Familiengeschichtsforschung

Familiengeschichtsforschung

Genealogie (v. griech. γενεά „Abstammung“ und λόγος „Kunde, Lehre“; früher im Deutschen oft auch Sippenforschung genannt) bezeichnet im weiteren Sinne den genetischen Zusammenhang einer Gruppe von Lebewesen, im engeren Sinn die Familiengeschichtsforschung, volkstümlich Ahnenforschung, die eine historische Hilfswissenschaft ist.

Die Genealogie befasst sich mit der Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen. In der Tierzucht ist sie die Voraussetzung für eine Abstammungsbewertung. Personen, die sich mit der auf Menschen bezogenen Genealogie befassen, bezeichnet man als Genealogen oder Familienforscher.

Im übertragenen Sinne spricht man auch von Genealogie als einer historischen Methode, die sich auf verschiedenste Sachverhalte der Gegenwart (z. B. Moral, Psychiatrie, sexuelle Orientierung, personale Identität) konzentriert und deren historische Genese erforscht und analysiert. Dabei stehen weniger die sich wandelnden Vorstellungen bzw. Ideen von diesen Sachverhalten im Vordergrund, sondern die umgebenden Disziplinen, die diese Sachverhalte konstituieren. So rekonstruiert beispielsweise Friedrich Nietzsche, wie sich Moral nicht aus absoluten Werten herleitet, sondern bloß ein im Lauf der Geschichte (und daher kontingent) Gewordenes ist. (Friedrich Nietzsche: Zur Genealogie der Moral).

Inhaltsverzeichnis

Gegenstand der Genealogie

Von einer bestimmten Person als Probanden ausgehend, erforscht man in der Genealogie die Abstammung in aufsteigender Linie und damit die Vorfahren (auch: Ahnen; daher die volkstümliche Bezeichnung „Ahnenforschung“) dieser Person; oder in absteigender Linie deren Nachkommen. Personen, die genealogisch miteinander verknüpft sind, gehören zu einer Verwandtschaft. Sobald die Beschreibung der Zusammenhänge über die Darstellung der Abstammung hinausgeht, spricht man von „Familiengeschichtsforschung“.

Ein selbständiges Wissensgebiet ist für Familienforscher die Namenforschung, die die Herkunft, Verbreitung und Bedeutung von Familiennamen untersucht.

Darstellung der Ergebnisse

Stammbaum der Familie Bluntschli

Die Forschungsergebnisse werden in genealogischen Tafeln dargestellt, die sowohl mit aufsteigenden (Aszendenz, Vorfahren) als auch absteigenden (Deszendenz, Nachfahren) Inhalten auftreten. Bei beiden Richtungen ist sowohl die Form einer Tabelle als auch die einer Liste möglich.

Bei der aufsteigenden Linie spricht man von Ahnentafel oder Ahnenliste, bei der absteigenden von Nachkommentafel oder Nachkommenliste. Eine Kombination beider Tafeln, bei denen alle Vor- und Nachfahren einer ausgewählten Person aufgezeigt werden, werden auf Grund ihrer Form im allgemeinen auch "Sanduhr"-Tafeln genannt.

Werden nur die Nachkommen einer Person erfasst, die den gleichen Familiennamen tragen oder einmal trugen bzw. mit diesen Personen verheiratet waren (wobei ein stringentes Durchhalten dieser Regel, zum Beispiel aufgrund von Namensänderungen, Adoption, ausländischem Namensrecht und anderem, nicht immer möglich ist), so ist es eine Stammtafel oder Stammliste. In Nachschlagewerken ist der Familienname Sortierkriterium und somit die Stammtafel bzw. Stammliste die natürliche Darstellungsform, ebenso in Familiengeschichten. In Monographien, die eine bestimmte Person und deren Nachkommen behandeln, herrschen Nachkommentafeln und -listen vor.

Ob bei der Darstellung genealogischer Ergebnisse die Tabellen- oder Listenform gewählt wird, hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich das Datenmaterial ist und wie übersichtlich es dargestellt werden soll. Grundsätzlich gilt, je mehr Generationen darzustellen sind, um so eher bietet sich die Listenform an.

