- Poolvertrag
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Poolvertrag ist eine schuldrechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung. Im Gesellschaftsrecht sind eine besondere Art die sog. Stimmrechtsbindungsverträge. Andererseits werden auch im Handelsrecht Absprachen über Produktion, Absatz, Preise und Gewinnverteilung unter mehreren Unternehmen durch Poolverträge geregelt. Schließlich sind sog. Sicherheitenpoolverträge als besondere Ausgestaltung anzuführen.
Ziel ist es stets, Mehrheitsverhältnisse zu erreichen (z.B. Sperrminorität), die Marktmacht gemeinsam zu erhöhen oder Risiken zu teilen.
Beispiele
Literatur
- Martinek, Michael; Oechsler, Jürgen: Poolverträge. In: Herbert Schimansky, Herrmann-Josef Bunte, Hans-Jürgen Lwowski (Hrsg.): Bankrechts-Handbuch. 2. Auflage. Bd. II, § 97 Rn. 17, München 2001, ISBN 3-406-46253-7.
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