- Feudalabsolutismus
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Der Begriff Absolutismus bezeichnet eine frühneuzeitliche Herrschaftsform, die − nach traditioneller Auffassung − von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer Institutionen bestimmt war. Zugleich wird der Begriff als Bezeichnung für die von dieser Regierungsart geprägte Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhundert verwendet.
Kennzeichen des Absolutismus war ein Verstaatlichungsprozess, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhängigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte. Darüber hinaus führte ein Wandel im Selbstverständnis des barocken Fürsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens, das seine Hochblüte am Versailler Hof Ludwig XIV. fand.
In der zumeist als aufgeklärter Absolutismus bezeichneten Spätphase absolutistischer Herrschaft verstand sich der Fürst als „erster Diener des Staates“ und verfolgte eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.
Während der Begriff „Zeitalter des Absolutismus“ als Epochenbezeichnung für die Phase europäischer Geschichte vom Westfälischen Frieden (1648) bis zum Ausbruch der Französischen Revolution (1789) heute weitestgehend unumstritten ist, hat die neuere Absolutismusforschung die Vorstellung von einer unumschränkten Machtausübung des absoluten Herrschers unter Ausschaltung aller der Zentralisierung entgegenstehenden Kräfte vielfach relativiert und zunehmend nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ (Gerhard Oestreich) gefragt.[1]
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des Absolutismus
Der Absolutismus entstand in Frankreich in seiner vollen Ausprägung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, wobei es schon unter den Königen Franz I. (reg. 1515-1547) und Heinrich II. (reg. 1547-1559) im 16. Jahrhundert Bestrebungen gab, die Staatslenkung zu zentralisieren und in ihren Händen zu konzentrieren. Doch der Ausbruch der Religionskriege (in Frankreich Hugenottenkrieg) unterbrach diese ersten Tendenzen. Erst mit Heinrich IV. (reg. 1589-1610), der die Religionskriege beendete, begann der Aufbau des Absolutismus, hier verstanden als die Konzentration aller staatlichen Gewalt (Legislative, Exekutive und Judikative) in der Hand des Königs. Ein entscheidender Mitarbeiter des Königs bei seiner Politik war der Politiker Sully als sein Oberintendant der Finanzen, der mit den Mitteln der Reorganisation des Finanzwesens und mit Wirtschaftshilfen die Verwüstungen der Religionskriege beseitigte und dem Land zu neuen Wohlstand verhalf.
Nach der Ermordung von König Heinrich IV. 1610 und einer kurzzeitigen Wende in der Politik unter dessen Witwe Maria von Medici, betrat eine Person die weltgeschichtliche Bühne, die entscheidend auf die Ausformung des Absolutismus einwirkte; Kardinal Richelieu. Als Vertrauter des neuen Königs Ludwig XIII. hatte Richelieu die volle königliche Autorität hinter sich und begann konsequent damit, den Hochadel, besonders im Umfeld der königlichen Familie, aus den hohen Gremien und Räten des Königreiches hinauszudrängen. Sein Ziel war es, die Staatspolitik von den partikularen Interessen des Adels zu trennen. Auch war er es, der die Praktik intensivierte, Intendanten (königliche Kommissäre) in die einzelnen Provinzen zu entsenden, um zunächst Teilbereiche (z.B. die Steuern) der Arbeit der adligen Gouverneure zu übernehmen; eine Entwicklung, die von Ludwig XIV. weitergeführt und perfektioniert wurde (siehe unten).
Nach dem Tod des Kardinals kam es trotz der Unbeliebtheit der Politik von Richelieu zu seiner Fortführung durch seinen Nachfolger im Amt des Prinzipalministers Jules Mazarin. Dieser, ein aufmerksamer Schüler Richelieus, verfolgte die antiaristokratische Politik weiter, wobei der Frondeaufstand (1648-1652) einen kritischen Höhepunkt im Widerstand des Hochadels gegen diese Politik darstellte. Nach dem Tod Mazarins 1661 übernahm Ludwig XIV. persönlich die Regierung und vollendete das System des französischen Absolutismus. Er schuf in dem ab 1661 zu seiner Hauptresidenz aus- und umgebauten Schloss Versailles ein prunkvolles Hofleben, das den (Hoch-)Adel anlockte und ihn an die Person des Königs band, da das Leben am Hof äußerst kostspielig war und der Adel sich verschuldete, um standesgemäß leben zu können. Diese finanziellen Schwierigkeiten nutzte der König aus, indem er nur denjenigen Zuwendungen zukommen ließ, die sich in seiner Nähe aufhielten.