Über die Darstellung alleine der Vorfahren oder Nachkommen hinaus kennt man:

  • Konsanguinitätstafeln und Konsanguinitätslisten (auch Verwandtschafts- oder Sippschaftstafeln genannt), in denen von einem Probanden ausgehend alle Blutsverwandten dargestellt werden, sowohl in aufsteigender, als auch absteigender Folge, mit in der Folge verstärkten Problemen mit der Darstellung, sowie
  • Affinitätstafeln und Affinitätslisten, die über die Blutsverwandtschaft hinausgehend auch angeheiratete Personen und deren Familien in die Darstellung aufnehmen.

Die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der Einwohner eines Ortes werden in einem Ortsfamilienbuch dargestellt; nur auf die Hausbesitzer beschränkt, in einem Häuserbuch.

Forschungsmethoden

Seite eines Kirchenbuchs
Freilassungsbrief
Personenstandsurkunde

Das Interesse an der Genealogie erwacht meist an der eigenen Familie. Man beginnt mit Fragen an Eltern, Großeltern und Verwandte nach familiären Zusammenhängen und der Herkunft der Vorfahren. Familienbücher, Familienfotos und ein möglicherweise noch vorhandener Ahnenpass liefern weitere Informationen. In einigen Regionen gibt es auch schon seit Jahrzehnten die Tradition der Sterbebildchen oder Totenzettel, die sich hervorragend für die Ahnenforschung eignen, da sie oft neben einem Foto des Verstorbenen auch Geburts- und Sterbedaten sowie weitere Informationen (Namen von Verwandten, Geburtsname, Hinweise auf die Art des Todes etc.) enthalten. Außerdem wird man, insbesondere in den jüngeren Generationen auch auf dem Friedhof fündig. Auf den Gräbern stehen oft ebenfalls interessante Daten. Fotos, urkundliche Belege und Dokumente sowie die Biografien bzw. Lebensbilder der Großeltern, Urgroßeltern und weiterer Verwandter sind der Grundstock für eine Familienchronik.

Die weitere Forschung erfordert allerdings die Beschäftigung mit den Quellen. Hierzu benötigt man Fachwissen, das man nicht studieren kann und das sich jeder Genealoge im Laufe seiner Forschungstätigkeit aneignet.

Die Forschung an älteren Quellen wie den Kirchenbüchern oder Gerichtsbüchern erfordert die Fähigkeit des Lesens alter Schriften (siehe Paläografie) und in katholischen Gebieten zumeist Lateinkenntnisse. Veränderlichkeit der Familiennamen und ein ausgedehnter Heiratskreis der zu erforschenden Personen sind zu berücksichtigen. Die Forschung gelangt bisweilen an den sogenannten Toten Punkt, den es zu überwinden gilt. Mit der Verdopplung der Zahl der Vorfahren in jeder Generation weitet sich das Bild von der persönlichen Ahnenschaft aus zu Themen wie Heimatgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Bevölkerungsgeschichte ganzer Orte (siehe Ortsfamilienbuch) oder Regionen.

Anstatt der eigenen kann man auch die Vorfahren und Nachkommen von historischen Persönlichkeiten oder von herausragenden Vertretern bestimmter Berufsgruppen (siehe Gelehrtenfamilien) erforschen. In einem reiferen Stadium kommt der Forscher zu einer immer größeren Genauigkeit und Detailliertheit bei der Erfassung der Daten. Beispielsweise kann man die Geschwister der Vorfahren einbeziehen, ihre Ehepartner, ihre Kinder und die soziale Stellung ihrer jeweiligen Schwiegereltern, wodurch wissenschaftliche Sekundäranalysen der Daten sinnvoll und besonders aussagekräftig werden.

Das Grundproblem einer weitgehend von Laienforschern betriebenen Datenerhebung und -darstellung in der Genealogie besteht darin, die Forscher so weit zu qualifizieren und zu motivieren, dass die erhobenen Daten den Kriterien der Qualität und Wissenschaftlichkeit gerecht werden und als Teil eines größeren Ganzen gesehen werden.

