- Wildrettung
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Maßnahmen zur Wildrettung sind beim Mähen von landwirtschaftlichen Flächen im Interesse des Tierschutzes erforderlich, um die Verletzung von Wildtieren zu vermeiden.
Besonders gefährdet sind Rehkitze beim ersten Schnitt auf dem Grünland, da sie im hohen Gras kaum zu erkennen sind und bei Gefahr instinktiv versuchen, sich noch tiefer in das Versteck zu drücken. Zu oft ist der Maschinenfahrer nicht mehr in der Lage, beim Erkennen von Tieren noch rechtzeitig anzuhalten. In der Getreide- und Rapsernte besteht zwar prinzipiell die gleiche Gefahr, jedoch sind die Jungtiere dann schon etwas älter und können besser flüchten.
Besonders in Bezug auf Rehwild tragen folgende Maßnahmen zur Wildrettung bei: [1]
- Duftzäune können Wild zeitweise vergrämen. Besonders entlang viel befahrener Straßen wird diese Methode benutzt. Dazu werden Pfähle mit einem Polyurethanschaum versehen, der eine für das Wild übelriechenden Repellent-Substanz ausgast.
- Durch Anmähen der Flächen etwa einen Tag vor Beginn der Hauptarbeit wird das Wild auf der zu mähenden Fläche so beunruhigt, dass die Ricken die Kitze wegführen. Die eigentliche Mahd muss erfolgen, bevor die Ricken sich beruhigen und ihre Kitze wieder in die Fläche zurückführen.
- Die Flächen können mit Hunden abgesucht werden. Hier sind die Jagdausübungsberechtigten in der Regel gerne behilflich. Der Einsatz gut ausgebildeter Vorstehhunde ist bei dieser Maßnahme vorteilhaft.
- Am Mähwerk kann ein mechanischer Wildretter angebracht werden. Es handelt sich um einen Balken, der die Arbeitsbreite des Mähwerkes etwa um das Doppelte überragt. An diesem Balken werden Ketten angebracht, die fast bis auf den Boden reichen. Wenn beim Arbeiten diese Ketten ein Stück Wild streifen, wird dieses aufgescheucht und kann vom Fahrer wahrgenommen werden.
- Mit Infrarot-Sensoren kann das Wild unter bestimmten Bedingungen zwar sicher erkannt werden, allerdings nicht tagsüber bei starker Erwärmung der Fläche durch Sonneneinstrahlung. An der Entwicklung solcher Sensoren und von Mikrowellen-Sensoren wird noch geforscht.
Rechtliches
Das Unterlassen von Maßnahmen zur Wildrettung kann strafrechtliche Konsequenzen für den Landwirt haben, wegen Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund nach dem deutschen Tierschutzrecht. Ferner kann er dem Jagdausübungsberechtigten zu Schadensersatz verpflichtet sein.
Einzelnachweise
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