Später erließ er sogar einen Anwesenheitszwang für alle Gouverneure seiner Provinzen; deren Aufgaben übernahmen jetzt konsequent die Intendanten, die vollständig vom König abhängig waren. Ein weiterer Erfolg seiner Politik war die Entmachtung der Parlamente, eigentlich Gerichte, die aber auch Mitbestimmung bei der Gesetzgebung forderten.
Man kann somit die Entstehungszeit des Absolutismus in Frankreich präzise an den drei Hauptfiguren, Richelieu, Mazarin und Ludwig XIV., festmachen.
In fast allen Staaten geht der Absolutismus mit Reformen der Wirtschaft, Verwaltung, des Rechtswesens und des Steuerwesens einher – die Grenzen zum aufgeklärten Absolutismus sind dabei fließend. Ziel der Reformen war die Steigerung der Effizienz des Staates (Staatsräson). Dazu begründete Jean-Baptiste Colbert, Finanzminister und einer der engsten Berater des französischen Herrschers Ludwig XIV., die Wirtschaftsform des Merkantilismus.
In einigen arabischen Ländern, zum Beispiel Saudi-Arabien, herrscht noch heute eine absolute Monarchie.
Machtsäulen
Der Herrscher stützt sich auf fünf Machtsäulen: auf sein stehendes Heer, Justiz und Polizei, Verwaltung mit dem König an der Spitze, auf den Adel am Hof, die Staatskirche (Klerus) und den Merkantilismus, eine eigene Wirtschaftspolitik und -theorie des Absolutismus, deren Ziel das Wohl der Staatsfinanzen ist. Dabei waren fast alle Mittel recht.
Die Armee
Der Monarch stützt sich auf ein ausgebildetes, stehendes Heer, welches seine Macht im Inland und seinen Einfluss im Ausland sichern soll. Frankreich hatte 1664 ~45.000, bis 1703 schon fast ~400.000 Mann unter Waffen und war damit die stärkste Militärmacht Europas geworden. Um Aufstände von Untertanen oder sich auflehnende Adelige sofort im Keime zu ersticken und so dauerhaft die Macht zu sichern, brauchte Ludwig XIV. von Frankreich ein schlagkräftiges stehendes Heer, welches nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch in Friedenszeiten einsatzbereit war und dessen oberste Befehlsgewalt beim König lag. Vor allem wollte Ludwig XIV. Frankreich zur Hegemonialmacht in Europa machen. Die Armee wurde mit modernen Waffen und, als Novum in der damaligen Zeit, mit einheitlichen Uniformen ausgerüstet sowie einem harten, streng geregelten Drill unterzogen. Die Kosten des umfangreichen Militärapparates und die vom König häufig geführten Kriege bedeuteten eine große Belastung für den Staatshaushalt, was zum späteren Staatsbankrott führte.
Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Rechtsprechung
Der König konzentriert alle Macht in seiner Person. Er führt die Regierungsgeschäfte, erlässt die Gesetze und ist zugleich oberster Richter. Allerdings hatte er in seiner ganzen Amtszeit ca. 17 vertraute Minister zur Hand, die später meist aus bürgerlichen Familien abstammten, da Ludwig XIV. der Meinung war, dass diese fleißiger und sachkundiger waren. Zudem gab es neben den Ministern noch ca. 4000 Beamte, die die Verwaltung des ganzen Landes sicherten, von denen in der Bevölkerung am meisten gefürchtet die Intendanten waren, die für Ludwig XIV. die Steuern eintrieben und die Polizei anleiteten. Der Lohn der Intendanten stieg mit der Höhe der an Ludwig XIV. abgeführten Steuern. Diese Tatsache brachte ihnen den Ruf ein, die „Bluthunde des Königs“ zu sein. Als Gesetzgeber steht er über dem Gesetz (legibus absolutus), als Richter kann er in die Entscheidungen niedrigerer Instanzen eingreifen. Die Regierung kann er einem Premierminister wie etwa Richelieu und Mazarin überlassen oder auch selbst mit übernehmen, wie Ludwig XIV. nach dem Tod Mazarins (1661). Ein berühmter Satz von ihm: "Maiestas est summa in cives ac subditos Legibusque absoluta potestas!" (Die Staatshoheit ist die gegenüber den Bürgern und Untertanen höchste und von den Gesetzen gelöste Gewalt.)