Spezielle Fragestellungen

Geschichte

Stammtafel der Kaiser des deutschen Reiches
Gatterers Handbuch von 1763

"Genealogie gab es eher unter den Menschen als Historie", sagte bereits der Historiker Johann Christoph Gatterer (1727–1799), der 1788 einen "Abriß der Genealogie" veröffentlichte. In den alten Hochkulturen war die Genealogie der Helden und Könige die Form der Geschichtschronologie schlechthin (man denke an die ersten Kapitel der Bibel). Die frühe mittelalterliche Genealogie war vor allem eine Geschichte der Stammreihen des Hochadels. Der Adel insgesamt brauchte den Nachweis der Abstammung, um Besitzansprüche geltend zu machen oder die Qualifikation für bestimmte Ämter nachzuweisen.

Erst an der Wende zur Neuzeit begannen auch wohlhabende bürgerliche Geschlechter damit, ihre Ahnen aufzuschreiben. Die Zünfte verlangten von jedem Auswärtigen, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte, einen Geburtsbrief. Mit den Vereinen Der Herold (1869, Berlin) und Der Adler (1870, Wien) entstanden die ersten genealogischen Vereine für Heraldik und Genealogie. 1902 wurde Der Roland in Dresden als erster bürgerlicher Verein der Welt gegründet.

Parallel dazu entwickelte sich die Abstammungsbewertung in der Tierzucht. Seit dem 18. Jahrhundert werden Stammbücher zum Beispiel auch für Rennpferde geführt, später gefolgt von den Herdbüchern zahlreicher Nutztier-Rassen.

Um die Wende zum 20. Jahrhundert begann die eigentliche Entwicklung der Genealogie in Breite und Tiefe. Die Gothaischen Genealogischen Taschenbücher („Almanach de Gotha“ oder kurz „Der Gotha“), die ursprünglich schon seit 1763 als Hofkalender in Gotha erschienen und ab September 1785 (bis 1944) vom Verlag Justus Perthes in Gotha herausgegeben wurden, öffneten sich nunmehr auch für bürgerliche Familien und gaben deren Herkunft an, zum Teil aus bäuerlicher und anderer Wurzel. 1904 wurde in Leipzig die Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte gegründet. 1913 erschien das „Handbuch der praktischen Genealogie“. In dieser Pionierzeit war die junge Genealogie von zukunftsweisenden und interdisziplinär denkenden Persönlichkeiten geprägt, die die Genealogie in den Dienst der Sozialwissenschaften stellen wollten. In der weitgehend auf Laienforschung beruhenden Genealogie blieb jedoch die Resonanz auf diese Anregungen gering. In den zwanziger Jahren begann der Anthropologe Walter Scheidt mit seinen Mitarbeitern, Kirchenbücher populationsgenetisch auszuwerten, wozu er die Mitarbeit von Genealogen suchte. Von mehreren Pfarrern angeregt, begann parallel dazu unter dem Stichwort Volksgenealogie eine Arbeitsrichtung zu entstehen, die nicht mehr nur die Genealogie der begüterten Schichten im Auge hatte, sondern der gesamten Bevölkerung. Bereits vor 1933 gab es im deutschen Sprachraum eine große Zahl regionaler genealogischer Vereine und Zeitschriften. In ihren Vorträgen und Publikationen war eine Naivität in Bezug auf Schlagworte wie Vererbung, Rasse und Heimat verbreitet.

Inhalt eines Ahnenpasses

Ab 1933 versuchte die nationalsozialistische Politik zielstrebig, die genealogischen Vereine gleichzuschalten, und die Genealogie wurde in den Dienst der Blut- und Bodenideologie und des Antisemitismus gestellt. Das Berufsbeamtengesetz verlangte den Nachweis der so genannten arischen Abstammung (zum Beispiel durch den Ahnenpass), und die Genealogie wurde zur Sippenforschung. 1939 lief in 3000 Gemeinden die Arbeit an Dorfsippenbüchern. 1934 wurde in München das Kaiser-Wilhelm-Institut für Genealogie und Demografie gegründet, in dem eine Reihe Arbeiten über die Erbgänge psychischer Erkrankungen, aber auch die Genealogie von Hochbegabungen fertiggestellt wurden.

