- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari) beaufsichtigt und kontrolliert als schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.
Die Finma ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.[1] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.
Seit 2011 ist Anne Héritier Lachat Verwaltungsratspräsidentin.[2] Patrick Raaflaub ist Direktor.
Inhaltsverzeichnis
Gründung und Organisation
Die Finma nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[3] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 von den eidgenössischen Räten verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.
Die Finma hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte, sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste. Finanziert wird die Finma mittels Gebühren und weiteren Abgaben der Beaufsichtigten. Sie beschäftigt rund 320 Mitarbeitende (Stand: 1. Januar 2009).
Zweck und Aufgaben
- Die Finma verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen.
- Die Finma bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
- Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.
Weblinks
- Website der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
- Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) SR 956.1
Einzelnachweise
Kategorien:- Organisation (Finanzmarkt)
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- Wirtschaftspolitik (Schweiz)
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