Die höfische Kultur
Der Monarch und sein Hof sind Zentrum und somit Leitfigur des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Der Hofadel wird durch die Pflichten des höfischen Lebens, wie Teilnahme an und Ausrichtung von kostspieligen Festen, Jagden und Inszenierungen, dem Tragen der neuesten Mode sowie Errichtung prunkvoller Schloss- und Parkensembles, an den Rand des Ruins getrieben. Ziel war die politische Entmachtung. Durch die erforderlichen finanziellen Zuwendungen durch den Monarchen verliert der Adel seine Unabhängigkeit. Intellektuelle und Kulturschaffende werden durch Alimentation und Mäzenatentum an die Höfe gebunden und ruhiggestellt. Es wurde keine Mitbestimmung der Untertanen im Staat geduldet.
Die katholische Staatskirche
Oft wird behauptet Ludwig XIV. war in der Zeit des Absolutismus auch Oberhaupt der Kirche. Dies ist allerdings nicht korrekt, da nicht der König das Oberhaupt der Kirche war, sondern der Papst mit Sitz in Rom. Sehr wohl versuchte Ludwig aber durch die gallikanischen Artikel den Einfluss des Papstes auf die französische Staatskirche stark einzuschränken. Die Kirche dankte dem König seine Treue vor allem dadurch, dass sie im ganzen Land von der Kanzel verkündete, dass der absolutistische Herrscher, seine Macht von Gottes Gnaden ausüben könne. Somit wurde von der einfachen Bevölkerung ggf. jedes vom irdischen Herrscher aufgelegte Übel (zunächst) als zu tragende irdische Herausforderung angesehen, die letztlich Gott den Menschen aufgetragen hat.
Zur damaligen Zeit gab es natürlich auch Protestanten (z. B. Hugenotten), doch diese Konfessionsformen duldete der absolutistische Herrscher nicht, da nur seine Konfession die "richtige" war und somit ganz Frankreich zwangskatholisiert wurde. Dennoch soll das nicht heißen, dass ein absolutistischer Staat somit automatisch katholisch war. Es gibt genauso den umgekehrten Fall, in dem die Menschen zu Protestanten wurden, zum Beispiel die skandinavischen Länder: In Dänemark ist die Lutherische Konfession Staatsreligion.
Die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik (Merkantilismus)
Der Merkantilismus zeichnete sich durch eine zentrale, systematische, staatlich gelenkte, einheitliche Wirtschaftspolitik aus. Die so erzielten Staatseinnahmen sind erforderlich zur Finanzierung des Staates (des stehenden Heeres, zum Ausbau der Verwaltung, zur Alimentation des Adels (z.B.: fürstliche Bauten, Mäzenatentum, Schlösser, Gärten) und für die Expansionspolitik). Sie orientiert sich an den Interessen des Heeres und des Hofes.
Von der Außenpolitik flankiert wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Steigerung des Exports, Vermeidung von Importen (Zollpolitik, Bau von Manufakturen), Forcierung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von anderen Staaten.
- Ausbau von Wirtschafts- und Kriegsflotten zur Sicherung und Förderung von Rohstoffimport und Handel
- Ausbau des Verkehrsnetzes: Straßen-, Brücken- und Kanalbau
- Qualitätskontrollen
- Gründung von Kolonien unter Einbeziehung von Handelsgesellschaften (Abgabe von Verantwortung, automatischer Wettbewerb unter den Gesellschaften), wobei die Kolonien in völliger wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Mutterland verbleiben sollten.