Karl Förster (1873-1931) hatte die Notwendigkeit erkannt, die genealogische Laienforschung besser zu organisieren und Daten für Forschungszwecke zentral zu sammeln. Bereits 1921 hatte er den Ahnenlistenumlauf gegründet, dessen Daten in die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes eingearbeitet wurden. Diese sachlichen Leistungen konnten nicht verhindern, dass die Genealogie (der Volksmund sprach eigentlich nur von Ahnenforschung zum Zwecke des Ariernachweises) in zunehmenden Maße als eine Begleiterscheinung des Dritten Reiches angesehen wurde. Das hatte die katastrophale Folge, dass 1945 fast die gesamte organisatorische Basis der Genealogie aufgelöst wurde.

Hatte bis dahin die Entwicklung der sachlichen Bezüge der Genealogie zur Bevölkerungsgeschichte, zur Wirtschaftsgeschichte und zur Sozialgeschichte im deutschen Sprachraum einen zeitlichen Vorsprung, so gingen nach 1945 neue Anstöße von Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und den USA aus, wo sich die Familiengeschichtsforschung in den letzten Jahrzehnten zu einer weit verbreiteten Freizeitbetätigung entwickelt hat. Die Genealogische Gesellschaft von Utah übernahm bei der Anwendung des Computers in der Genealogie international eine organisatorische Führungs- und Spitzenrolle. Um 1950 hatten die Genealogen in Deutschland und Österreich begonnen, alte Vereine, Verlage und Zeitschriften aus der Zeit vor 1933 zu reaktivieren oder neue zu gründen. 1969 wurde in der DDR in Magdeburg eine erste Arbeitsgemeinschaft Genealogie im Verbund des Kulturbundes gegründet.

Obwohl seit 1929 „Internationale Kongresse für Genealogie“ stattfinden, hat es der betont regionale und nationalsprachliche Charakter der Quellen bisher verhindert, dass es zur Entwicklung einer international und theoretisch umfassenden Genealogie gekommen ist. Zweifellos hat aber die Entwicklung der genealogischen Computerprogramme einen mehr und mehr internationalen Charakter.

Computergenealogie

Mit dem Boom des Internets hat parallel auch die Genealogie einen starken Aufschwung erfahren. Durch das Medium Internet können weltweite Kontakte zwischen Forschern schnell und kostengünstig hergestellt werden. In genealogischen Datenbanken im Internet sind heute viele Millionen erforschter Ahnentafeln und Stammbäume zu finden. Mit GEDCOM hat sich zudem ein Standard für die Abbildung und Strukturierung von genealogischen Daten gebildet, der von einer Vielzahl genealogischer Programme unterstützt wird.

Bei einem Teil der Genealogen wird die Haltung beobachtet, diese Arbeitsweise sei die Genealogie an sich; und es wird dabei teils vernachlässigt, dass nur durch gründliche Arbeit an den Quellen das Material für derartige Datenbanken entsteht.

Datenschutz und virales Marketing

Einige amerikanische und auch deutsche Firmen nutzen das Thema Ahnenforschung dazu, kostengünstig personenbezogene Daten zu ermitteln. Nutzer von Web-Portalen geben etwa Adressen und Geburtsdaten über ihre Verwandten ein - die jedoch im Zuge des Viralen Marketing oder von Affiliate-Netzwerken missbraucht werden. Personenbezogene Daten werden so in ungewöhnlich großer Menge über lebende und verstorbene Personen vermarktbar. Das Datenschutzrecht greift hier häufig nicht, wenn etwa der Nutzer in den Geschäftsbedingungen der grenzüberschreitenden Verarbeitung zugestimmt hat; somit das deutsche Recht nicht anwendbar ist.

Organisationsformen

Überregionale Organisationen

Im deutschen Sprachraum gibt es etwa 100, zumeist auf geographische Regionen spezialisierte, genealogische Vereine, von denen die Mehrzahl dem im Jahre 1949 gegründeten Dachverband Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V. (DAGV) angehören, der in der Nachfolge der Arbeitsgemeinschaft deutscher familien- und wappenkundlicher Vereine steht, die 1924 gegründet worden war.

