Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie

Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie
Arbeitsplatz: Intensivbett mit entsprechenden Überwachungsgeräten

Fachgesundheitspfleger (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpflege sind Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die in der Intensiv- oder der Anästhesiepflege arbeiten und eine in der Regel zweijährige Fachweiterbildung abgeschlossen haben.

Inhaltsverzeichnis

Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie

Voraussetzungen

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Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachweiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, beziehungsweise ein Examen als Krankenpflegekraft und ein Arbeitsplatz in der Intensiv- bzw. Anästhesiepflege. Berufserfahrung ist seit 2009 meist nicht mehr erforderlich. In den meisten Bundesländern wird ein zweites staatliches Examen abgelegt, daher ist der Begriff Fachkrankenschwester respektive Fachkrankenpfleger eine geschützte Berufsbezeichnung. Grundlage dieser Weiterbildung ist die „Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe“ des jeweiliges Bundeslandes.

Dauer und Aufbau

Die in der Regel zweijährige Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend an sogenannten Fachweiterbildungsstätten, die meist großen Krankenhäusern angeschlossen sind. Insgesamt werden 720 bis 800 Stunden fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht angeboten. Die Praktikumseinsätze werden von der Weiterbildungsstätte in den folgenden Einsatzgebieten geplant:

  • Operative Intensivstationen oder anästhesiologische Intensivstation
  • Neurochirurgische Intensiv- oder Herz-,Thorax-, Gefäßchirurgie-Intensivstationen, Allgemeinchirurgische oder interdisziplinäre anästhesiologische Intensivstation
  • Internistische Intensivstationen
  • Dialyseabteilung
  • Anästhesieabteilung: Operationssäle und Aufwachraum
  • Häusliche Intensivpflege

Ein Teil der Unterrichtsstunden wird von den hauptamtlichen Lehrpersonen in den Einsatzgebieten erteilt.

Abschluss

Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Statt der schriftlichen Prüfung kann auch eine dreimonatige Facharbeit geschrieben werden. Die Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde die berechtigt, die Berufsbezeichnung Gesundheits und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie zu führen.

Geschichte der Fachweiterbildungen

Ab ca. 1950 kamen in Deutschland Forderungen nach speziell ausgebildeten Narkoseschwestern auf, wie es sie in den USA und anderen Ländern schon mehrere Jahrzehnte gab. Anfang der 1960er Jahre führten z.B. Kliniken in München und Freiburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz die ersten Anästhesielehrgänge für Pflegende durch, um den Mangel an Anästhesisten zu kompensieren.

Die erste systematische Weiterbildung über 2 Jahre begann 1964 an der Uniklinik Mainz unter der Leitung der Krankenschwester Therese Valerius und den Anästhesieprofessoren Hálmagyi und Nolte. 1974 wurde die „Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)“ gegründet, deren Vorsitzende Valerius wurde. 1976 erarbeitete die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Zusammenarbeit mit der DGF und 3 intensivmedizinischen Berufsverbänden eine Empfehlung zur Fachweiterbildung (Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege - Empfehlung der DKG). Diese bildet seitdem die Grundlage für Verordnungen und Gesetze bezüglich der Fachweiterbildung.[1]

In der DDR begannen die ersten Kurse 1969, ein verbindlicher Lehrplan für eine einjährige Fachweiterbildung wurde vom Ministerrat 1983 festgelegt. Nach der Wende wurden die Fachweiterbildungen in den neuen Bundesländern weitgehend den Empfehlungen der DGF angepasst [2]

Tätigkeitsgebiete

Intensivpflege

Intensivmedizinische Überwachung durch eine Intensivpflegekraft (USA)

Die Aufgaben der Intensivpflege umfasst neben der grundpflegerischen Versorgung des Patienten insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen, die Bedienung der Überwachungsgeräte beziehungsweise der Dialyse- und Beatmungsgeräte und die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung. Hierzu gehören beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten, Assistenz bei verschiedenen kleineren Eingriffen wie der Bronchoskopie oder Anlage eines zentralen Venenketheters und andere Maßnahmen, wie das Anlegen eine Magensonde, das endotracheale Absaugen oder Verbandswechsel. Weitere Aufgaben sind Transportbegleitung, die psychologische Betreuung des Patienten oder seiner Angehörigen und die Sterbebegleitung. Dabei ist die Intensivpflege nicht zwangsläufig an ein klinisches Umfeld gebunden, sondern kann auch im häuslichen Bereich, beispielsweise im Rahmen der Heimbeatmung stattfinden

Anästhesiepflege

Hauptartikel: Anästhesiepflege

Literatur

  • Lothar Ullrich, Dietmar Stolecki, Matthias Grünewald (Hrsg.): Thiemes Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag, 2006, ISBN 3-13-130910-5
  • Rainer Christ: Anästhesie, Intensivmedizin, Intensivpflege, Elsevier GmbH Deutschland, 2004, ISBN 3-437-25717-X
  • Eva Knipfer, Martin Allgeier: Klinikleitfaden Anästhesiepflege, Elsevier GmbH Deutschland, 2006, ISBN 3-437-27450-3

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.dgf-online.de/wDeutsch/ueber_uns/Chronik.php?navanchor=2110009
  2. http://www.pflegeweiterbildung.uniklinikum-jena.de/Geschichte.html

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