Absolutismus im Spiegel der Philosophie
Während sich die Herrscher darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben, wurde der ursprüngliche Absolutismus bereits von dem französischen Staatsdenker Jean Bodin (1529 - 1569) als Antwort auf die Schriften der Monarchomachen theoretisch begründet. Bodin formulierte zunächst die Staatssouveränität, wonach der Staat die Aufgabe habe, die gemeinsamen Belange mehrerer Haushalte in rechte Bahnen zu lenken und somit deren souveräne Gewalt auszuüben, d.h. der Staat stellt eine absolute, unteilbare und immer währende Macht dar. Weiterhin führte er in seinen Schriften "Sechs Bücher über den Staat" den Allmachtsanspruch des Souveräns aus, auf deren Grundlage die späteren absolutistischen Herrschaftssysteme aufgebaut waren. Bodin erteilte den absolutistischen Herrschern jedoch nicht fürstliche Willkür sondern verpflichtete in seinen Werken diese vielmehr zur Achtung der Naturrechte, der göttlichen Gebote sowie dem Schutze von Familie und Eigentum.
Eine Weiterentwicklung des Absolutismus fand der Staatstheoretiker Thomas Hobbes in seinem Werk Leviathan von 1651. Der Mensch verlässt nach seiner Theorie den Naturzustand (geprägt durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander), um sich in eine Gemeinschaft zu begeben, die von einem Souverän regiert wird. Dieser Souverän und die Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, bei dem der Mensch zum Untertan wird und seine individuell-freiheitlichen Rechte an den Souverän abtritt (Gedankenkonstrukt). Dies tut der Mensch aus Eigennutz, da der Souverän ihm im Gegenzug Schutz im Inneren sowie im Äußeren bietet. Dieser Souverän steht außerhalb des Rechts, um frei entscheiden zu können. Der Souverän kann auch ein Monarch sein, Hobbes wurde mit seinem Werk Leviathan zum geistigen Begründer der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Die politischen Begründungen für den praktischen Absolutismus in Frankreich stützten sich allerdings nicht auf ihn, sondern aus göttlichem Recht, das der Idee königlicher Souveränität die letzte Überhöhung verlieh.
In Deutschland entwickelte die Naturrechtslehre Pufendorfs und auch Christian Wolffs einen anderen Weg zur Herrschaftslegitimation. Sie gingen von einem doppelten Herrschaftsvertrag aus: Der erste war ein Gesellschaftsvertrag, der den Staat als solchen entstehen ließ. Der zweite war dann der Herrschaftsübertragungsvertrag mit dem künftigen Herrscher. Dies ermöglichte sowohl die Übertragung absoluter Machtfülle als auch die Vereinbarung von Grundgesetzen, die die Macht beschränkten oder von der Zustimmung anderer Institutionen abhängig machten. Damit konnte der Herrscher auf die Erfüllung vorrangiger Staatsziele der inneren und äußeren Sicherheit und der gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichtet werden. Bei völliger Perversion der Staatszwecke oder schwerer Verletzung dieser Grundgesetze war so auch ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher ermöglicht.
Verbreitung
In der frühen Neuzeit war der Absolutismus als Herrschaftsform in Europa weit verbreitet und entwickelte sich im Zeitalter des Barocks zur höchsten Blüte. Das Musterbeispiel für den Absolutismus ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV.
Später entwickelte sich aus dem reinen Absolutismus der so genannte aufgeklärte Absolutismus, in dem das allgemeine Wohlergehen zum Primärziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde – der König verstand sich selbst als der erste Diener seines Staates (Selbstbeschreibung Friedrich II. von Preußen).
Die drei Stände
In Ludwigs Augen waren alle Menschen Untertanen. Den Adligen blieben jedoch soziale Vorrechte, die sogenannten Privilegien. Sie mussten keine Steuern zahlen, hohe Posten in der Armee und der Kirche waren nur ihnen zugänglich; sie wurden vor Gericht bevorzugt gegenüber nicht-adeligen. In dieser sogenannten Ständegesellschaft bestanden kaum Aufstiegsmöglichkeiten, man wurde in seinen Stand "hinein geboren". Es gab in Frankreich in der Zeit des Absolutismus also bis zur Revolution im Jahre 1789 insgesamt drei Stände:
- erster Stand: Klerus (ungefähr 0,5% der Bevölkerung)
- zweiter Stand: Adel (ungefähr 1,5% der Bevölkerung)
- dritter Stand: Bürgerfamilien, reiche Kaufleute, niedrige Beamte, Rechtsanwälte, Ärzte, Handwerker, Soldaten, Dienstboten und Bauernfamilien (ungefähr 98% der Bevölkerung).