Für überregionale Interessen von allgemeiner Bedeutung und das Thema Computergenealogie im Besonderen ist zuständig:

Dieser Verein widmet sich schwerpunktmäßig der Veröffentlichung von genealogischen Forschungsergebnissen im Internet. Neben vielen Datenbanken wird auch ein Wiki betrieben, das sich ausschließlich mit Genealogie beschäftigt: GenWiki

Regionale Vereine

Die Genealogen treten oft Vereinen in den Regionen bei, aus denen ihre Vorfahren stammen. Wohnen sie selbst heute in einem anderen Gebiet, so sind sie meist Mitglied im genealogischen Verein oder Heimatverein ihres Wohnortes und in dem Verein, der für die Heimat ihrer Vorfahren zuständig ist.

Zu den größten und aktivsten regionalen genealogischen Vereinen zählen unter anderem:


Mehrere Vereine sind für die Regionen zuständig, die bis ins 20. Jahrhundert zum deutschen Sprachraum gehörten, darunter:

  • Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e.V. (VFFOW), > 1000 Mitglieder
  • Arbeitsgemeinschaft ostdeutscher Familienforscher e.V. (AGoFF), > 900 Mitglieder
  • Arbeitskreis für siebenbürgische Landeskunde (AKSL) ≈ 850 Mitglieder
  • Vereinigung sudetendeutscher Familienforscher (VSFF) > 500 Mitglieder
  • Arbeitskreis donauschwäbischer Familienforscher (AKdFF) > 700 Mitglieder

Vereine mit speziellen Forschungsthemen

Andere Vereine widmen sich den Nachkommen von Flüchtlingen, die wegen religiöser Verfolgungen nach Deutschland gekommen sind, beispielsweise:

  • Deutsche Hugenotten-Gesellschaft e.V.
  • Salzburger Verein e.V.

Vereine im Ausland

Es gibt auch Vereine im Ausland, deren Mitglieder nach ihren Vorfahren in Deutschland forschen, zum Beispiel:

  • Werkgroep Genealogisch Onderzoek Duitsland
  • Centraal Bureau voor Genealogie (Nederland)
  • Nederlandse Genealogische Vereniging

Familienverbände

Darüber hinaus gibt es auch Familienverbände und Vereine, in denen die Nachkommen einer bestimmten Person, die Träger eines Familiennamens oder zueinander in einer bestimmten Verwandtschaftsbeziehung stehende Personen organisiert sind, wie beispielsweise im:

Quellen für Genealogen

Mitteleuropa gehört zu denjenigen Teilen der Welt, in denen seit dem 16. Jahrhundert in Form der Kirchenbücher und der Gerichtshandelsbücher, seit Ende des 18. Jahrhunderts auch in Form der Personenstandsbücher, geeignete Quellen für die Familiengeschichtsforschung vorhanden sind, in denen die Hauptlebensdaten für jede Person nachgewiesen werden können, sofern die entsprechenden Quellen nicht vernichtet worden sind.

Passagierliste von Immigranten

Weitere wichtige Quellengruppen der Genealogie sind zum Beispiel Bürgerbücher, Leichenpredigten bzw. Personalschriften, Universitätsmatrikel, Pfarrerverzeichnisse, Testamente und andere Akten, aus denen die verwandtschaftliche Stellung der Personen zueinander oder wenigstens - damit sich der Tote Punkt der Nachforschungen überwinden lässt - ihr Heimatort erkennbar ist, wie beispielsweise die Passagierlisten der Auswandererschiffe aus dem 19. und 20. Jahrhundert und die Musterungslisten. Eine weitere Quellengruppe sind Listen und Akten, die die Existenz von Personen an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit nachweisen und ihre soziale Stellung, wie zum Beispiel Steuerlisten und Adressbücher. Oftmals sind diese und andere Quellen nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorhanden, wie der sozialen Oberschicht.

Auf der Grundlage der bereits genannten und weiterer Quellen sind dann Hilfsmittel erarbeitet worden: Karteien, Dateien und Bücher. Dazu gehören die Ortsfamilienbücher, Häuserbücher, Güterchroniken und Dienerbücher, aber auch die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes.

