- Fallwild
-
Als Fallwild bezeichnet man Wild, das ohne jagdliche Einwirkung zu Tode gekommen („gefallen“) ist.
Abhängig von der Todesursache kann man weiter unterscheiden:
- Fallwild, das eines natürlichen Todes gestorben ist, durch Krankheit oder Altersschwäche,
- Fallwild, das durch Einwirkung des Menschen gestorben ist, z. B. im Straßenverkehr. Eine besondere Art von Fallwild sind die beim Mähen landwirtschaftlicher Flächen getöteten Tiere, besonders Rehkitze, als Folge unterlassener Vorbeugemaßnahmen zur Wildrettung.
Bei Fallwild können äußerlich wie innerlich Anzeichen einer Gewalteinwirkung fehlen. Da das sogenannte „Ansprechen“ (in der Jägersprache: die präzise Beobachtung, Beurteilung und Identifizierung von Wild vor der Schussabgabe) nicht erfolgt ist, können aus dem Verhalten des Tieres keine Rückschlüsse auf mögliche Krankheiten gezogen werden.
Fallwild, außer aus Unfällen, gilt in Deutschland als nicht zum Verzehr geeignet. So genanntes „Unfallwild“ muss der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt, also einem Amtstierarzt vorgelegt werden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Landesjägerschaft Niedersachsen: Kurzinformation Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung aus rechtlicher und jagdpraktischer Sicht, aufgerufen am 11. Dezember 2010
Wikimedia Foundation.