Anspruch, wie es etwa in dem auf Demonstrationen skandierten, ironisch-provozierenden Satz zum Ausdruck kommt: Wir sind eine kleine radikale Minderheit. Derartige „Radikale“ sehen ihre eigene (positiv verstandene) Radikalität zumeist in ihren Zielen, nicht aber in ihren Methoden (Umsturz, Gewalt) verortet, während sie das Attribut „extremistisch“ als diskreditierend verstehen und ablehnen.

Definition durch den deutschen Verfassungsschutz

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Unterscheidung zwischen den Begriffen „radikal“ und „extremistisch“ vor allem durch das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsschutzämter geprägt.[2]

In der jungen Bundesrepublik verwendete der deutsche Verfassungsschutz den Begriff „Radikalismus“ noch im Sinne von „als verfassungsfeindlich angesehene Bestrebungen“. In den 1960er und '70er Jahren wurde diese Bedeutung zunehmend vom Ausdruck „Extremismus“ übernommen. Der Bedeutungswandel, in dessen Verlauf die Begriffe „Radikalismus“ und „Extremismus“ ihre Rollen tauschten, vollzog sich zwischen 1966 und 1974:[3]

„Bis 1966 bezeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz rechte verfassungswidrige Organisationen als "rechtsradikal", später galten rechtsextrem und rechtsradikal als synonyme Bezeichnungen. 1974 etablierte sich der Rechtsextremismus als Oberbegriff für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Rechts.“

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz grenzt Radikalismus und Extremismus heute explizit voneinander ab:[4]

„Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.“

Der auf den essentiellen Unterschied zwischen den Aufgaben des Verfassungsschutzes und der Sozialwissenschaften hinweisende Vorschlag verschiedener Autoren, „das Attribut extremistisch für die Beobachtungsgegenstände der Verfassungsschutzbehörden zu reservieren und die Bezeichnung Radikalismus für das wesentlich breitere sozialwissenschaftliche Betätigungsfeld zu verwenden,“ konnte sich bislang nicht durchsetzen.[5]

Einzelbelege

  1. Mirko Heinemann: Wirrwarr der Begriffe. Die Unterschiede zwischen Radikalismus, Extremismus und Populismus, in: Das Parlament, 45/2005
  2. Bundeszentrale für politische Bildung: Diskussion: Die Einordnung der REP von Florian Blank (2007)
  3. Mirko Heinemann: Wirrwarr der Begriffe. Die Unterschiede zwischen Radikalismus, Extremismus und Populismus, in: Das Parlament, 45/2005
  4. Bundesamt für Verfassungsschutz: Häufig gestellte Fragen: Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?
  5. Gero Neugebauer: Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen S. 3

Weblinks


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