Archive

Seite eines Taufbuchs einer evangelischen Kirchengemeinde von 1660 bis 1759

Die Kirchenbücher befinden sich in den Pfarrarchiven der jeweiligen Kirchgemeinde und Glaubensgemeinschaft. In einigen Territorien sind die Originale der Kirchenbücher oder ihre Kopien und Verfilmungen in zentralen Archiven konzentriert und dort für die Benutzung zugänglich. Diese zentralen Archive können kirchliche oder staatliche Archive sein, im zuständigen Bistum, wie beispielsweise in Münster, im zuständigen Landeskirchenarchiv, wie zum Beispiel in Kassel, oder auf Grund einer Vereinbarung mit der Kirche im Landesarchiv, wie beispielsweise in Innsbruck für Tirol, in den Archiven der Schweizer Kantone und im Elsass. Die jeweilige Zuständigkeit und den Lagerungsort gilt es in jedem Falle zu ermitteln.

Die Gerichtshandelsbücher und andere wichtige Quellen findet man in den zuständigen Staatsarchiven, weitere Quellengruppen in den Stadtarchiven. Seit 1875 gibt es in Deutschland Standesämter, in denen die Personenstandsregister geführt werden.

Die Erforschung der Ahnen hat bei der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ("Mormonen") eine wichtige religiöse Bedeutung. Deshalb archiviert die Genealogische Gesellschaft von Utah Kirchenbücher und andere genealogisch wichtige Dokumente auf Mikrofilm. Diese Kirchenbuch-Filme können in vielen Familien-Genealogischen Zentren auf der ganzen Welt auch von Nichtmitgliedern eingesehen werden.

Zahlreiche Kirchenbuchverfilmungen, vor allem auch aus den früheren deutschen Ostgebieten, findet man auch in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig.

Wissenschaftliche Arbeitsweise und Bedeutung

Da wissenschaftliche Forschungen bei vielen Fragen der Repräsentativität bedarf, galten genealogische Quellen lange Zeit als ungeeignet. In den Arbeiten von Jacques Dupaquier zur Sozialgeschichte Frankreichs und von Volkmar Weiss zur Sozialgeschichte Sachsens wurden jedoch repräsentative Stichproben erhoben, wobei sich Dupaquier auf Stammlisten stützte und Weiss hunderte von bereits veröffentlichten Ahnenlisten als Datengrundlage hatte.

Wissenschaftlichkeit der Arbeitsmethoden bedeutet auch für die Genealogen die Objektivität der Forschung, unabhängig von der Person, die sie betreibt. D. h., dass Abstammungen nur dann als belegt gelten können, wenn andere Forscher, die von den vorhandenen Quellen ausgehen, zu denselben Ergebnissen gelangen müssen. Bestehen Zweifel und Unsicherheiten, so sind diese in den Ahnenlisten usw. als solche zu kennzeichnen. Errechnete Werte oder bloße Vermutungen müssen als solche erkennbar sein.

Auch etablierte akademische Disziplinen besitzen in der Regel keine ständigen Kontrollgremien, sondern setzen das Streben nach Wahrhaftigkeit aller Forscher voraus. Das Kriterium, das den Forscher vom Phantasten (etwa beim unbekannten Vater für ein uneheliches Kind) oder gar Betrüger trennt, ist die Wiederholbarkeit des Abstammungsnachweises durch andere Forscher. Sorgfältigeres Arbeiten, etwa durch die Einbeziehung neuer, bisher unbekannter Quellen und Methoden (siehe auch Vaterschaftsgutachten) kann dabei in Einzelfällen durchaus zu Revisionen bisher als ausreichend belegt geltender Abstammung führen.

Stammbaum mit Berufsbezeichnungen

Zwischen der Begriffsgeschichte und der Genealogie besteht eine gegenseitige Beziehung, die bisher wenig beachtet wurde. Denn Sprache und Begriffe sind in Raum und Zeit veränderlich, über die sich genealogische Forschungen erstrecken. Familiennamen, Ortsnamen, Flurnamen, Berufsbezeichnungen, Verwandtschaftsbezeichnungen, Rechtsbegriffe und volkskundlich wichtige Begriffe - einschließlich der Formeln, mit denen die Pfarrer vorehelichen Geschlechtsverkehr und uneheliche Geburt brandmarkten - sind in guten Ahnenlisten zu Tausenden enthalten. Kartiert man zum Beispiel aus hunderten solcher Listen die Bezeichnungen der Berufe, Jahrzehnt für Jahrzehnt getrennt, dann lässt sich die regionale Verbreitung, etwa für die Bezeichnung von Bauern und der Begriffswandel belegen, was wiederum die Voraussetzung für richtige Zuordnungen der Sozialgeschichte ist.

