- Fai'
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Der arabisch-islamische Begriff Fai' ("Kriegsbeute") bezeichnet nach klassischer Rechtslehre alle Güter, die den Muslimen von Seiten der Ungläubigen ohne Widerstand zugefallen sind,[1] sowie meistens auch den Grund und Boden in den eroberten Gebieten. Fai' wird zum Eigentum aller Muslime, verwaltet vom Leiter (Imam) der Gemeinschaft der Muslime (Umma).
Der Begriff geht auf Sure 59, Vers 8–10 zurück, die Mohammed offenbart worden sein soll, als er die Juden vom Stamme der Banu Nadir vertrieb. Für gewöhnlich wurde die Kriegsbeute (Ghanima) unter den beteiligeten Mudschahidin nach bestimmten Regeln verteilt, wobei der Führer ein Fünftel bekam. Fai' jedoch ging als ganzes in die Hände Mohammeds über, der es verwaltete und den Gewinn zum Wohle der muslimischen Gemeinschaft (Umma) verwendete.
Auch die Güter, die Mohammed den Juden in der Oase Chaibar (siehe: Zug nach Chaibar) abnahm, wurden zu Fai'. Bei späteren Eroberungen wurde der gesamte Grundbesitz der Harbis zu Fai'.
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996. S. 114, s.v. "Faiʾ"
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