- Feuerschutzpolizei
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Feuerschutzpolizei war ab 1938 die offizielle Bezeichnung für die Feuerwehr, als ein der Polizei untergeordnetes staatliches Organ in der vom Nationalsozialismus bestimmten Zeit des deutschen Staates.
Die Bezeichnung Feuerschutzpolizei ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Feuerlöschpolizei, obwohl beide zur Geschichte der Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus gehören. Die Bezeichnung Feuerlöschpolizei wurde am 15. Dezember 1933 mit dem preußischen Gesetz über das Feuerlöschwesen im Land Preußen als Bezeichnung für Berufsfeuerwehren eingeführt und schon 1938 mit dem Reichsfeuerlöschgesetz durch die Bezeichnung „Feuerschutzpolizei“ wieder abgelöst.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Mit dem am 23. November 1938 erlassenen „Gesetz über das Feuerlöschwesen“ (Reichsfeuerlöschgesetz und der Durchführungsverordnung des Reichsminister des Innern vom 24. Oktober 1939) wurde den Ländern die Kompetenz für das Feuerwehrwesen entzogen. Zwar mussten die Kommunen (Städte und Gemeinden) weiterhin alle Kosten für Personal, Gerät, Unterkunft, usw. tragen, die Dienstaufsicht ging jedoch auf das Reich über. Die Feuerwehren unterstanden als Teil der Ordnungspolizei dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren.
Das Gesetz bildete einen Baustein der Vorbereitungen des nationalsozialistischen Staates auf einen kommenden Krieg und sollte die Basis für eine reichsweit einheitliche und effektive Schadensabwehr vor allem bei den erwarteten feindlichen Luftangriffen sicherstellen. Die in den großen Städten existierenden Berufsfeuerwehren wurden Teil der Ordnungspolizei und die Offiziere und Mannschaften erhielten Polizeidienstgrade, jeweils mit dem Zusatz „der Feuerschutzpolizei“ versehen (z. B. Wachtmeister der Feuerschutzpolizei).
Ab 1939 erhielten Feuerwehrmänner der Feuerschutzpolizei (Berufsfeuerwehren, Feuerwehrbeamte und Sonderverbände/Regimenter) grüne Polizeiuniformen. Bei den Freiwilligen Feuerwehren wurden weiterhin die blauen Uniformen getragen. Besonderes Merkmal dabei waren lilafarbene Litzen und Biesen. Ab 31. Juli 1940 wurden die Dienstgradabzeichen an die der Feuerschutzpolizei angeglichen, alle Feuerwehrfahrzeuge wurden nur noch in tannengrüner Polizeilackierung ausgeliefert. Die Freiwilligen Feuerwehren verloren ihren Status als Vereine und Verbände, sofern sie nicht ohnehin Einrichtung der Gemeinde waren (z. B. in Baden, Württemberg und Bayern) und wurden Hilfspolizeitruppe.
Dienstgrade
Während bei der Berufsfeuerwehr die Dienstgrade der Ordnungspolizei eingeführt wurden, bekamen die Freiwilligen Feuerwehren besondere Dienstgrade:
- Anwärter
- Truppmann
- Obertruppmann
- Haupttruppmann
- Truppführer
- Obertruppführer
- Haupttruppführer
- Zugführer
- Oberzugführer
- Hauptzugführer
- Kreisführer
- Bezirksführer
- Abschnittsinspekteur
Bei den Berufsfeuerwehren wurden dagegen folgende Dienstgrade verwendet (in Klammern die früheren Dienstgrade):
- Wachtmeister der Feuerschutzpolizei (Feuerwehrmann)
- Oberwachtmeister der Feuerschutzpolizei (Oberfeuerwehrmann)
- Bezirksoberwachtmeister der Feuerschutzpolizei (Löschmeister)
- Hauptwachtmeister der Feuerschutzpolizei (Oberlöschmeister)
- Meister der Feuerschutzpolizei (Brandmeister)
- Leutnant/Bezirksleutnant der Feuerschutzpolizei (Oberbrandmeister)
- Oberleutnant/Bezirksoberleutnant der Feuerschutzpolizei (Brandinspektor)
- Hauptmann/Bezirkshauptmann der Feuerschutzpolizei (Brandingenieur)
- Major der Feuerschutzpolizei (Baurat)
- Oberstleutnant der Feuerschutzpolizei (Oberbaurat)
- Oberst der Feuerschutzpolizei (Branddirektor)
- Generalmajor der Polizei (Oberbranddirektor)
Siehe auch
Weblinks
- www.feuerloeschpolizei.de Feuerlöschpolizei - Feuerschutzpolizei, Beiträge zur Geschichte der deutschen Feuerwehren von 1933 bis 1945
Commons: Feuerschutzpolizei – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienKategorien:- Organisationsform in der Feuerwehr
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