Der Genealoge kann dazu beitragen, die Aussagekraft seiner Arbeiten zu erhöhen, indem er Angaben zu verschiedenen Schreibweisen von Familiennamen und zu Berufen usw. in seinen Arbeiten quellengetreu wiedergibt und nicht modernisiert oder zu stark generalisiert. Dazu gehört etwas heimatgeschichtliche Erfahrung und Fingerspitzengefühl: "Bäcker" oder "Becker" zu unterscheiden, ist fast bedeutungslos, "Fleischer" von "Fleischhauer" aber sprach- und begriffsgeschichtlich bedeutsam und die Grenze zwischen "Wagner" und "Stellmacher" trennt sogar Mundarten-Räume.

Familienbeziehungen können mit Hilfe von Genogrammen veranschaulicht werden.

Genealogie und Genetik

Erbgang der Bluterkrankheit am Beispiel von Königin Victoria von England

Der Beginn des 20. Jahrhunderts war von der naiven Vorstellung geprägt, dass mit genealogischen Daten ein direkter Beitrag zu leisten wäre, die Vererbung zahlreicher Merkmale zu klären („Genetische Genealogie“). Man nahm einfach vorgegebene sprachliche Ganzheiten für psychische Variablen, etwa „Ehrgeiz“ und „Gutgläubigkeit“, so wie man „blondes Haar“ und „blaue Augen“ nahm, und untersuchte den Erbgang von „Ehrgeiz“ und „Gutgläubigkeit“. Es kam dabei wenig heraus, denn die grundsätzliche Frage, welchen Anteil einerseits Elternhaus und Erziehung und welchen Anteil andererseits die Vererbung am Zustandekommen solcher Merkmale haben, lässt sich so nicht klären. Nur wenige, zumeist monogene Merkmale (wie etwa die Bluterkrankheit) folgen einem auch genealogisch nachvollziehbaren Erbgang. Bei vielen komplexeren (polygenen) Sachverhalten hat es sich als schwierig oder bisher unmöglich erwiesen, einzelne Genwirkungen zu erkennen.

Mit der Entzifferung des genetischen Codes des Menschen haben sich die Aussichten auf Erfolge jedoch grundlegend verbessert. Zweifelhafte Abstammungen können durch DNA-Analyse und Abstammungsgutachten eindeutig geklärt werden. Die genealogischen Zusammenhänge ganzer Bevölkerungen, z.B. von Island, werden dazu herangezogen, noch ungeklärte Fragestellungen der Humangenetik zu beantworten.

Heimatgeschichte und Genealogie

Meist ist der Genealoge nicht nur Kenner der Heimatgeschichte bestimmter Gebiete, sondern erfasst bei seiner Tätigkeit ein lebendiges Geschichtsbild und erkundet das historische Erbe. Fast in jeder Ahnenliste häufen sich die Ahnen im 16. bis 18. Jahrhundert in bestimmten Gemeinden, ja stellen in manchen Dörfern einen beträchtlichen Prozentsatz der Einwohnerschaft. Für die Einordnung und Bewertung der Berufe, der Kaufpreise der Güter und Häuser oder der landschaftsgebundenen Begriffe wird damit ein heimatgeschichtliches Grundwissen unentbehrlich. In vielen Fällen ist die bereits vorhandene heimatgeschichtliche Literatur (Chroniken; Beilagen der Tageszeitungen; Reihe Werte unserer deutschen Heimat) eine wertvolle genealogische Quelle, in anderen Fällen bearbeitet gerade der Genealoge das Ortsfamilienbuch, die Ortschronik oder erarbeitet heimatgeschichtliche Beiträge und Lebensbilder. Heimatgeschichte verbunden mit Genealogie und mit persönlichem Bezug zur Gegenwart, ist keine abstrakte Geschichte. Durch die Verbindung von Personen, Ereignissen, Daten, Häusern und den Lebensumständen der Vergangenheit mit ihren sozialen Konflikten und Kämpfen, oft auch unter Einbeziehung von Herkunftssagen entsteht ein umfassendes Bild.

