- Aktionärsbindungsvertrag
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Der Aktionärsbindungsvertrag ist eine gesetzlich nicht geregelte schuldrechtliche Vereinbarung zwischen Aktionären, die der Festlegung von Pflichten und Rechten der Aktionäre (Partei bzw. Parteien) untereinander dient. Dies ist eine Ausgestaltung des Poolvertrages, was sonst im rechtsfreien Raum sein würde bzw. nicht klar geregelt ist.
Es werden u.a. Regelungen getroffen, was beim Ausscheiden einer Partei zu tun ist (z. B.: Regelung der Rechte einer Partei beim Verkauf der Aktien der anderen Partei), ob Mehrheiten (z. B. Sperrminorität) gebildet oder wie die Machtverhältnisse innerhalb der Aktiengesellschaft geregelt werden soll (z. B. Vetorecht bei bestimmten Entscheidungen beispielsweise Budget, Wahl vom Verwaltungsrat etc.)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Aktienrecht (Deutschland)
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