- FINMA
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.
Die FINMA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[1] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Inhaltsverzeichnis
Gründung und Organisation
Die FINMA nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[2] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EKB), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG).
Die FINMA hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als Revisionsstelle. Finanziert wird die FINMA mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten. Sie beschäftigt rund 320 Mitarbeitende (Stand: 1.1.2009).
Aufgaben
- Die FINMA bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
- Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.
Weblinks
- Webseite FINMA
- Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) SR 956.1
Quellen
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