- außerhalb der Stände: Tagelöhner, Mägde, Behinderte usw.
Am Beispiel Ludwig XIV. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhängig vom König, da dieser die Kosten für die Feste übernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche Unterstützungen der Kirche. Zudem berief er sich darauf ein "Herrscher von Gottes Gnaden" zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die Fürsten und durch die Gunst der höheren Bürgerschaft, wodurch er die Macht über die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der Autorität des Monarchen mit äußerster Härte bestraft.Formen des Absolutismus: man unterscheidet zwischen "Höfischer Absolutismus" und "Aufgeklärter Absolutismus":
Höfischer Absolutismus
Im höfischen Absolutismus ist der König der absolute Herr seines Staates durch Gottes Gnade. Er lebt an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemüht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch großzügige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine Abhängigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen – inklusive Tortur – vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit (Robot). Adel und Kirche genießen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit, der Besitz des Staates besteht aus Geld und Edelmetallen (Merkantilismus).
Aufgeklärter Absolutismus
Im aufgeklärten Absolutismus sieht sich der König als der "erste Diener des Staates" an (Zitat Friedrichs II. von Preußen). Sein Hof wird einfach und nüchtern gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Kirche ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus). Praktisch umgesetzt wurde dies vor allem in Österreich durch Maria Theresia, sowie deren Sohn Josef II. und in Preußen durch Friedrich II..
Verbreitung heute
Heute können nur noch Sultan Hassanal Bolkiah (Brunei), Papst Benedikt XVI. (Vatikanstadt), König Abdullah ibn Abd al-Aziz al Saud (Saudi-Arabien), Sultan Qabus Bin Said (Oman), Scheich Hamad ibn Chalifa Al Thani (Katar) und König Mswati III. (Swasiland) als absolutistische Monarchen bezeichnet werden, der Papst jedoch nur politisch, da er im geistlichen Amt an die Lehre der Kirche und ihre Rechtsordnung gebunden ist.
Literatur
- Perry Anderson: Die Entstehung des absolutistischen Staates. Suhrkamp, Frankfurt/M. 1984, ISBN 3-518-10950-2.
- Günter Barudio: Absolutismus - Zerstörung der ‚libertären Verfassung‘. Frankfurter Historische Abhandlungen Bd. 13. Steiner Verlag. Wiesbaden 1976.
- Richard Bonney: L'absolutisme (Que sais-je?; Bd. 2486). PUF, Paris 1989, ISBN 2-13-042616-6
- Fanny Cosandey, Robert Descimon: L'absolutisme en France. Histoire et historiographie (Points Seuil; Bd. 313). Edition du Seuil, Paris 2002, ISBN 2-02-048193-6
- Nicholas Henshall: Early modern Absolutism 1550-1700. Political reality or propaganda. In: Ronald Asch (Hrsg.): Absolutismus, ein Mythos. Böhlau, Köln 1996, ISBN 3-412-06096-8
- Ernst Hinrichs: Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-36245-5
- Johannes Kunisch: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime (UTB; Bd. 1426). Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen 1999, ISBN 3-8252-1426-5
- Georg Seiderer: „Über die Rechtmäßigkeit politischer Herrschaft: Die Staatslehre des Absolutismus.“ In: Welt und Kulturgeschichte (20. Bände) Bd. 9: Zeitalter des Absolutismus. Zeitverlag 2006. ISBN 3-411-17599-0. S. 162-172.
- Rudolf Vierhaus: Staaten und Stände. Vom Westfälischen bis zum Hubertusburger Frieden 1648 bis 1763. Propyläen Verlag, Frankfurt/M. 1990, ISBN 3-548-33143-2
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Kunisch, Absolutismus, S. 179−206.
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