- Falschalarm
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Ein Falschalarm oder Fehlalarm ist eine irrtümliche oder missbräuchliche Alarmierung von Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Polizei, die zu keinem oder einem unnötigen Einsatz, einem so genannten Falschalarmeinsatz führt.
Inhaltsverzeichnis
Begriffsabgrenzung
In Deutschland wird die Bezeichnung Fehlalarm häufig verwendet, obwohl nach der DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) der korrekte Begriff jedoch Falschalarm ist. Genau genommen ist der Begriff Fehlalarm auch nicht richtig, denn es handelt sich nicht um einen fehlenden Alarm sondern und einen Alarm der falsch ist handelt, weshalb er in der Normung in Deutschland auch als Falschalarm definiert ist. In Österreich wird der Begriff Fehlalarm jedoch in verschiedenen Gesetzestexten , abgeleitet von auf Grund von Fehlern erhaltenen Alarm, verwendet, während der Ausdruck Falschalarm aus rechtlicher Sicht nicht vorkommt.
Klassifizierung
Ein Falschalarm kann folgendermaßen klassifiziert werden:
- Blinder Alarm bzw. technischer Alarm: Der Brandmelder ist defekt oder wurde z. B. durch elektromagnetische Felder (EMV) gestört.
- Böswilliger Alarm: Aufgrund einer absichtlichen Einwirkung ohne tatsächliches Erfordernis wurde ein Alarm ausgelöst, zum Beispiel an einem Druckknopfmelder oder durch Fehlauslösens eines Rauchmelders mittels Haarspray (Falschalarme auszulösen ist in Deutschland strafbar (§145 StGB)), aber auch über die Notruftelefonnummern.
- Täuschungsalarm: Der Brandmelder bzw. die Alarmanlage wurde durch Effekte getäuscht, die einer realen Gefahr ähnlich sind, wie Zigarettenrauch, Schweißen oder Küchendämpfe. Hiervon abzugrenzen ist der Falschalarmeinsatz, eine Alarmierung aufgrund einer falschen Wahrnehmung.
Es kommt manchmal auch vor, dass Übermittlungsfehler Grund für einen Falschalarm sind (Unzuständigkeit bezüglich des Einsatzortes oder falsche Annahmen).
Brandmelder
Bei der Feuerwehr ist eine häufige Ursache für Falschalarme, dass ein Brandmelder bei sogenannten Heißarbeiten (beispielsweise Schweißen) nicht abgeschaltet wurde. Im Umkehrfall kommt es aber auch zu echten Bränden ohne Alarm, weil solche Brandmelder nach den Arbeiten nicht rechtzeitig reaktiviert werden.
Kostenübernahme
In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§§ 145, 145d StGB). Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern besteht kein Grund, die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen stellt Grundstückseigentümern zu deren Haus sie aufgrund eines Falschalarms einer Einbruchmeldeanlage ausgerückt ist, regelmäßig 87 Euro je Einsatz in Rechnung.[1]
Die Polizei in Hessen stellt bei einem Polizeieinsatz bei Falschalarm, d.h. bei Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werden, 125 Euro in Rechnung (siehe 5311 der Verwaltungskostenordnung)[2].
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, ausgelöst durch einen Falschalarm eines Brandmelders, zu tragen.[3] Dies ist unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter den Brandmelder eingebaut hat. Der Vermieter muss für den Schaden aufkommen.[4]
Testmeldungen
Eine weitere Alarmart ohne echten Alarmfall sind Testmeldungen, die vorher bei der Notruf- und/oder Serviceleitstelle, bei der die Alarmanlage angeschlossen bzw. aufgeschaltet ist, angezeigt werden müssen. Sinnvollerweise spricht man nicht von einem Testalarm, da hier kein gefahrenabwehrendes Potential zu Grunde liegt, sondern nur eine Testmeldung, die meist im Rahmen einer Inspektion bzw. einer Wartung durchgeführt werden muss.
Folgen
Falschalarme bergen auch die Gefahr einer Gewöhnung der alarmierten Personengruppen. Dadurch werden evtl. auch berechtigte Alarme nicht mehr ernst genommen. Ein Beispiel dafür dürften die Alarmanlagen von Fahrzeugen sein, die zumindest in urbaner Umgebung von den allermeisten Menschen ignoriert werden und zumeist nur als lästig empfunden werden, da eine Funktionsstörung oder andere Ursachen, die nicht zwangsläufig mit einem Verbrechen zu tun haben, vermutet werden.
Signalentdeckungstheorie
Falschalarm ist auch ein Fachbegriff der Signalentdeckungstheorie und kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Arzt auf einem Röntgenbild einen Tumor zu sehen glaubt, der gar nicht da ist. Ebenso kann ein Aids- oder Schwangerschaftstest falsch positiv sein.
Häufigkeit
In Viersen sind weit mehr als 90% der signalisierten Einbruchmeldungen Falschalarme.[1]
Die Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen sind häufig Falschalarme. Beispiel: Im Landkreis München lag die Häufigkeit 1996 bei 97 Prozent und 2007 bei 91 Prozent.[5]
Eine Falschalarmrate von 100% besagt, dass kein echter Alarm vorlag; die Anzahl der Falschalarm kann dabei ganz unterschiedlich gewesen sein. So hat beispielsweise eine Anlage mit einem Falschalarm und keinem echten Alarm eine Falschalarmrate von 100 %, ebenso wie eine „schlechte“ Anlage, die 100 Falschalarme und keinen echten Alarm ausgelöst hat.
Daher wird im polizeilichen Bereich nun die Anzahl der Falschalarme pro Anlage pro Jahr angegeben. Im Bereich der Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) zeigen polizeiliche Studien, dass in Deutschland noch relativ geringe Falschalarmraten von ca. 1,1 Falschalarme pro Anlage pro Jahr zu verzeichnen sind[6]. Dies ist insbesondere auf die in Deutschland definierte Zwangsläufigkeit zurückzuführen. Diese verhindert nach Polizeierfahrungen wirkungsvoll die Entstehung von Falschalarmen, weshalb dies eine der wesentlichsten Forderungen in polizeilichen Regelwerken, wie die ÜEA-Richtlinie, bzw. in Richtlinien der VdS Schadenverhütung darstellt.
Literatur
- Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Gewerbebetriebe. VdS Schadenverhütung Verlag, Köln 2003, ISBN 3-936050-04-X.
- Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Haushalte. VdS Schadenverhütung Verlag, Köln 2002, ISBN 3-936050-03-1
Quellen
- ↑ a b polizei-nrw.de
- ↑ (Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO - MdI)
- ↑ Verwaltungsgericht Schleswig Az. 3 A 133/02, Urteil vom 27. Mai 2003
- ↑ Amtsgericht Hannover (Az. 537 C 17077/05)
- ↑ merkur-online.de
- ↑ http://www.chemietechnik.de/ai/resources/a752ee4ae33.ptxt Blaulichtfahrt trotz Falschalarms
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