Dauerhafte Sicherung genealogischer Ergebnisse

Die Sicherung verlangt die dauerhafte, der öffentlichen Benutzung zugängliche, Aufbewahrung von Forschungsergebnissen.

Von allen im 20. Jahrhundert von Genealogen erarbeiteten Materialien (Ahnenlisten, Kirchenbuchverkartungen usw.) dürfte die Hälfte inzwischen wieder vernichtet und verloren sein. Beim gegenwärtigen Stand des rechnergestützten Druckes und der jedermann zugänglichen Kopiertechnik sollte das heute kein Problem mehr sein.

Wenn keine Drucklegung der Arbeit in einer Zeitschrift oder Buchreihe sinnvoll oder möglich ist, sollten von jeder genealogischen Arbeit mindestens ein halbes Dutzend Ausdrucke bzw. Kopien des Originals angefertigt werden. Zwei davon soll und muss die Deutsche Bibliothek (die für derartige Einsendungen auch Geldmittel zur teilweisen Kostenerstattung zur Verfügung hat) erhalten, ein Exemplar gehört in die zuständige Landesbibliothek des jeweiligen Bundeslandes, eines in die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in Leipzig, weitere Exemplare in das regional zuständige Staatsarchiv, das zuständige Pfarramt (bei einem Ortsfamilienbuch) und in mindestens eine wichtige regionale Wissenschaftliche Bibliothek und ein Stadtarchiv. Auf dem Titelblatt sollte rechts oben dieser Verteilungsschlüssel der Standorte angegeben werden. Werden derartige, nicht im Buchhandel erhältliche Arbeiten zitiert, dann sollte stets der Standort angegeben werden.

Im Nachlass sollten geeignete (d.h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene) Materialien durch klare, zu Lebzeiten getroffene, schriftliche Festlegungen an Archive, Museen oder Bibliotheken übergeben werden. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei den leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung häufig völlig verloren. Auch Karteien, selbst wenn sie in Archive gelangen, sind als Unikate nicht gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert. Ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Auch hierfür ist ein zusammenhängendes Manuskript mit mehreren Ausdrucken die sicherste Lösung. Nur auf diese Weise wird die immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien, die als ungeordneter Nachlass in irgendein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft für Jahrzehnte unauffindbar und praktisch verloren.

Sicherstellung heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern vor allem auch Gewährleistung der weiteren öffentlichen Benutzung, die ja für den Genealogen auch die Voraussetzung seiner eigenen Arbeit war.

Zum Thema Sicherstellung der genealogischen Ergebnisse europäischer Adelsfamilien siehe WW-Person.

Literatur

  • Eduard Heydenreich: Handbuch der praktischen Genealogie. 2 Bände. 2. Auflage. Degener, Leipzig 1913 (Digitalisat Bd. 1)
  • Helmut Ivo: Familienforschung leicht gemacht (Anleitungen, Methoden, Tipps). ISBN 3-492-24606-0
  • Astrid Küntzel, Yvonne Leiverkus: Genealogie für die Ewigkeit? Familienforschung, Geschichtswissenschaft und Archive gemeinsam im digitalen Zeitalter, in: Archivar, Jg. 61 (2008), S. 48f., ISSN 0003-9500
  • Eckart Henning, Wolfgang Ribbe: Handbuch der Genealogie. Neustadt/Aisch 1972
  • Verein für Computergenealogie (Hrsg.): Ahnenforschung - auf den Spuren der Vorfahren - Ein Ratgeber für Anfänger und Fortgeschrittene. ISBN 3-9808739-4-3 (Inhalt)
  • Wolfgang Ribbe, Eckart Henning: Taschenbuch für Familiengeschichtsforschung. 13. Auflage. Degener, Neustadt/Aisch 2006, ISBN 3-7686-1065-9 (Standardwerk)
  • Joachim Wolters: Familien- und Stammbaumforschung leicht gemacht. ISBN 3-442-13677-6

Siehe auch

Weblinks


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