- Einsatz (Einsatzorganisationen)
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Einsätze, d. h. Ausrücken nach Alarmierungen, können von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erfolgen. Das beteiligte Personal wird als Einsatzkraft bezeichnet. Das kann ein Angehöriger der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes, der Polizei oder einer Hilfsorganisation sein. Die Einsatzkräfte müssen eine bestimmte Stärke aufweisen, um den Einsatz erfolgreich durchführen zu können. Einsätze finden im Außendienst statt, hierbei wird entsprechendes Gerät mitgeführt. Die Örtlichkeit, an der ein Einsatz stattfindet, wird Einsatzstelle oder auch Ereignisort genannt.
Notfalleinsatz
Eine Situation wird zum Einsatz, wenn ein objektiver oder subjektiver Notfall für Menschen, Tiere oder Sachwerte besteht und dieser nicht selbst bewältigt werden kann. Eine Notsituation ohne fremde Hilfe ist noch kein Einsatz, aber eine Situation die keine Dringlichkeit im Sinne eines Notfalls hat, ist trotzdem ein Einsatz.
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie die Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen werden so in Einsätzen tätig, wenn die medizinische, technische oder öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Diese Organisationen halten aufgrund der Dringlichkeit dieser Lagen Verfahren vor, die einen Notfalleinsatz organisatorisch, personell und technische beherrschbar machen.
Dazu gehören neben der Alarmierung und dem technischen Gerät auch gesellschaftliche Regelungen wie das Ehrenamt oder juristisch das Sonder- und Wegerecht. In der Regel ist auch die Rückkehr ins Depot oder in die Einsatzzentrale (z.B. bei Unterbesetzung) ein Einsatz (bzw. gehört zum Einsatz), wenn dies zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft führt. Bei entsprechender Dringlichkeit und Notwendigkeit kann dies ebenfalls ein Notfalleinsatz sein.
Polizeieinsatz
Hauptartikel: Polizeieinsatz
Eine Besonderheit ist der Einsatz der Polizei ohne die oben genannten Kriterien.
Kategorien:- Einsatzorganisationen
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