- Fahrprüfer
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Der Fahrerlaubnisprüfer nimmt die theoretische und praktische Fahrprüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ab (Österreich: "Lenkberechtigungsprüfer"). Umgangssprachlich wird in Deutschland der Begriff "Fahrprüfer" verwendet.
Deutschland
Fahrerlaubnisprüfer sind entweder amtlich anerkannte Sachverständiger (aaS) oder amtlich anerkannte Prüfer (aaP). Sie sind angestellt bei der für den jeweiligen Prüfungsort zuständigen Technischen Prüfstelle. In den alten Bundesländern ist dies der TÜV und in den neuen Bundesländern der DEKRA. Ausnahme: Berlin. Dort sind beide Organisationen tätig. Bundesweit gibt es ca. 2500 Fahrprüfer, davon sind 98 % Männer.
Qualifikationsvoraussetzungen für die Tätigkeit als Fahrerlaubnisprüfer sind:
- Mindestalter: 24 Jahre
- Abgeschlossenes Studium des Maschinenbaus oder der Elektrotechnik
- In seltenen Fällen ist es auch möglich, als Fahrlehrer mit entsprechender Berufspraxis über eine Ausnahmegenehmigung die Anerkennung als "aaP(F)" zu erlangen. Diese Anerkennung beinhaltet im Gegensatz zum aaP nur die Berechtigung, Fahrerlaubnisprüfungen durchführen zu dürfen
- Besitz aller Fahrerlaubnisklassen außer Klasse D, es sei denn es sollen Fahrerlaubnisprüfungen der Fahrerlaubnisklasse D durchgeführt werden.
- Mindestens sechsmonatiger Lehrgang mit Abschlussprüfung
- Anstellung an einer Technischen Prüfstelle
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